Thomas Lloyd: erstes positives Urteil für Anleger erstritten
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Erster gerichtlicher Erfolg für die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. (London) als Rechtsnachfolgerin der Thomas Lloyd Investments GmbH (Wien).
Landgericht Frankenthal verurteilt zur Rückzahlung an Anleger
Das Landgericht Frankenthal hat in einer Entscheidung vom 19.02.2020 die CT Infrastructure Holding Ltd. (London) zur Zahlung an einen ehemaligen Anleger der Thomas Lloyd Investments GmbH (Wien) verurteilt.
Der Kläger, der von der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin vertreten wurde, hatte seine Genussrechtsbeteiligung nach deren Umwandlung im Jahr 2019 außerordentlich gekündigt und Rückzahlung seiner eingezahlten Anlagesumme gefordert. Dies mit Erfolg.
Nach einer mündlichen Hauptverhandlung, welche Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann per Videokonferenz vom Amtsgericht Schöneberg aus mit dem Landgericht Frankenthal nach § 128 a ZPO geführt hatte, entschied das Gericht zugunsten des klagenden Anlegers und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 12.000 Euro sowie zur Übernahme der Kosten des Prozesses.
Die Entscheidung ist der erste Erfolg der Kanzlei AdvoAdvice gegen die CT Infrastructure Holding GmbH. Bereits zuvor hatten drei Anleger gegen die Gesellschaft Versäumnisurteile erstritten. Diese enthalten aber keine Entscheidungsgründe und sind nicht instanzbeendend.
Unser Kommentar
Die Entscheidung kommentiert Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht für AdvoAdvice wie folgt: „Das Gericht ist hier unserer Auffassung gefolgt, dass dem Anleger ein Sonderkündigungsrecht zustand und dass nach Kündigung ein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Anlagesumme besteht. Dies wird die Beklagte sicherlich im Rahmen einer Berufung durch das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken überprüfen lassen. Wir sind aber zuversichtlich, dass die Entscheidung auch in der zweiten Instanz aufrecht erhalten bleibt.
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