Übertragung von Aviva Life & Pensions UK Limited-Policen: Nachteile für Versicherungsnehmer

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In den vergangenen Wochen erhielten Kunden der Aviva Life & Pensions UK Limited (ehemals Friends Life Limited; im Folgenden Aviva genannt) unerfreuliche Post zu ihrem Versicherungsvertrag von der Friends Provident International aus Köln. In dem Schreiben mit dem Betreff „Unser Geschäft betreffende Änderungen“ aus dem Monat November 2018 wurde der Adressat darüber in Kenntnis gesetzt, dass Aviva angesichts des bevorstehenden Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union das Recht verlieren könnte, Geschäfte in anderen europäischen Ländern genauso so zu tätigen, wie das bislang der Fall gewesen sei. Um den mit dem Vollzug des „Brexit“ am 29.03.2019 zu erwartenden gesetzlichen Änderungen vorzubeugen, wird die Übertragung einer Reihe von Policen von Aviva Life & Pensions UK Limited auf ein Unternehmen namens „Friends First Life Assurance Company dac“ vorgeschlagen. Dieses Unternehmen sei erst kürzlich von Aviva übernommen worden, ist in der Republik Irland ansässig und soll am oder um den 29.03.2019 in Aviva Life & Pensions Ireland dac umbenannt werden.

Übertragung ohne Einwilligung des Kunden

Da der Übertragungsprozess für die britische Versicherungsbranche Teil VII des Financial Services and Markets Act 2000 unterliegt, hat ein Gericht die Übertragung der Policen zu genehmigen. Da die von der Übertragung betroffenen Policen, von einem in England registrierten Unternehmen ausgestellt wurden, erfolgt die Gerichtsverhandlung in London. Nach den Angaben in dem Schreiben der Friends Provident International findet die endgültige gerichtliche Genehmigung voraussichtlich am 13.02.2019 am The Business and Property Court in Rolls Building, 7 Rolls Building, Fetter Lane, London EC4A1NL statt. Sollten die Vorhaben des Versicherers von dem Gericht genehmigt werden, ist davon auszugehen, dass die Übertragung am 29.03.2019 erfolgen wird. 

Was ist zu tun?

Ist auch Ihr Versicherungsvertrag von der geplanten Übertragung betroffen, sollte Sie aktiv werden und die Ihnen zustehende Rechte im Zusammenhang mit der geplanten Übertragung der Police wahrnehmen. Denn nach den Angaben in dem Schreiben ist die Übertragung für den Versicherungsnehmer mit einem nicht unerheblichen Rechtsverlust verbunden. Nach der gegenwärtigen Rechtslage stehen die Versicherungsverträge unter dem Schutz des britischen Entschädigungssystems Financial Services Compensation Scheme (FSCS). Der FSCS bietet Schutz für Policen von britischen Unternehmen im Falle ihrer Insolvenz. Wenn die Übertragung vollzogen wurde, wird Ihre Police nicht mehr von Aviva, sondern von Friends First Life Assurance Company dac, einem in Irland ansässigen Unternehmen, bereitgestellt und fällt nicht mehr unter den Schutz des FSCS. In Irland selbst gibt es kein vergleichbares Entschädigungssystem für Versicherungsnehmer mit Wohnsitz außerhalb des Landes. Zwar wird in dem Schreiben der Friends Provident International von einem unabhängigen Sachverständigen gesprochen, der in seinem Bericht niedergelegt habe, dass Aviva und die neue Firma in Irland gut kapitalisierte Unternehmen seien und „das Risiko einer Insolvenz daher gering“ sei. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht. Ist das Unternehmen erst einmal pleite, dürften aufgrund des Wegfalls der Gewährleistung durch das britische Entschädigungssystem FSCS die auf den Versicherungsvertrag geleisteten Beiträge verloren sein. Aus den vorgenannten Gründen ist unserer Ansicht nach zu befürchten, dass die vorgeschlagene Übertragung der Policen im Falle des Eintritts einer Insolvenz des übernehmenden Unternehmens in Irland wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheit der Leistungen haben könnte.

Sollten auch Sie aufgrund des Schreibens der Friends Provident International Zweifel an Ihrer Geldanlage bekommen haben und die Übertragung Ihrer Policen auf einen anderen Rechtsträger nicht einfach hinnehmen wollen, halten wir es für erforderlich, Ihren Einspruch und Ihre Einwendungen gegenüber dem Versicherer rechtswirksam geltend zu machen. Nur eine qualifizierte und rechtzeitige Rechtsverfolgung sichert Ihnen Ihre möglichen Ansprüche.


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