Und wieder: Markenrechtliche Abmahnung der „FRIDA KAHLO“ durch die ZIERHUT IP Rechtsanwälte

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Markenrechtliche Abmahnung der „FRIDA KAHLO“ durch die ZIERHUT IP Rechtsanwälte

Uns liegt erneut eine Abmahnung der ZIERHUT IP Rechtsanwälte aus München vor, welche bekannt dafür sind, regelmäßig für die Frida Kahlo Corporation aus Panama markenrechtlich, aufgrund der angeblich unberechtigten Verwendung der Marken „Frida“ und „Frida Khalo“, abzumahnen.

Haben Sie ebenfalls eine derartige Abmahnung der ZIERHUT IP Rechtsanwälte im Namen der Frida Kahlo Corporation aus Panama im Briefkasten gefunden? Dann lassen Sie sich von uns, einer auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei aus Hamburg beraten. Wir unterstützen Sie in allen markenrechtlichen Fragen und auch bei Erhalt einer Abmahnung der Frida Kahlo Corporation. Eine kostenfreie Ersteinschätzung bei Erhalt einer Abmahnung der ZIERHUT IP Rechtsanwälte im Namen der Frida Kahlo Corporation aus Panama ist für mich selbstverständlich.


Gegenstand der Abmahnung der ZIERHUT IP Rechtsanwälte im Namen der Frida Kahlo Corporation aus Panama 

Die ZIERHUT IP Rechtsanwälte geben an, die Frida Khalo Corporation in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes zu vertreten. Das Unternehmen habe sich „der Aufgabe verschrieben, die Erinnerung an das Wirken Frida Kahlos zu bewahren und ihre Kunst sowie ihren Blick auf das Leben auch für die nächsten Generationen zu erhalten“. Es würden eine Vielzahl an Produkten von der Frida Kahlo Corporation vertrieben und das Unternehmen sei Inhaber zahlreicher beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) unter diversen Waren- und Dienstleistungsklassen eingetragenen Marken mit den Zeichen „FRIDA KAHLO“ und „FRIDA“.


Abmahnung der ZIERHUT IP Rechtsanwälte im Namen der Frida Kahlo Corporation aus Panama - Der Vorwurf:

Die Frida Kahlo Corporation wirft dem Abgemahnten einen Markenrechtsverstoß vor. Das Zeichen „Frida“ und/oder „Frida Kahlo“ sei im geschäftlichen Verkehr verwendet worden und zwar für Waren, auf die sich der Schutz der Zeichen „Frida“ und/oder „Frida Kahlo“ erstrecke.


Was fordern die ZIERHUT*IP Rechtsanwälte?

Mit der Abmahnung werden diverse etwaige Ansprüche der Frida Kahlo Corporation geltend gemacht. Im Markenrecht sind stets folgende Ansprüche denkbar:

  • Unterlassungsanspruch: Gemäß § 14 Abs. 5 MarkenG ist der Markeninhaber dazu berechtigt, zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einer empfindlichen Vertragsstrafe aufzufordern.
  • Auskunftsanspruch: Anspruch des Markeninhabers zur Erteilung von Auskünften über erzielten Umsatz und Erlös, die gewerblichen Abnehmer und über die Art und den Umfang der getätigten Werbung zu.
  • Schadensersatzanspruch: Es wird gefordert, verbindlich zu erklären, dass man sich zum Schadensersatz verpflichtet.
  • Ersatz der Rechtsanwaltskosten: Die ZIERHUT IP Rechtsanwälte fordern die Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 250.000,00 Euro und einem Gebührensatz von 1,5.

In der Abmahnung wird jedoch direkt ein Alternativangebot unterbreitet: Dieses beläuft sich auf die Zahlung von annähernd 3.000,00 Euro. Wir raten dazu, einen Vergleichsvorschlag nicht ungeprüft anzunehmen und Abmahnungen im Einzelfall prüfen zu lassen.


