Travel24.com-Anleihe: Können die Anleger in der aktuellen Situation etwas unternehmen?

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Reiseportale im Internet sollen vor allem der Vermittler von Urlaubsfreude sein. Doch im Fall des Portals „travel24.com“ sorgt die 7,5 %-Anleihe der Travel24.com AG derzeit nicht für ungetrübte Freude bei den Anlegern. Denn in den vergangenen Wochen hatte die Herausgeberin der Anleihe für Schlagzeilen gesorgt. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung hatte die Abschlüsse und Lageberichte der Travel 24.com AG für das Geschäftsjahr 2012 geprüft und moniert. In jenem Jahr war die travel24.com-Anleihe (WKN: A1PGRG; ISIN: DE000A1PGRG2) auf den Markt gekommen.

Der Börsenkurs der Anleihe sackte Mitte Juli 2014 nach dem ersten Kurssturz Ende 2012 noch tiefer in den Keller. Ob der Kurs sich von diesem neuerlichen Absturz erholen wird, ist offen. Die Vorwürfe gegenüber der Emittentin der Anleihe stehen im Raum und es bleibt abzuwarten, ob und welche Konsequenzen für die Anleger hieraus erwachsen. Das nächste relevante Datum für die Anleger der travel24.com-Anleihe ist der 17.09.2014, da an diesem Tag die jährliche Zinszahlung in Höhe von 7,5 % des Nennbetrags fällig wird. Ein Datum, welches angesichts der neuerlichen Meldungen durchaus Signalwirkung hat.

Die weitere Entwicklung der travel24.com-Anleihe wird für die Anleger weiterhin spannend bleiben. Anleger, die in die 7,5 %-Anleihe der travel24.com AG investierten und in der aktuellen Situation rechtliche Unterstützung wünschen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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