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Touristische Vermietung von Privathäusern auf Ibiza wird erleichtert

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Die touristische Vermietung von Privathäusern wurde durch ein im letzten Sommer von der Balearischen Regierung verabschiedetes Gesetz deutlich erleichtert. Hauseigentümer auf Ibiza und Formentera, die alle im Gesetz vorgesehenen Kriterien erfüllen, erhalten nun leichter und schneller eine Erlaubnis zur touristischen Vermietung von freistehenden Häusern. Zuständige Behörde für die Erteilung der Lizenzen zur touristischen Vermietung ist der Inselrat (Consell Insular).

Ein Hauseigentümer kann ab sofort einen entsprechenden Antrag beim Inselrat von Ibiza einreichen und erhält bei Antragsstellung eine vorläufige Genehmigung, d. h., es darf bereits vermietet werden. Stellt sich später heraus, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung nicht vorliegen und wird die endgültige Lizenz nicht erteilt, ist die touristische Vermietung selbstverständlich nicht mehr erlaubt.

Hier die wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung einer Lizenz:

  • es kann grundsätzlich nur ein Einfamilienhaus pro Parzelle touristisch vermietet werden, auf keinen Fall jedoch Wohnungen oder Wohnblöcke
  • es darf nur ein Mietvertrag von einer Maximallaufzeit von 2. Monaten abgeschlossen werden, ansonsten handelt es sich nicht mehr um touristische Vermietung
  • die Immobilie darf nicht mehr als 6 Schlafzimmer und maximal 12 Schlafplätze haben und muss mit mindestens einem Badezimmer für jeweils 3 Plätze ausgestattet sein.
  • Des Weiteren muss der Immobilieneigentümer dem Mieter bestimmte Dienstleistungen garantieren: U. a. muss das Mietobjekt regelmäßig gereinigt werden, Bettwäsche und Handtücher müssen zur Verfügung gestellt werden. Auch sollte das Haus regelmäßig gewartet werden und es muss 24 am Stunden am Tag jemand für den Mieter erreichbar sein.

Zusammen mit dem Antrag muss der Eigentümer eine Reihe von Unterlagen beim Inselrat einreichen. Neben dem Nachweis der Eigentümerstellung (z. B. durch einen aktuellen Grundbuchauszug) bedarf es eines Lageplans des Hauses und eines Planes der Innenräume und der Aufteilung der Räume. Vorgelegt werden müssen durch den Antragsteller oder einen beauftragten Fachmann zudem Ausweiskopien und Steuernummer (NIE) des Eigentümers, sowie der Nachweis über Zahlung der Grundsteuer (IBI).

Sollten diese Angaben nicht korrekt oder unvollständig sein, wird die Lizenz nicht erteilt und die vorläufige Genehmigung widerrufen.

Die Einkünfte aus der Vermietung müssen selbstverständlich versteuert werden und es muss Mehrwertsteuer abgeführt werden. Auf die reine Vermietung fallen 21 % Mehrwertsteuer an. Werden über die reine Vermietung hinausgehende Dienstleistungen angeboten, kann ein anderer Mehrwertsteuersatz anwendbar sein.

Es ist ratsam sich bezüglich des Genehmigungsverfahren und der genauen Voraussetzungen sowie in Bezug auf die anfallenden Steuern durch einen Fachmann beraten zu lassen.

Wer also die Ferienvermietung seiner Immobilie auf Ibiza für den Sommer 2013 plant, dem sei geraten, die Beantragung der Genehmigung möglichst zeitnah in die Wege zu leiten.

Armin Gutschick

Anja Sämann-Gutschick


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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