Twentieth Century lässt durch Waldorf Frommer zur Serie Die Simpsons abmahnen

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In der ohnehin hart umkämpften Medienbranche erleiden Unternehmen aus der Branche zunehmend Beeinträchtigungen ihrer urheberrechtlich geschützten Interessen. Das Urhebergesetz schützt das geistige Eigentum, genauer die Vervielfachung und Verbreitung der in § 2 I UrhG genannten Werke. Demnach ist die Verbreitung eines Werkes nur mit Zustimmung des Urhebers erlaubt, da insbesondere die Produktionsfirmen Interesse am Schutz ihrer Verwertungsrechte haben. So wird durch die Verbreitung von Filmen und Serien, wie Die Simpsons mit der Folge Mr. Lisas Opus von Twentieth Century, auf Filesharing-Plattformen durch Betreiber dieser Plattformen jedoch genauso von den Nutzern in die geschützten wirtschaftlichen Interessen eingegriffen, worin die Urheberrechtsverletzung liegt. Um sich gegen diese Beeinträchtigungen zu schützen, werden Rechtsanwaltskanzleien, wie die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer, von den Medienunternehmen beauftragt, ihre Ansprüche aus den Urheberrechtsverletzungen mit Klagen und Abmahnungen durchzusetzen.

Zu welchen Werken mahnt Waldorf Frommer ab?

·Wonder Woman – Abmahnung durch Waldorf Frommer

·Geostorm – Abmahnung durch Waldorf Frommer

·The Foreigners – abgemahnt durch Waldorf Frommer

·The Accountant – Abmahnung von Waldorf Frommer

Abmahnung durch Waldorf Frommer zu Die Simpsons – was bedeutet das für mich?

Die Kanzlei Waldorf Frommer ermittelt nach § 101 IX UrhG die IP-Adresse der Störungsquelle und vermutet in dem Anschlussinhaber per se den Verantwortlichen für die Urheberrechtsverletzung. Aufgrund dieser willkürlichen Vermutung übersendet Waldorf-Frommer-Abmahnungen, die regelmäßig zwei Forderungen beinhalten. Erstens fordert sie einen Schadenersatz in Höhe mehrerer hundert Euro, um den wirtschaftlichen Nachteil im Zuge der Lizenzanalogie auszugleichen. Zweitens besteht die Forderung an den Empfänger der Abmahnung eine strafbewährte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die Unterschrift dieser Unterwerfungserklärung wertet Waldorf Frommer als Geständnis des Anschlussinhabers für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein. Darin kann jedoch keinesfalls eine konkrete Beweislage zu erkennen sein, denn besonders in Wohngemeinschaften ist der Anschlussinhaber nur einer von mehreren Nutzern des Internetanschlusses, von denen jeder einzelne das illegale Filesharing betrieben oder genutzt haben könnte.

Was ist zu tun?

Mit der Abmahnung und den Forderungen verfolgt Waldorf Frommer das Ziel, den Empfänger einzuschüchtern und unter Druck zu setzen. Darauf sollte man nicht reinfallen und bedenken, dass aufgrund dieser bloßen Vermutung mit juristischer Expertise die Schadenersatzforderung deutlich gemindert werden kann oder man um eine Zahlung ganz und gar rumkommt. Demnach ist Folgendes zu befolgen:

I. Nicht voreilig zahlen!

II. Nichts unterschreiben!

III. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!

IV. Rechtsanwalt konsultieren!

V. Frist wahren!

Wir bieten Ihnen im Falle einer Abmahnung durch Waldorf Frommer eine kostenlose Erstberatung! Unsere erfahrenen Anwälte analysieren anschließend Ihren Sachverhalt und schätzen ein mit welchen Kosten, Chancen und Konsequenzen sie rechnen können. Wir sind telefonisch und auf unserer Homepage für Ihr Anliegen hilfsbereit und offen.


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