Italien und die StVO – Der Urlaubsbericht eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht

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Viele unserer Mandanten oder Leser unserer News-Beiträge haben ihren Urlaub noch vor sich. Mein eigener Urlaub liegt hingegen leider nun schon ein paar Wochen hinter mir. Es war eine Reise mit dem Auto nach Süditalien, die uns alle paar Tage in neue Gegenden und Orte führte. 

Über einige Tausend Kilometer hatte ich daher Gelegenheit, den Straßenverkehr in Italien zu beobachten und daran aktiv teilzunehmen. Bei oberflächlicher Betrachtung scheint das System aus Straßen, aufgemalten weißen Streifen und Verkehrsschildern deckungsgleich mit unserem zu sein. Zumindest in Norditalien mag die Ähnlichkeit zu 95 % bestehen. Je weiter man aber nach Süden kommt, desto mehr Zweifel kommen auf. Man gewinnt dann immer mehr den Eindruck, als hätten die italienischen Kraftfahrer immer Informationen, die einem als Urlauber oder Ortsunkundigem nicht bekannt sein können. Zum Beispiel hinsichtlich der höchstzulässigen Geschwindigkeit oder des Überholverbotes. Auf einem langen Autobahnabschnitt hinter Bologna auf der E55 Richtung Süden gab es ungezählte immer viele Kilometer lange Baustellenabschnitte mit angeordneten 60 km/h Höchstgeschwindigkeit und Überholverboten. 

Sich dort dem allgemeinen Verkehrsfluss anzupassen, schien uns zu riskant zu sein, denn es gab dort auch zahlreiche ulkige Kästen am rechten Rand mit aufgemalten Carabinieri und verdächtigen runden Ausschnitten zu verschiedenen Seiten, die verdammt nach Geschwindigkeitsmessgeräten aussahen. Geblitzt hat es daraus allerdings nie. Jedenfalls habe ich nichts bemerkt, obwohl ich den Kästen durchaus Chancen zu einer Reaktion geben musste. Dem Druck der auch in unsere Richtung fahrenden Italienern konnte ich nämlich höchstens hundert Kilometer widerstehen. Wer sich dort an aufgemalte Regeln hält, wird zum Außenseiter, wird genötigt, in unklaren Situationen überholt und gestikulierend beschimpft und beleidigt. Am Ende steht die Erkenntnis, dass die Schilder bestenfalls Empfehlungen sind oder nur in ungeraden Monaten gelten oder in geraden, je nachdem, in welcher Gruppe man sich gerade befindet, aber auf jeden Fall immer in der anderen.

Vermutlich hängt die Anwendung der Straßenverkehrsordnung an dem Vorbehalt, dass die Polizei sie nur situationsabhängig für verpflichtend hält. Der italienische Verkehrsteilnehmer kennt im Allgemeinen diese Gründe für das Vorliegen einer solchen Situation der verpflichtenden Anwendbarkeit der Verkehrsregeln, der unkundige Tourist natürlich nicht. Gleichwohl trifft es, wie ich beobachten konnte, hin und wieder auch Einheimische. Wir kamen an mindestens drei Geschwindigkeitsmessungen mit Laserpistolen vorbei, an deren Kontrollstelle ein oder mehrere Fahrer in Diskussionen mit Polizisten verwickelt waren. Sicher sehr wortreich wird es dort um die Frage der situativen Anwendbarkeit der Regeln gegangen sein. Verblüffend finde ich, dass Italien einen Bußgeldkatalog kennt, der für Verstöße, wie ich sie zuhauf um mich herum erlebte, Geldbußen bis über 3.000,00 Euro beinhaltet. Unklar ist mir aber nach wie vor, wovon die konkrete Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs abhängt.

Im ruhenden Verkehr hingegen scheint es andere Vorgaben zu geben. In den Ortschaften scheint hinter jedem Mauervorsprung ein Ordnungshüter zu lauern, der den arglosen Touristen, die Durchfahrts- und Parkverbote auf Schildern, die für fünfzig verschiedene zeitliche Alternativen 100 verschiedene Ge- und Verbote definieren, fahrlässig nicht beachten, ein Verfahren beschert, das mit üblen Geldforderungen endet, die auch noch in vielen Jahren wegen der unverhältnismäßig langen Verjährungsfristen vollstreckt werden können und während dieser Zeit weiter steigen.

Zu guter Letzt ein Tipp: Versuchen Sie nicht, sich mit deutschen Anwälten gegen solche Forderungen zu wehren. Das soll schon mit italienischen Anwälten völlig aussichtSlos sein.


[Detailinformationen: RA Klaus Kucklick, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ADAC-Vertragsanwalt, Telefon 0351 80718-70, kucklick@dresdner-fachanwaelte.de


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