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Überholen will gelernt sein! Überholverbot und die rechtlichen Konsequenzen

  • 4 Minuten Lesezeit
Überholen will gelernt sein! Überholverbot und die rechtlichen Konsequenzen

Experten-Autor dieses Themas

Leider erhält man in der Fahrschule nur selten – Autobahnfahrten ausgenommen – die Gelegenheit, das Überholen zu üben. Dabei ist Überholen ein gefährliches Fahrmanöver, das gelernt sein sollte. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) normiert genau, wann Überholen verboten ist und wie Verstöße zu sanktionieren sind. Der Beitrag soll verschiedene Aspekte des Überholverbots beleuchten.

Überholen – was ist das überhaupt?

Die Frage dürfte dem Leser zunächst lächerlich erscheinen. Jedoch besteht unter Juristen oftmals bereits an diesem Punkt Streit. Überholen bezeichnet den Vorgang, bei dem ein schnelleres Fahrzeug ein verkehrsbedingt wartendes oder langsamer fahrendes Fahrzeug in gleicher Richtung passiert. Sofern das andere Fahrzeug nicht verkehrsbedingt hält oder parkt, liegt kein Überholen, sondern lediglich ein Vorbeifahren vor.  

Wann ist Überholen verboten?

Im Grundsatz gilt: Im Zweifelsfall nicht überholen! Überholen kann für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer ein großes Risiko darstellen, weshalb der Gesetzgeber normiert hat, wann Überholen verboten ist. Fast alles, was es zu Überholverboten zu wissen gibt, ist in § 5 StVO zu finden. Überholen ist in folgenden Fällen grundsätzlich verboten: 

  • wenn während des gesamten Überholvorgangs nicht jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen werden kann 

  • wenn die Verkehrslage unklar ist 

  • wenn ein Überholverbot per Verkehrszeichen (VZ) angeordnet ist 

  • an Fußgängerüberwegen 

  • wenn ein Bus oder eine Straßenbahn mit Fahrtrichtungsanzeiger die Abfahrt ankündigt 

  • bei eingeschränkter Sicht (egal, ob aufgrund örtlicher Begebenheiten oder Witterungsbedingungen) 

  • wenn zum Überholen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird 

  • wenn man nicht wesentlich schneller fahren kann als das zu überholende Fahrzeug 

Da sich das Überholverbot oftmals aus der konkreten Verkehrssituation ergibt, wird immer der konkrete Einzelfall entscheidend sein. Eindeutiger ist die Situation nur dann, wenn das Überholverbot mittels Verkehrszeichen angeordnet und ausgewiesen ist. Im Übrigen ist laut Rechtsprechung grundsätzlich davon auszugehen, dass ein ordnungsgemäß aufgestelltes Verkehrszeichen durch die Verkehrsteilnehmer wahrgenommen wird.  

Welche Strafen drohen bei Überholen trotz Überholverbot?

Was viele nicht wissen: Wer grob verkehrswidrig und rücksichtlos falsch überholt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, begeht eine Straftat. Der Strafrahmen der Straßenverkehrsgefährdung gemäß § 315c StGB beläuft sich auf bis zu fünf Jahre Freiheitstrafe oder Geldstrafe. Fahrlässigkeit reicht aus, um den Tatbestand zu verwirklichen. In den seltensten Fällen dürfte bei einem Ersttäter eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Aber: Die Verwirklichung des Tatbestands stellt einen Regelfall der Fahrerlaubnisentziehung gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB dar. Gefährdet man den Straßenverkehr im Sinne des § 315c StGB, ist im Regelfall anzunehmen, dass man ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. 

Handelt man nicht grob verkehrswidrig und rücksichtlos und/oder erzeugt keine Gefahrensituation, stellt der Verstoß gegen ein Überholverbot eine Ordnungswidrigkeit dar. Folgende Konsequenzen drohen: 

Beschreibung
Geldbuße
Fahrverbot
Punkte
nicht wesentlich schneller als der zu Überholende
80 €
1
Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs mit Unfall
100 €
1
bei unklarer Verkehrslage
100 €
1
verbotswidrig rechts überholt außerorts/mit Gefährdung/Unfall
100/120/145 €
1/1/1
Missachtung des Überholverbots und unklare Verkehrslage
150 €
1
Missachtung des Überholverbots und unklare Verkehrslage mit Unfall
300 €1 Monat1
Missachtung der Fahrstreifenbegrenzung und unklare Verkehrslage
150 €
1

Wo darf wie überholt werden?

Innerorts besteht nicht per se ein Überholverbot. Jedoch wird die Verkehrslage nur selten derart klar sein, dass gefahrlos überholt werden kann. Das dürfte zumindest dann gelten, wenn nur ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung vorhanden ist. Ferner sind Überholmöglichkeiten aufgrund der zulässigen Höchstgeschwindigkeit selten. Eine Besonderheit gibt es jedoch: Innerorts dürfen Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen bei zwei oder mehr Fahrstreifen für eine Richtung auch rechts überholen. Was viele noch immer nicht wissen: Es besteht kein Rechtsüberholverbot für Rad- und Mofafahrer. Sie dürfen rechts an wartenden Pkws vorbeifahren, sofern ausreichend Platz ist und eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann. 

Auch auf Autobahnen ist grundsätzlich links zu überholen. Sofern Stau bzw. zähfließender Verkehr herrscht, darf rechts überholt werden. Das gilt auch für den Fall, dass man auf dem Beschleunigungsstreifen ein langsames Fahrzeug auf der Fahrbahn rechts überholt, um sich vor diesem einzufädeln. Dabei ist jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer unbedingt zu vermeiden. Die sogenannten Elefantenrennen (Lkw überholt Lkw) sind auch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig: Wie bereits ausgeführt, muss die Geschwindigkeitsdifferenz wesentlich sein. Laut Rechtsprechung muss die Differenz mindestens 10 km/h betragen und der Überholvorgang sollte nicht länger als 45 Sekunden dauern. 

Wie erkenne ich ein Überholverbot?

Wie bereits erwähnt, sind Überholverbote vielerorts mittels Verkehrszeichen ausgewiesen. Die wohl am häufigsten anzutreffenden Verkehrszeichen sind die durchgezogene Linie (VZ 295) und das generelle Überholverbot (VZ 276). Letzteres gibt es in verschiedenen Ausgestaltungen, sodass bspw. explizit ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger und Zugmaschine, ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse, angeordnet sein kann.  

Das Zeichen kann mit verschiedenen Zusatzzeichen ergänzt sein. Möglich ist zum Beispiel ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen. Nicht selten gibt es an Autobahnbaustellen ein mittels Verkehrszeichen angeordnetes Überholverbot für Pkws samt Anhänger. Hintergrund sind meist Fahrbahnverengungen und die daraus resultierende Gefahr von seitlichen Kollisionen mit dem Anhänger während des Überholvorgangs. 

Foto(s): ©Fotolia/Jürgen Fälchle

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