UDI-Festzins-Anleger: Vor Fristablauf handeln! Anwaltsinfo!

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Angebot an diverse Anleger der UDI-Gruppe zur Abstimmung über das Angebot für den "Forderungsverkauf" der U 20 Prevent GmbH läuft am 21.05.2021 und somit in wenigen Tagen ab und Anleger sollten sich nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg gründlich überlegen, ob sie dieses Angebot wirklich annehmen wollen. 

Bei dem Angebot z.B. der UDI IV sollen die Anleger 85 % ihrer Darlehens-Forderungen an eine Käuferin, für nur 1 Euro an eine "U 20 Prevent GmbH" verkaufen bzw. abtreten. Sofern die BaFin auch bei der UDI IV eine Rückabwicklung der Nachrangdarlehen ablehnen sollte, sollen die Anleger auch die restlichen 15 % des Nachrangdarlehens für einen Kaufpreis von 7 % an die U 20 Prevent GmbH abtreten.

Hierbei soll ein Anteil in Höhe von 75 % der verbleibenden Ansprüche des Anlegers gegen die Emittentin auf Rückzahlung der Zeichnungssumme aus dem Nachrangdarlehensvertrag an die Käuferin, die U 20 Prevent GmbH, abgetreten werden.

Die Verluste der Anleger könnten sich somit sogar auf über 90 % belaufen. 

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten sollten betroffene Anleger der UDI-Gruppe vor Abgabe eines Forderungsverzichts bzw. Abgabe einer Erklärung umgehend fachanwaltlich prüfen lassen, ob dieser Forderungsverzicht wirklich sinnvoll und erforderlich ist, bzw., ob eine Ablehnung des Schuldenschnitts nicht sinnvoller ist, zumal dann voraussichtlich auch eine eigene Anmeldung zur Insolvenztabelle möglich wäre. Ob Anleger bei einem Insolvenzverfahren wirklich schlechter gestellt wären, wie behauptet, ist fraglich, eventuell wäre hier sogar eine höhere Quote für die Anleger zu erwarten.

Insbesondere auch die Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die diversen Verantwortlichen wie Initiatoren oder Anlageberater/-vermittler macht nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Sinn, denn z.B. ein Anlageberater/-vermittler, der keine anlage- und objektgerechte Beratung durchführt, schuldet dem Anleger vollständigen Schadensersatz. Anleger hätten hiermit sogar, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, die Möglichkeit, 100 % ihres Schadens im Rahmen des möglichen Schadensersatzes ersetzt zu erhalten.

Für rechtsschutzversicherte Anleger prüfen Kanzleien wie Dr. Späth & Partner gerne kostenlos, ob die Rechtsschutzversicherung des jeweiligen Anlegers die Kosten übernimmt. Sofern Rechtsschutzversicherungen die Kosten übernehmen, können die Anleger somit völlig ohne Kostenrisiko (vorbehaltlich eines teilweise geringen Selbstvorbehalts von teilweise 150,- €) ihre Rechte durchsetzen.

Betroffene UDI-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema