Unberechtigte Lohn- bzw. Gehaltskürzungen

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In der heutigen Zeit gehen immer mehr Unternehmer dazu über, den Lohn des Arbeitnehmers einfach zu kürzen, z.B. um private Telefonkosten, verursachte Schäden etc. auszugleichen.

Ist das überhaupt zulässig?

Den ersten Fehler, den Arbeitgeber begehen ist der, das die Pfändungsfreigrenzen nicht beachtet werden. Selbst wenn der Arbeitgeber einen Lohnanspruch hat, müssen die Pfändungsfreigrenzen beachtet werden. Der Mindestlohn, den das Gesetz dem Einzelnen zugesteht, darf nicht angegriffen werden.

Die Pfändungsfreigrenzen können Sie ganz leicht über

http://www.bmj.bund.de/files/-/3786/Pfaendungsfreigrenzen_Juli2009.pdf

selbst prüfen.

Der zweite Punkt, den die Arbeitgeber nicht beachten, ist das Haftungsprivileg im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer. Es gilt der Grundsatz, wo gearbeitet wird, dürfen auch Fehler passieren. Beruhen diese auf einfacher Fahrlässigkeit, so haftet der Arbeitnehmer überhaupt nicht.

Nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet der Arbeitnehmer voll. Ansonsten allenfalls anteilig. Und der Arbeitgeber kann nicht einfach vom Lohn abziehen, sondern muss im Zweifel Klage erheben und sich einen Vollstreckungstitel beschaffen.

Rechtsanwalt Borth

www.DieOnlineKanzlei.de


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