Totalschaden am E-Auto - was gibt es zu beachten?

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E-Auto Totalschaden

Besondere Punkte beim E-Auto:

  • Das Eigentum am Fahrzeug und dem Akku kann auseinander fallen.
  • Wegen der Umweltprämie sind bestimmte Haltefristen zu beachten.
  • Die Standkosten können wesentlich höher sein als bei anderen Autos.
  • Beschaffungskosten sind erstattungsfähig.


Ist der Akku gemietet oder gekauft

Bei einem gemieteten Akku gibt es verschiedene Anspruchsteller.

  • Vermieter:in des Akkus
  • Eigentümer:in des Fahrzeugs

Dem Eigentümer des Fahrzeugs stehen Wiederbeschaffungswert und Restwert jeweils nur OHNE Akku zu. Der Gutachter hat hier eine getrennte Bewertung vorzunehmen. 

Das Fahrzeug darf in einem solchen Fall nicht zusammen mit dem Akku verkauft werden.


Ausbaukosten für Akku

Die Ausbaukosten für den Akku im Fall der Fahrzeugverwertung sind von der Haftpflichtversicherung oder der Kaskoversicherung zu ersetzen.

Wer fordert den Schadensersatz ein?

Bei einem gemieteten Akku hilft ein Blick in den Mietvertrag. Wenn geregelt ist, dass der Mieter auf seine Kosten den Schaden am Akku mit geltend zu machen hat, fordert der Fahrzeugeigentümer diesen Schaden mit ein.


Umweltprämie

Fahrzeug ist gekauft

Bei einem gekauften Fahrzeug muss der Wagen mindestens 6 Monate auf den Antragsteller zugelassen sein. Wir das Fahrzeug vor Ablauf dieser Haltedauer verkauft, kann die Förderung von der BAFA zurückgefordert werden,

Fahrzeugleasing

Im Fall des Leasing gibt es unterschiedliche Fristen

Bei einer Leasingdauer bis 23 Monate beträgt die Mindesthaltedauer 12 Monate, um eine Rückforderung der Umweltprämie zu vermeiden.

Bei einer Leasingdauer von mehr als 23 Monaten beträgt die Mindesthaltedauer 24 Monate, um eine Rückforderung der Umweltprämie zu vermeiden.


Beschaffungskosten

Bei der Beschaffung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges ist es üblich, sich auf dem regionalen Markt zu bedienen. Deshalb werden auch Überführungskosten nicht erstattet. Beim Elektrofahrzeug sieht es anders aus. Wenn der regionale Markt kein passendes Fahrzeug hergibt, sind die Kosten für die Überführung zum Heimatort auch zu erstatten.


Standkosten

Die Höhe der Standkosten sollte unbedingt schriftlich vereinbart werden. Einige Hersteller von Elektrofahrzeugen fordern für die Unterbringung schwer beschädigter Elektrofahrzeuge spezielle Quarantäneplätze.

Der geforderte Mindestabstand beträgt pro Seite mindestens 5 Meter zu anderen Fahrzeugen oder brennbaren Gegenständen. Auf dieser Fläche können 6 - 10 normale Autos abgestellt werden. 

Somit sind die Abstellkosten für ein beschädigtes Elektrofahrzeug wesentlich höher anzusetzen. Nachdem es bislang noch kein üblichen Tarif für die Standkosten von E-Autos gibt, sollten diese zur Sicherheit gesondert vereinbart werden. 

Nur so können spätere Streitereien mit der Versicherung vermieden werden.

Foto(s): RAin Helzel

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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