Tricks der gegnerischen Versicherung nach einem Verkehrsunfall

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Verkehrsunfälle sind immer lästig und ärgerlich. Noch ärgerlicher kann die ganze Angelegenheit werden, wenn die gegnerische Versicherung mit Tricks versucht, die Schadenabwicklung zu verzögern oder die Entschädigung möglichst gering zu halten.

Viele Geschädigte versuchen, den Schaden selbst mit der gegnerischen Versicherung zu regulieren und glauben dabei irrsinnig, die gegnerische Versicherung habe das eigene Wohl im Sinn. 

Das Gegenteil ist der Fall, denn die Versicherung versucht, die Schadensersatzzahlungen so gering wie möglich zu halten. Viele Versicherungen bieten den Geschädigten an, dass ein eigener Sachverständiger die Begutachtung des Fahrzeugs kostenlos übernimmt. 

Das klingt natürlich im ersten Moment verlockend, birgt allerdings die Gefahr, dass aufgrund von Kooperationsverträgen zwischen den Versicherungen und den Gutachtern die Schadensbewertung häufig zum Vorteil der Versicherung, und damit zu Ihrem Nachteil ausfällt. 

Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird zu gering bewertet, mit der Folge, dass Sie auf Reparaturkosten sitzenbleiben. Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug von einem unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl begutachten zu lassen und sollten von diesem Recht auch Gebrauch machen. 

Trifft Sie keine Schuld an dem Verkehrsunfall, müssen die Kosten des Sachverständigen vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Vorsicht ist allerdings bei sogenannten Bagatellschäden geboten. Beläuft sich der Schaden an Ihrem Fahrzeug auf unter 750 Euro (Tendenz steigend), werden die Gutachterkosten möglicherweise nicht von der Gegenseite übernommen, da in einem solchen Fall ein Kostenvoranschlag ausreicht. Das Gutachten gibt zudem den Kurs für die Werkstatt vor. 

Hält die Werkstatt sich bei der Reparatur an das Gutachten, können Sie alle Reparaturkosten ersetzt verlangen. Aber auch wenn die Werkstatt selbstständig Leistungen vornimmt, die so nicht im Gutachten stehen, muss die Versicherung dies zahlen. 

Sie als Laie haben keinen Einfluss auf die Reparatur und daher trägt das sogenannte Werkstattrisiko die gegnerische Versicherung. Viele Versicherungen kürzen trotzdem einzelne Positionen der Reparaturkosten. 

Diese Taktik geht leider häufig auf, da die Geschädigten den Versicherungen vorschnell glauben oder einfach keine Lust auf eine Auseinandersetzung mit der Versicherung haben und froh sind, wenn die Sache abgeschlossen ist. Allerdings verschenken die Geschädigten, die ohne Schuld in diese ärgerliche Situation geraten sind, hier bares Geld.

Fazit

Als Fazit lässt sich festhalten, dass viele Kürzungen der Reparaturkosten durch die Versicherungen zu Unrecht erfolgen. Die geringe Anzahl von Geschädigten, die konsequent gegen die Kürzungen vorgehen, bestätigen die Versicherungen leider in ihrem Vorgehen. 

Gerade ohne anwaltliche Hilfe ist es allerdings oft schwer, den gesamten Schaden von der Versicherung erstattet zu bekommen. Lassen Sie sich von der gegnerischen Versicherung nicht einreden, ein Rechtsanwalt sei nicht nötig oder würde die Abwicklung gar komplizieren. Die Versicherung versucht, Sie von anwaltlicher Beratung abzubringen, damit Sie gar nicht erst überblicken können, was Ihnen im Einzelnen alles zusteht. 

Zum anderen möchte die Versicherung vermeiden, dass sie die anwaltlichen Kosten zusätzlich übernehmen muss. Sie haben immer das Recht, einen Anwalt hinzuziehen. 

Trifft die Schuld an dem Unfall den Unfallgegner, muss die gegnerische Versicherung auch die vollständigen Rechtsanwaltskosten übernehmen. Dies gilt sogar dann, wenn Sie den Anwalt erst eingeschaltet haben, nachdem die Versicherung ihre Haftung zugesagt hat. Denn eine grundsätzliche Haftung heißt noch lange nicht, dass die Versicherung Ihren Schaden auch in voller Höhe ersetzt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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