Trennungsunterhalt auch bei möglichem anderen Kindsvater

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Eine außereheliche Beziehung eines Ehegatten führt schnell zur Trennung und damit auch dem grundsätzlichen Entstehen von Trennungsunterhaltsansprüchen.


Zwar kann die Unterhaltspflicht grob unbillig sein, wenn der Unterhaltsberechtigte selbst eine längere außereheliche Beziehung unterhalten hat und dies Anlass für die Trennung und damit erst das Entstehen der Unterhaltsansprüche war.


Wird in diesem Zusammenhang aber vorgetragen, dass es deshalb möglich sei, dass das in der Ehe geborene Kind einen anderen biologischen Vater haben könnte als den Ehemann der Mutter, so reicht dies regelmäßig nicht aus um die Unterhaltspflicht entfallen zu lassen.


Das Oberlandesgericht Köln hat in einem solchen Fall entschieden, dass es zwar ein schwerwiegendes Fehlverhalten der unterhaltsberechtigten Frau sein könnte, die mögliche Vaterschaft eines anderen Mannes zu verschweigen.

Allerdings müsse in einem solchen Fall auch feststehen, dass der Ehemann nicht der Vater des Kindes ist – die bloße Vermutung reicht also nicht aus.


In dem vom Gericht entschiedenen Fall kam erschwerend hinzu, dass der in Anspruch genommene Ehemann bereits vor Geburt des Kindes um die außereheliche Beziehung der Frau wusste. Dennoch sei man übereinstimmend davon ausgegangen, dass der Ehemann der biologische Vater des Kindes sei.


Die Entscheidung verdeutlicht, dass in einer solchen Konstellation schnellstmöglich gehandelt werden muss und die tatsächlichen Verhältnisse aufgeklärt werden sollten, weil ansonsten beispielsweise der Einwand der unbilligen Härte bei Inanspruchnahme auf Trennungsunterhalt nach Ausspruch der Trennung nicht greifen könnte.

Ungeachtet dieser ungünstigen Rechtsfolgen dürfte es auch aus psychologischer Sicht sinnvoll sein, zu wissen, wie jedenfalls die biologischen Verhältnisse jeweils sind.


Wegen der Klärung der in Betracht kommenden wechselseitigen Ansprüche, auch gegenüber dem biologischen Vater, sollte deshalb dringend eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.


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Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/kind-vati-portr%c3%a4t-familie-baby-1835730/

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