Traderactive – Anlagebetrug! Anleger wenden sich an die Öffentlichkeit

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Wachsende Zahlen geschädigter Anleger, die auf Traderactive (auch als Trader Active bekannt) hereinfielen, sprechen für sich. Unlängst hat auch die FINMA Anlegern zur Vorsicht geraten. Nun fordern die Opfer ihr Geld zurück und sind fest davon überzeugt, dass es Anlagebetrug ist. Warum? Weil weder eine Auszahlung der versprochenen Gewinne noch die Rückzahlung des angeblich investierten Geldes bislang erfolgte. Wie können sich die Opfer wehren und vor allem: Wie können geschädigte Anleger sich ihr Geld zurückholen? Kann die Polizei ihnen dabei behilflich sein? Was tun die Opfer?


Nur freche Lügen auf der Homepage

Auf der Homepage der Betrüger haben Anleger folgende Lügen verinnerlicht und geglaubt:

„Handeln Sie gemeinsam mit anderen Tradern, Investoren, Mentoren und einer ganzen Gemeinschaft von ehrgeizigen Menschen aus allen Bereichen des Lebens. Mit Traderactive sind Sie nie allein."

Weil jene Verheißungen Anlegern seriös erschienen, mochte kaum jemand an Anlagebetrug gedacht haben. Auch Fachleute konnten den raffinierten Schwindel nicht sofort sehen. Wer hilft Anlegern?

Die Betreiber bleiben unerkannt

Die Betreiber von Traderactive vertuschen Anlegern gekonnt die Tatsachen und ihre Identität. Sie betreiben diverse – alle mit demselben kriminellen Geschäftskonzept – Websites und halten diese Websites up-to-date, um sie rasch on- oder offline zu schalten. Zudem wandeln die Täter des Öfteren auch ihre Top-Level-Domain ab, damit die staatlichen Aufsichtsbehörden irritiert werden. Diese sind dann oftmals sogar gezwungen, ihre bisherigen Untersuchungen komplett einzustellen oder zumindest neu zu beginnen! Genau dies kostet die Behörden wertvolle Zeit – Zeit die knapp ist. Und das wissen die Täter!

Wer also ist der Betreiber von Traderactive? Auf der Webseite von Traderactive gibt es diesbezüglich kaum verwertbare Angaben. Immerhin wird die Gesellschaft Traderactive, freilich ohne eine Rechtsform, mit der Geschäftsadresse 13/1 LINE WALL ROAD, GX11 1 AA GIBRALTAR angegeben, dort sind die Macher von Traderactive leider nicht auffindbar, handelt es sich doch um eine Briefkastenfirma. Daneben finden sich noch die E-Mail-Adresse contact@traderactive.com sowie die Schweizer Telefonnummer +41767575654. Die Domain traderactive.com wurde zwar bereits im Jahr 2013 bei NameCheap, Inc. registriert, jedoch gab es am 01.03.2022 ein Update, was gemeinhin auf einen Besitzerwechsel hinweist.

Anleger träumen noch von Gewinnen, während die Täter mit ihrem Geld davonrennen

Viele Anleger sehen den Anlagebetrug nicht und „träumen“ von sagenhaften Gewinnen. Allenfalls dann, wenn die – meist schon flüchtigen – Betrüger ihnen die Auszahlung des Geldes verweigern, sie kritisch. Oft schildern Betrogene, dass sie erst noch behauptete Steuernachzahlungen leisten oder andere Gebühren zahlen mussten. Selbstverständlich erhielten die Anleger auch dann nicht ihr Geld ausbezahlt. Warum nicht? Es sind betrügerische Trading-Plattformen, die eine Auszahlung des Geldes an die gutgläubigen Anleger gar nicht vorsehen. Es kommt den Tätern ja tatsächlich darauf an, sie zu täuschen und sie um ihr Erspartes zu bringen. All das vermeintlich „investierte“ Geld der Anleger fließt immer direkt an die Betrüger! Es ist ständig dasselbe Anlagebetrugsschema. Wie stehen die Chancen der Anleger, das Geld zurückzuerhalten? Können Warnungen der Aufsichtsbehörden oder die Polizei Anlegern helfen?

