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EuGH kippt Pkw-Maut

  • 2 Minuten Lesezeit
Diana Mittel anwalt.de-Redaktion
  • Österreich klagte 2017 gegen die deutsche Pkw-Maut.
  • Die geplante Abgabe sei diskriminierend gegenüber ausländischen Autofahrern.
  • Das hat der EuGH heute in seinem Urteil bestätigt und die Pkw-Maut damit gekippt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Die Pkw-Maut in Deutschland ist nach dem jetzigen Modell nicht mit dem Europäischen Recht vereinbar (Az. C-591/17). Sie ist gegenüber Fahrzeughaltern aus dem Ausland diskriminierend.

Die Abgabe einer Pkw-Maut war für einen Start im Oktober 2020 geplant. Sie gilt als eines der wesentlichen Projekte der CSU.

Was ist die Pkw-Maut in Deutschland?

Geplant war die Pkw-Maut für Autobesitzer aus dem In- und Ausland. Für Fahrzeughalter aus dem Inland war eine Jahresmaut für Bundesstraßen und Autobahnen angedacht, die vom Konto abgebucht werden sollte. Die Höhe der Maut sollte sich nach der Umweltfreundlichkeit des Pkw und der Größe des Motors richten. Der durchschnittliche Maut-Betrag lag voraussichtlich zwischen 67 und maximal 130 Euro.

Für die Zahlung einer Maut sollten inländische Autobesitzer im Gegenzug durch eine geringere Kfz-Steuer entlastet werden.

Gestritten wurde aber vor allem über Halter von Fahrzeugen ohne Kfz-Steuerpflicht in Deutschland: Zum Schutz des Grenzverkehrs sollten sie für die Nutzung deutscher Autobahnen zahlen und zwischen einer Vignette für zehn Tage, zwei Monate oder einem Jahr wählen können.

Worüber urteilte der EuGH?

Der Beschluss für eine Maut in Deutschland fiel 2015. Die EU-Kommission äußerte ihre Bedenken, von denen sie nach einigen wenigen Änderungen 2016 schließlich abließ. Österreich beanstandete den Beschluss aber weiterhin und zog vor den EuGH. Das Land erhob 2017 eine Vertragsverletzungsklage wegen Diskriminierung.

Im Schlussantrag für das Verfahren im Februar empfahl der Generalanwalt eine Abweisung der Klage Österreichs aufgrund der geringen Erfolgsaussichten.

Heute fällte der EuGH sein Urteil: Die zuständigen Richter kippen die Pkw-Maut. In Verbindung mit der Entlastung bei der Kfz-Steuer stellt sie nämlich eine „mittelbare Diskriminierung“ aufgrund der Staatsangehörigkeit dar. Da die Abgabe für deutsche Fahrzeughalter vollständig kompensiert wird, verstößt sie außerdem gegen den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr. Halter und Fahrer von Fahrzeugen, die in anderen Mitgliedsstaaten zugelassen sind, würden die wirtschaftliche Last alleine tragen.

Grundsätzlich steht die Gestaltung der Straßeninfrastruktur den einzelnen Mitgliedsstaaten frei. Gegen das Europarecht dürfen nationale Regelungen aber nicht verstoßen.

(DMI)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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