Travel24.com-Anleihe: Was können Anleger nach dem zweiten Kurssturz unternehmen?

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Der Sommer 2014 hat sich eingetrübt. Auch die 7,5%-Anleihe der Travel24.com AG (WKN: A1PGRG; ISIN: DE000A1PGRG2), die das bekannte Internetreiseportal travel24.com betreibt, bereitet deren Anlegern derzeit nicht ungetrübte Freude. Ursache hierfür ist, dass die Herausgeberin der Anleihe in den vergangenen Wochen ein weiteres Mal in die Schlagzeilen geraten ist. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung hatte den Jahresabschluss der travel24.com AG für das Geschäftsjahr 2012 und den dazugehörigen Lagebericht beanstandet.

Nachdem die travel24.com AG sich in den Schlagzeilen der Wirtschaftsblätter wiederfand, gab der Börsenkurs der 7,5%-Anleihe Mitte Juli 2014 nach und vollzog den zweiten Kurssturz. Bereits Ende 2012, wenige Monate nachdem die travel24.com-Anleihe auf den Markt gekommen war, hatte ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren negative Konsequenzen für den Kurs der Anleihe.

Welche konkreten Konsequenzen und Auswirkungen die jüngsten Ereignisse haben werden, muss abgewartet werden. Eine Signalwirkung kann vom 17.09.2014 ausgehen. An jenem Tag wird die jährliche Zinszahlung in Höhe von 7,5% des Nennbetrags fällig. Die weitere Entwicklung der travel24.com-Anleihe wird für die Anleger weiterhin spannend bleiben. Wenn Anleger, die in die 7,50%-Anleihe der travel24.com AG investierten, angesichts der aktuellen Situation rechtliche Unterstützung wünschen, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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