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Vandalismus: Wann und für welche Schäden zahlt die Versicherung?

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Vandalismus: Wann und für welche Schäden zahlt die Versicherung?

Experten-Autor dieses Themas

Bei vielen selbst ernannten Graffiti-Künstlern stellt sich die Frage „Ist das Kunst oder Sachbeschädigung?“. Solange am eigenen Eigentum gesprayt wird, kann auch jeder seinem Hobby nachgehen und kreativ seine Bilder und Schriftzüge verewigen. Ganz anders sieht es allerdings bei fremdem Eigentum aus.

Wann spricht man von Vandalismus?

Wer illegal – also ohne die Einwilligung des Eigentümers – sprayt, begeht mindestens ein strafrechtlich relevantes Vergehen, nämlich das der Sachbeschädigung. Dabei werden Gegenstände oder Objekte vorsätzlich verunreinigt, beschädigt, verunstaltet oder sogar zerstört, also unbrauchbar gemacht. Wenn bewusst gehandelt wird, um Gegenstände zu verunstalten, zu beschädigen oder zu zerstören, wird die damit einhergehende sogenannte Zerstörungswut zum Hauptmerkmal des Vandalismus.  

Und dies ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Neben Landfriedensbruch (§§ 125, 125a Strafgesetzbuch, StGB) und Störung der Totenruhe (§ 168 StGB) zählt auch die Sachbeschädigung zur besonderen Form des Vandalismus. § 303 StGB sieht für Sachbeschädigungen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Wörtlich heißt es dazu: 

„(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. (3) Der Versuch ist strafbar.“ 

2022 wurden in Deutschland allein durch Graffiti 101.658 Fälle von Sachbeschädigung polizeilich erfasst.* Jedoch gibt es noch viele andere Arten von Vandalismusschäden, die fast jedem von uns im Alltag schon begegnet sind. Beispiele für dieses mutwillige Zerstören sind etwa: 

  • Zerfetzen von Sitzplätzen in öffentlichen Verkehrsmitteln 

  • Zerstören von öffentlichen Parkbänken 

  • Demolieren verschiedener Automaten auf Bahnhöfen 

  • Verwüsten von Spielplätzen 

Im privaten Bereich sind die Resultate von Vandalismus häufig: 

  • eingeworfene Fensterscheiben 

  • zerstörte Außenanlagen wie Blumenbeete, angelegte Teiche, Carports oder Geräteschuppen 

  • defekte Briefkästen durch eingeworfene Böller (oft zu Silvester) 

  • beschädigte Wohnungstüren 

  • ruinierte Wohnungen bei Einbrüchen 

*Statista, 2023: Anzahl der polizeilich erfassten Fälle von Sachbeschädigung durch Graffiti in Deutschland 2022. 

Zahlt die Versicherung bei Schäden durch Vandalismus?

Wer kommt eigentlich für die Schäden durch die Folgen von Vandalismus im privaten Bereich auf? Die Zerstörungswut der Randalierer kann gerade für Eigentümer einer Immobilie nicht nur sehr ärgerlich und zeitaufwendig, sondern auch sehr kostspielig werden. Dass die Randalierer zur Rechenschaft gezogen werden können, ist eher selten der Fall. Zwar verjährt eine Sachbeschädigung erst nach fünf Jahren, doch diese Täter agieren meistens nachts, was das Überführen dieser Personen nicht leichter macht.  

In vielen Fällen bleibt vorerst einzig der Schaden für den Eigentümer. Bei einem zerstörten Gartenzaun aus Edelstahl kann der laufende Meter schon mal mit 300 € bis 500 € zu Buche schlagen. Eine neue Wohnungstür kann zwischen 1600 € und 6000 € kosten. Da steht relativ schnell die Frage im Raum, ob die Versicherung für den Schaden aufkommt. Gibt es eine spezielle „Vandalismus-Versicherung? Leider gibt es die nicht. Oft sind es Kombinations- oder Premiumbausteine, die einer Basisversicherung hinzugefügt werden müssen. Auf die Details kommt es an. Außerdem macht es bei Vandalismusschäden einen Unterschied, ob im oder am Haus randaliert wurde. Hier greifen unterschiedliche Versicherungen. 

Schäden innerhalb des Hauses: Die Hausratversicherung 

Vandalismus innerhalb von Häusern oder Wohnungen geht meistens mit einem Einbruch einher. Durch solche Einbrüche entstehen hohe Schäden, die mitunter auch die Einrichtungsgegenstände beziehungsweise den Hausrat betreffen. Bei der Suche nach Bargeld oder nach Wertgegenständen sind die Täter oftmals in Zeitnot und nicht zimperlich: Gegenstände werden umgeworfen und Matratzen oder Sofas aufgeschlitzt. Für solche Sachbeschädigungen in der Wohnung kommt meistens die Hausratversicherung auf.  

