„The Imitation Game - Ein streng geheimes Leben“ - Abmahnung durch Waldorf Frommer

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Die Filmbiographie, welche von dem britischen Forscher Alan Turing handelt, der den deutschen Enigma-Code im Krieg knackt, wird derzeit durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt.

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten?

In der urheberrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wird den abgemahnten Anschlussinhabern vorgeworfen, den Film „The Imitation Game – Ein streng geheimes Leben“ über ihren Internetanschluss auf einer Online-Tauschbörse widerrechtlich zum Download angeboten zu haben. Diese Anbieten stellt jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers in der Form des öffentlichen Zugänglichmachens dar.

Regelmäßig beauftragen diese Rechtsanwaltskanzleien wie die Kanzlei Waldorf Frommer mit der Rechtsverfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Die Abmahnung ist dann dabei die Aufforderung, die Verletzungshandlung zukünftig zu unterlassen. Gleichzeitig stellt diese ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden.

Zentrale Forderungen der Abmahnungen sind zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Mit dieser verpflichtet sich der Erklärende, zukünftige Verletzungshandlungen zu unterbinden, wobei im Falle der Zuwiderhandlung die Zahlung einer meist sehr hohen Vertragsstrafe fällig wird.

Zum anderen werden die Betroffenen aufgefordert, einen Schadensersatz und die angefallenen Rechtsverfolgungskosten zu zahlen. Diesbezüglich wird den Abgemahnten angeboten, einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen, mit dem sämtliche Forderungen abgegolten sind.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer sollte diese unbedingt ernst genommen werden. Diese lediglich zu ignorieren, hat bereits in der Vergangenheit lediglich zu weiteren rechtlichen Schritten geführt. So bestehe vielmehr die Gefahr, dass gegen Sie ein einstweiliges Verfügungsverfahren in die Wege geleitet wird, welches mit weiteren Kosten verbunden ist.

Andererseits ist es auch nicht empfehlenswert, den durch die Kanzlei Waldorf Frommer ausgesprochenen Forderungen voreilig nachzukommen. Teilweise sind die geforderten Beträge zu hoch oder die Forderung des Gesamtbetrages gar nicht begründet. So könne Schadensersatzposten entfallen, sofern der Abgemahnte die vorab bestehende Vermutung, er sei Täter der Urheberrechtsverletzung, widerlegen kann. Zwar kommt dann noch die Haftung als sogenannter Störer in Betracht, dieser ist jedoch gerade nicht schadensersatzpflichtig.

Auch bezüglich der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollte Anstand von voreiligen Handlungen genommen werden und vorab ein fachkundiger Rechtsanwalt aufgesucht werden. Auch wenn diese Forderung sowohl gegen den Täter als auch Störer durchsetzbar ist, sollte doch hinsichtlich der Formulierung Hilfe in Anspruch genommen werden. Denn Fehler diesbezüglich können Sie aufgrund der langen Geltungsdauer der Erklärung bis weit in die Zukunft treffen.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!


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