Tipps für Arbeitnehmer zur personenbedingten Kündigung

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen

Anwendungsfälle der personenbedingten Kündigung:

Arbeitgeber können dann zum Mittel der personenbedingten Kündigung greifen, wenn der Arbeitnehmer durch persönliche Gründe, auf die er tatsächlich keinen Einfluss hat, seine geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Das ist etwa der Fall bei einer krankheitsbedingten Kündigung.

Häufigster Fall der krankheitsbedingten Kündigung:

Obwohl es Arbeitgeber in der Praxis sehr schwer haben, eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung auszusprechen, ist diese der häufigste Fall der personenbedingten Kündigung. Es gibt frei verschiedene Fallgruppen derselben, die unterschieden werden können: Die Kündigung wegen langandauernder Erkrankung (länger als ein Jahr), die Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen (mehrere Jahre hintereinander jeweils länger als sechs Wochen/Jahr) und die Kündigung wegen einer krankheitsbedingten dauerhaften Leistungsminderung (mindestens 30 Prozent). Arbeitnehmern bieten sich verschiedene Optionen, um gegen diese vorzugehen.

Weitere personenbedingte Kündigungsgründe:

Andere personenbedingte Kündigungsgründe sind zum Beispiel der Verlust der Fahrerlaubnis bei einem Berufskraftfahrer, das Verbüßen einer Freiheitsstrafe, die den Arbeitnehmer auf absehbare Zeit daran hindert, die geschuldeten Arbeitsleistung zu erbringen, sowie dauerhaft mangelhafte Arbeitsleistungen (Low Performer, Minderleister).

Umsetzung der personenbedingten Kündigung oftmals schwer, weil dem Arbeitgeber wichtige Informationen fehlen:

Personenbedingte Kündigungen sind in der Praxis regelmäßig schwer umzusetzen. Das ist die große Chance für den Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage eine hohe Abfindung zu erzielen. Da der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber aufgrund der Krankheit oder der oben aufgeführten anderen Gründe nicht zur Verfügung steht, ist das Verlangen des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer loszuwerden, besonders groß. Häufig fehlen dem Arbeitgeber aber wichtige Informationen, zum Beispiel bei einer krankheitsbedingten Kündigung zu den Ursachen, oder er hat Schwierigkeiten bei einer Kündigung wegen Leistungsmängeln, die eigentlich geschuldete Arbeitsleistung überhaupt zu bestimmen.

Oftmals Fehler bei der Betriebsratsanhörung:

Auch bei der personenbedingten Kündigung muss ein bestehender Betriebsrat wirksam angehört werden. Hier werden regelmäßig viele Fehler gemacht, die zu einer Unwirksamkeit der Kündigung führen. Fehler, die der Arbeitgeber macht, werden von einem erfahrenen Fachanwalt bzw. Rechtsanwalt für Arbeitsrecht erkannt und im Rahmen der Kündigungsschutzklage dazu genutzt werden, eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen.

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Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind die Autoren des Ratgebers „Arbeitsrecht“ der Stiftung Warentest.

12.2.2016

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Im Video geht es speziell um die Wirksamkeitsvoraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung:


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