Fenster und Türen zählen nicht zwangsläufig zur Einrichtung, sondern oft zum Gebäude. Dies sollten Sie in Ihren Unterlagen prüfen. Gegebenenfalls können Sie Fenster, Türen und Schlösser bei Ihrer Hausratversicherung durch einen extra Baustein wie Einbruchdiebstahl mitversichern lassen. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre Hausratversicherung Vandalismusschäden überhaupt abdeckt, und wenn ja, bis zu welcher Höhe. 

Schäden am Haus: Die Gebäudeversicherung  

Die Gebäude- oder Wohngebäudeversicherung kann Schäden durch Vandalismus am Haus abdecken, sie muss aber nicht. Auch hier ist dies oft eine zusätzliche leistungsstärkere Option zum Basistarif der Gebäudeversicherung. Grundsätzlich sind bei Vandalismusschäden am Gebäude alle Dinge gemeint, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu zählen zum Beispiel die Terrasse – ohne Gartenmöbel, denn diese sind lose –, das Dach und auch fest verankerte Markisen.  

Ob Nebengebäude wie der Geräteschuppen oder Ihre Garage mitversichert sind, ist vertraglich individuell geregelt. Auch hier der Tipp, unbedingt die eigenen Versicherungsbedingungen zu überprüfen, um im Schadensfall nicht das Nachsehen zu haben. Wie hoch die Kosten bei Ihrer Versicherung für eine Absicherung gegen Vandalismus sind, hängt unter anderem davon ab, in welcher Gegend beziehungsweise in welchem Stadtteil sich das Objekt befindet und ob eine Selbstbeteiligung vorliegt. 

Wichtig: Grundsätzlich kommen die Versicherungen nicht für Schäden auf, bei denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Wenn beispielsweise das Garagentor oder die Fenster des Hauses nicht verschlossen waren, haben Sie mindestens fahrlässig gehandelt und dem Randalierer oder Einbrecher dadurch fast eine Einladung zur Straftat gesendet.

So melden Sie den Vandalismusschaden Ihrer Versicherung

Das Wichtigste: Ruhe bewahren, auch wenn es schwerfällt. Denn mit einem klaren Kopf können Sie bewusster handeln. Sie sollten wie folgt vorgehen: 

  • Die Polizei rufen und Anzeige erstatten – bei unbekannten Tätern gegen „unbekannt“. Das ist eine Voraussetzung, damit die Versicherung für den Schaden aufkommen kann. 

  • Nicht aufräumen, damit die Spuren gesichert werden können. 

  • Gegebenenfalls auch Nachbarn als Zeugen oder zur moralischen Unterstützung hinzuziehen. 

  • Alle Sachbeschädigungen per Videofunktion aufnehmen sowie zusätzlich fotografieren und mehrere detaillierte Bilder anfertigen. 

  • Eine Liste erstellen der Gegenstände, die entwendet wurden, und der Sachen, die beschädigt wurden – detaillierte Listen mit entsprechenden Kaufbelegen können Sie nachreichen. 

  • Zeitnah und unter Angabe der Tagebuchnummer – diese erhalten Sie direkt von der Polizei vor Ort – der Versicherung den entstandenen Schaden unter Beifügen der Listen und mehrerer Fotos melden. 

Liegen der Versicherung alle benötigen Unterlagen vor, erfolgt die Schadensregulierung meistens innerhalb von sechs Wochen.  

Wie kann man das Risiko für Vandalismus minimieren?

Sie können Einbrüchen und Vandalismus in gewissem Umfang selbst vorbeugen, denn meistens wählen die Täter die Objekte ganz bewusst aus. Neben dem Einbau einer qualifizierten Alarmanlage können Sie Ihre Sicherheitsstandards auch beispielsweise durch folgende Vorkehrungen erhöhen: 

  • Bewegungsmelder 

  • Sicherheitsschlösser an den Außentüren und an den Fenstern 

  • Fenstergitter an besonders exponierter Lage 

  • Zeitschaltsysteme für Jalousien 

  • Bei Abwesenheit: den Briefkasten leeren lassen 

  • Türen und Fenster auch bei einem kurzen Einkauf verschließen 

  • Nachbarn sensibilisieren

Es gibt mittlerweile Sicherheits- bzw. Widerstandsklassen sowohl für Haus- und auch Balkontüren als auch für Fenster. Die Einteilung erfolgt üblicherweise in der Skala RC1 bis RC6 (RC steht für Resistance Class), wobei RC1 gering einbruchhemmend ist und Türen und Fenster der RC6 den besten Schutz bieten. 

Ihre örtliche Polizeidienststelle bietet eine Beratung zu Vorkehrungen betreffend den Einbruchschutz auch bei Ihnen vor Ort an: Die sogenannte Einbruchschutzberatung können Sie sowohl als Eigentümer als auch als Mieter in Anspruch nehmen. Sie werden von speziell ausgebildeten Polizeibeamten hinsichtlich einbruchhemmender Maßnahmen für Ihr spezielles Objekt, also Wohnung oder Haus, beraten. 


Foto(s): ©Pexels/Tima Miroshnichenko

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