FINMA warnte Anleger unlängst - was haben Anleger von Warnungen der Aufsichtsbehörden? 

Viele Anleger sind wütend, weil sie betrogen wurden und geben sich oft sogar selbst die Schuld dafür, obschon es ausdrücklich nicht ihre Schuld ist, dass sie einem niederträchtigen Anlagebetrug zu Opfer fielen. Immerhin: Viele Anleger haben zuvor – wenn auch erfolglos – versucht, selbst nach Anhaltspunkten für Anlagebetrug im Internet zu suchen. Erst, nachdem sie nichts finden konnten, schlossen sie inkorrekter Weise daraus, ihr „Investment“ müsse seriös sein. Dass Anleger nichts finden konnten, liegt aber bloß daran, dass die Kriminellen meist einige Wochen nach dem Anlagebetrug unbemerkt von den Aufsichtsbehörden ihre kriminellen Geschäfte weiter tätigen können, da die zuständigen Aufsichtsbehörden – so auch die schweizerische Aufsichtsbehörde FINMA am 25.11.2022 – auf die Betrüger grundsätzlich zu spät aufmerksam werden. Sie können Warnlisten tatsächlich auch nur dann herausgeben, nachdem sie Kenntnis von einem Anlagebetrug durch frühere Opfer erlangt haben. Nachfolgende Anleger haben es daher schwer: Sie sind praktisch außerstande zu erkennen, dass ihr vermeintliches Investment nur Anlagebetrug ist. Und nur, wenn bereits betrogene Anleger ihre ausnahmslos negativen Erfahrungen mit den betrügerischen Brokern öffentlich in Foren, Bewertungsplattformen oder auf sozialen Medien mit anderen Usern teilen und diskutieren und etwa bei Auszahlungsproblemen mit den falschen Brokern darauf spezialisierte Rechtsanwälte konsultieren, geben die staatlichen Behörden ihrerseits erste Warnungen auf schwarzen Listen für Broker heraus. Das nutzt betrogenen Anlegern wenig, zumal diese ihr Geld schon verloren haben.

Was tun betrogene Opfer?

Betrugsopfer erstatten meist Strafanzeige, da sie denken, auf diese Weise ihr Geld zurückzuerhalten. In Wahrheit aber zielt eine Strafanzeige nicht auf die Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes ab, sondern bezweckt just die Strafverfolgung und führt nur im besten Fall zur Bestrafung der Täter. Betrogene Anleger müssen sich ihr Geld daher anderweitig wiederbeschaffen. Hierzu sind komplexer Sachverstand und viel Zeit für intensive Nachforschungen nötig. Die staatlichen Ermittlungsbehörden können Anlegern oft nicht weiterhelfen. Dazu bedarf es eines komplexen Sachverstandes und genügend Zeit für intensive Recherchen. Die staatlichen Ermittlungsstellen können Anlegern oftmals nicht weiterhelfen. Hierzu äußert sich Jochen Resch, Geschäftsführer der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte, wie folgt: „Unsere jahrelange Expertise und insbesondere unsere komplexen nationalen und internationalen Verbindungen ermöglichen es uns, individuelle und intensive forensische Ermittlungen selbst vorzunehmen und insofern gerade auch Fälle mit internationalem Bezug erfolgreich zu lösen. Wir verfolgen dabei stets die Spur des Geldes. Damals hieß es noch, Geld sei nicht weg, sondern nur anderswo. Nun möchten wir dies ergänzen: Geld ist sogar noch digital verfolgbar, wenn es bereits über einen Kryptoexchanger in Bitcoin eingezahlt und in der Blockchain anonymisiert wurde.“


Resch Rechtsanwälte - Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986

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