Time Share Urteil gegen Anfi 2021

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Time Share Vertragsaufloesung mit Schadensersatz durch das Urteil vom Maerz 2021 gegen Anfi Group – ein weiterer Erfolg unserer Legalium Kanzlei gegen den Time Share Missbrauch

Mit dem aktuellen Urteil des erstinstanzlichen Gerichts in San Bartolome de Tirajana, Gerichtsstand an dem alle Klagen gegen die Anfi Group, auf Gran Canaria eingereicht werden muessen, hat sich wiederum gezeigt, dass
 1. Vertraege nach 1998 abgeschlossen, von den Gerichten nach der aktuellen Rechtsprechung aufgeloest werden; insbesondere, wenn es sich um das Floatingssystem handelt.

2. Kaufpreise anteilig zurueckerstattet werden, abzueglich der genutzten Jahre, und berechnet aufgrund der 50 Jahresregel, maximale gesetzlich vorgesehene Laufzeit fuer Time Share Vertraege (Teilzeit Ferienwohnungsnutzungsrechte)

3. Schadensersatz fuer Anzahlungen innerhalb der Widerspruchszeiten nach Vertragsschluss, bei Gericht dem Verbraucher zugesprochen wurde.

4. Verrechnungen von vorhergehenden Vertraegen mit neuen Zukäufen nicht zu einem Schadensersatzanspruch fuehren.

5. Schliesslich  wird stets Anfi Resorts sl, genauso mitverurteilt, wie Anfi Sales sl, da die Gerichte in Gran Canaria die Anfi als Gruppe bezeichnen.

Im vorliegenden Falle, konnten mehr als 50.000 Euro Schadensersatz erfolgreich durch unsere Kanzlei eingeklagt werden und die Vertragsaufloesung erreicht werden, was von zukuenftigen Unterhaltszahlungen befreit.

Merke: Sie sollten in keinem Fall mit Anfi in Vertragsverhandlungen eintreten, da Anfi versucht, zukuenftige Klagen und Schadensersatzzahlungen durch novellierte Vertraege zur Feriennutzung zu umgehen.

Gerne stehen wir fuer eine Erstberatung und die Klage gegen Anfi Group auf Gran Canaria zur Verfuegung und in jedem Falle benoetigen wir fuer die Erstberatung und Kontrolle der Erfolgsaussichten einer moeglichen Aufloesungs und Schadensersatzklage folgende Unterlagen.
1. Kaufvertrag
2. Zahlungsquittungen des Kaufpreises

Bei unseren Anwaltshonoraren bieten wir Ihnen 2 Optionen an, einmal die Berechnung des Honorars nach dem Streitwert und der Anwaltsgebuehrenordnung oder die Option des Grundhonorars mit Erfolgsbeteiligung.



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