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Trennung – wenn die Ehe gescheitert ist

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Wenn es zur Trennung kommt, sind verschiedene Emotionen im Spiel: von Erleichterung über Unsicherheit bis hin zu Hilflosigkeit. Doch unabhängig davon gilt es zunächst, einige ganz pragmatische Dinge zu regeln. Handelt es sich um eine langjährige Ehe und sind Kinder daraus hervorgegangen, so müssen nun zahlreiche Veränderungen gemeistert werden, wie die Berechnung des Unterhalts, die Regelung von Umgangszeiten und die Aufteilung von Vermögen und Hausrat.

Was bei einer Trennung zu beachten ist

Zunächst sollten relevante Unterlagen gesichert und ein eigenes Konto eingerichtet werden. Außerdem ist eine Regelung bezüglich des Hausrates zu treffen und persönliche Wertgegenstände bzw. Dokumente zu sichern. Es ist ratsam, sich Rechtsbeistand zu suchen, um Unterhaltsansprüche für Kinder und einen möglicherweise bestehenden Anspruch auf Trennungsunterhalt prüfen und beziffern zu lassen.

Außerdem sollten sämtliche scheidungsrelevante Unterlagen zusammengetragen werden. Dazu zählen: die Scheidungsurkunde, Pässe der Kinder, Nachweise über Versicherungen sowie über gemeinsame Kredit- oder anderweitige Zahlungsverpflichtungen, Bauspar- und Darlehensverträge, Kontoauszüge, Sparbücher, Nachweise über Geldanlagen, Verdienstabrechnungen, Grundbuchauszüge usw. Diese Unterlagen erleichtern die Berechnung von Unterhaltsansprüchen und von möglichen Zugewinnausgleichsansprüchen.

Ab dem Zeitpunkt der Trennung sind die Finanzen getrennt zu regeln. Verfügt der Ehepartner über eine Kontovollmacht, ist diese unverzüglich zu widerrufen. Gleiches gilt für EC-Partnerkarten. Der Ehepartner sollte also keinen Zugriff mehr auf das Konto/die Konten des anderen haben.

Die Hauptbedingung für die Einleitung eines Scheidungsverfahrens ist die Einhaltung des Trennungsjahres. Der Zeitpunkt der Trennung sollte daher schriftlich fixiert werden. Das Trennungsjahr hat folgende Voraussetzungen:

Tisch und Bett trennen

  • Verbleiben beide Partner in der gemeinsamen Mietwohnung oder Immobilie, hat die Trennung in separaten Räumlichkeiten zu erfolgen. Gemeinschaftsräume können jedoch weiterhin als solche genutzt werden. Stehen beide Partner im Mietvertrag und ein Ehepartner zieht aus, sollte dieser aus dem gemeinsamen Mietvertrag entlassen werden. So haftet er nach dem Auszug nicht mehr für eventuelle Schäden oder Mietschulden.
  • Die Finanzen sind getrennt voneinander zu regeln.
  • Es muss separat gewirtschaftet werden: Dinge des Alltags wie Einkaufen, Waschen und Kochen sind daher getrennt voneinander zu erledigen.

Im Idealfall sollte die Hausratsteilung einvernehmlich durchgeführt werden. Der gemeinsam angeschaffte Hausrat ist in einer Liste zu dokumentieren, anhand derer später geregelt wird, wie die Gegenstände auf die Ehepartner verteilt werden.

Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen, muss nun der Umgang geregelt werden. Es empfiehlt sich, genaue Zeiten und Daten festzulegen, damit es später nicht zu Unstimmigkeiten oder Streit kommt. Kinder sollten über die anstehenden Veränderungen einfühlsam aufgeklärt werden. In der Regel verbleibt das Sorgerecht bei beiden Elternteilen gemeinsam.


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