TMW Immobilien Weltfonds – Auflösung, Schadensersatz für Anleger, Hilfe durch Anlegeranwälte

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Anleger des TMW Immobilien Weltfonds drohen Verluste und lange Wartezeiten. Es sollte nun gehandelt werden. Anlegeranwälte informieren über Schadensersatz und Klage.

Noch vor nicht allzu langer Zeit war es für Anleger offener Immobilienfonds nicht denkbar, dass diese „zwangsweise" abgewickelt werden könnten. Mit der Finanzkrise änderte sich dies, da immer mehr offene Immobilienfonds in die Krise geraten sind, bis schließlich drei von ihnen (KanAm US-Grundinvest, DEGI Europa, Morgan Stanley P2 Value) ihre Auflösung bekanntgaben. Nun gesellt sich auch der TMW Immobilien Weltfonds zu diesen Fonds hinzu, da dieser - wie das Management die Pramerica Property Investment GmbH diese Woche bekanntgab - ebenfalls liquidiert werden wird. Aus diesem Grunde kündigte sie das Verwaltungsmandat für den TMW Immobilien Weltfonds unwiderruflich mit Wirkung zum 31. Mai 2014.

Grund für den Beschluss, die Auflösung des TMW Immobilien Weltfonds durchzuführen, waren die erheblichen Rückgabeverlangen der Anleger: geschätzt wurde, dass zum Zeitpunkt der eigentlichen Wiedereröffnung des TMW Immobilien Weltfonds am 8. Februar 2012 über 300 Mio. Euro für die Rückgabewünsche der Anleger verfügbar sein müssten, dass also umgerechnet ca. 41 % des Nettofondsvermögens an die Anleger ausgezahlt werden müssten. Somit sah sich das Management des TMW Immobilien Weltfonds gezwungen, diesen aufzulösen, da eine nachhaltige Öffnung durch die immensen Rückgabewünsche nicht betrieben werden konnte.

Als weiteren Grund für die Auflösung nennt die Geschäftsführung des TMW Immobilien Weltfonds die hohe Kreditquote: der TMW Immobilien Weltfonds hat eine der höchsten Fremdkapitalquoten der Branche mit ca. 48 %. Dies war bislang auch kein allzu großes Problem, doch mit dem neuen Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz wurde die zulässige Fremdkapitalquote von 50 % auf 30 % reduziert, sodass der TMW Immobilien Weltfonds demnächst seine Kreditquote massiv zurückfahren müsste. Der TMW Immobilien Weltfonds wäre folglich gezwungen Liquidität anzusammeln, welche durch weitere Immobilienverkäufe erreicht werden müsste.

Experten hatten diese Wendung für den TMW Immobilien Weltfonds schon länger befürchtet: nicht zuletzt das geringes Fondsvolumen des TMW Immobilien Weltfonds von ca. 730 Mio. Euro wurde ihm nun zum Verhängnis. Würde nämlich die notwendige Liquidität durch Immobilienverkäufe angeschafft, um somit alle Rückgabewünsche der Anleger bedienen zu können, so würde nur ein geringer Teil des Nettofondsvermögens selbst in dem TMW Immobilien Weltfonds zurückbleiben, welcher zu gering ist, um als attraktive Investitionsmöglichkeit für die bleibewilligen Anleger auszureichen. Zusätzlich war die Einjahres-Performance des TMW Immobilien Weltfonds im Vergleich zu anderen offenen Immobilienfonds die derzeit geschlossen sind, mit rund - 4,4 % (31.03.2011) außerordentlich gering.

Nichtsdestotrotz ist die Auflösung des TMW Immobilien Weltfonds ein Schock für die Anleger, hatten sie doch bis zuletzt gehofft, der TMW Immobilien Weltfonds würde die Krise meistern. Nun können sich Anleger des TMW Immobilien Weltfonds auf Verluste gefasst machen, da die Immobilien, die nun in den nächsten 3 Jahren verkauft werden müssen, wohl nicht zu gänzlich angemessenen Bedingungen verkauft werden können. Anleger des TMW Immobilien Weltfonds werden zwar in halbjährlichen Tranchen ausbezahlt - die erste Tranche soll im Januar 2012 erfolgen - allerdings ist die Höhe nicht bekannt, da diese von der jeweiligen Liquidität des TMW Immobilien Weltfonds zum Stichtag abhängt.

Anleger des TMW Immobilien Weltfonds sollten sich demnach nicht mit möglichen Verlusten abfinden, sondern ihre Schadensersatzansprüche gegenüber den Anlageberatern geltend machen, um somit den Kauf der Anteile des TMW Immobilien Weltfonds rückabzuwickeln. Wurden Anleger des TMW Immobilien Weltfonds von den Banken nicht ordnungsgemäß über die speziellen Risiken von offenen Immobilienfonds aufgeklärt, so auch darüber, dass diese im Zweifelsfall abgewickelt werden können, stellt dies eine Verletzung ihrer Beratungspflichten dar, welche zum Schadensersatzanspruch führt. Da immer der Einzelfall zu prüfen ist, sollte ein im Kapitalanlagerecht spezialisierter Rechtsanwalt mit der Überprüfung der Ansprüche betraut werden, welcher zusätzlich auch die Verjährung der Ansprüche überprüft. Verjährung kann jederzeit eintreten, weswegen schnell gehandelt werden sollte.

Sollten Sie durch den TMW Immobilien Weltfonds geschädigt sein, können Sie sich unverbindlich zu einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch mit uns in Verbindung setzen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/tmw-immobilien-weltfonds-p-ist-geschlossen-anspruch-auf-schadensersatz-klage-sinnvoll


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