überhöhte LKW-Maut zurückfordern

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 28.10.2020 entschieden, dass die LKW-Maut in Deutschland falsch berechnet und infolge dessen überhöht ist (C-321/19).

unberechtigte Kosten eingerechnet 

Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass zu Unrecht Kosten der Verkehrspolizei bei der Mautberechnung berücksichtigt worden sind.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs betrifft unmittelbar nur den Zeitraum 01.01.2010 - 18.01.2011. In dem Fall war die Maut aufgrund der rechtswidrigen Einberechnung der Kosten der Verkehrspolizei um 3,8 % zu hoch.

Da in der Folge immer höhere Beträge für die Verkehrspolizei berücksichtigt worden sind, ist davon auszugehen, dass für den Zeitraum danach sogar eine größere Überschreitung vorliegt.

Folgen

Folge ist, dass die überzahlte Maut zurückgefordert werden kann.

Ob dies für den Zeitraum seit 2005 gilt oder nur für den Zeitraum seit 2017, ist derzeit noch unklar. Einerseits ist zu berücksichtigen, dass der Europäische Gerichtshof der ausdrücklich von der Bundesrepublik Deutschland beantragten rückwirkenden zeitlichen Begrenzung seiner Entscheidung eine Abfuhr erteilt hat. Andererseits sind die strengen deutschen Verjährungsvorschriften zu berücksichtigen.

Derzeit ist allerdings auch noch gar nicht klar, wie sich das Bundesamt für Güterverkehr bzw. das Bundesministerium für Verkehr zu dieser Frage positionieren. Bislang gibt es nur die Ankündigung, man werde die Entscheidung des EuGH zunächst analysieren.

dringender Handlungsbedarf

Alleine aufgrund dessen, dass möglicherweise die dreijährige Verjährung zur Anwendung kommt, sollte unbedingt kurzfristig gehandelt werden. Ende 2020 könnten andernfalls ggf. die Überzahlungen aus dem Jahr 2017 verjähren.

Foto(s): Bild von Clker-Free-Vector-Images auf Pixabay

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