Die Rechtslage bei markenrechtlichen Abmahnungen:

Grundsätzlich ist eine Person, die das Markenrecht eines Markeninhabers verletzt, zur Unterlassung, zur Auskunft und zum Schadensersatz verpflichtet, da gemäß § 14 Abs. 1 MarkenG dem Inhaber eine Marke das ausschließliche Recht an dem Kennzeichen zusteht.

Es ist jedoch von Fall zu Fall zu prüfen, ob jede Art der Nutzung eines Kennzeichens bereits als Benutzung der Marke gilt und weiter, ob dies bereits dazu führt, dass eine Markenrechtsverletzung vorliegt. In der Praxis kommt es bei markenrechtlichen Abmahnungen und vergleichbaren Fällen nicht selten feststellen, dass eine solche Verletzung nicht in dem vorgeworfenen Umfang vorliegt. Regelmäßig sind Gegenstandswerte von Abmahnungen übersetzt oder Abmahnungen unwirksam.

  • Um die Nutzung eines Zeichens als Markenverletzung einzustufen ist stets die „markenmäßige Benutzung“ des Zeichens maßgeblich: Rechtsanwälte, die auf das Markenrecht spezialisiert sind, prüfen zunächst, ob die Verwendung des Zeichens markenrechtlich zulässig ist.
  • Auch wenn eine „markenmäßige“ Nutzung bejaht wird, muss geprüft werden, ob die Nutzung des Zeichens mit dem Schutzbereich der eingetragenen Marke kollidiert: Wir überprüfen selbstverständlich Eintragungen, so hier auch der Zeichen „Frida“ und „Frida Kahlo“, um ausschließen zu können, dass Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, die nicht bestehen.
  • Des Weiteren wird geprüft, ob die von den ZIERHUT IP Rechtsanwälten geltend gemachten Rechtsanwaltskosten überhöht sind: Auch, wenn die Rechtsprechung im Bereich des Markenrechts in der Regel außergewöhnlich hohen Gegenstandswerte der Standard sind, sollte keinesfalls vorschnell eine Zahlung von Rechtsanwaltskosten erfolgen, bevor deren Höhe auf ihre Angemessenheit hin geprüft wurde.

Wie gehe ich mit einer markenrechtlichen Abmahnung der Frida Kahlo Corporation um?

Markenrechtliche Abmahnungen sind ernst zu nehmen und insbesondere die gesetzten Fristen sollten unter keinen Umständen ignoriert werden. Ansonsten droht die Einleitung eines gerichtlichen zeit- und kostenintensiven Verfahrens.

Dennoch heißt es zunächst: Ruhe bewahren! Unser Tipp: Nehmen Sie nicht vorschnell Kontakt zu den Rechtsanwälten von ZIERHUT IP auf, es ist dringend ratsam die gesamte Abmahnung vorab durch einen markenrechtlich erfahrenen Rechtsanwalt zu prüfen.

Geben Sie insbesondere keine Unterlassungserklärung ab, ohne diese vorab prüfen zu lassen. Nicht selten sind durch die Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärungen zu weit gefasst. Es besteht die Gefahr, dass Sie sich zu weit verpflichten.


Der Fristablauf droht? Wir unterstützen Sie!

Gerne nutzen wir unsere Erfahrungen, die wir mit den ZIERHUT IP Rechtsanwälten haben und prüfen markenrechtliche Abmahnungen, die Sie von der Frida Kahlo Corporation erhalten haben für Sie – auch bei drohendem Fristablauf stehen wir Ihnen zur Verfügung! Senden Sie uns das Abmahnschreiben per E-Mail an oliver.eiben@rieck-partner.de zu oder rufen Sie uns unter +49 (0) 40 411 676 25 an, um unsere kostenfreie Ersteinschätzung zu nutzen. Herr Rechtsanwalt Eiben von der Kanzlei Rieck & Partner Rechtsanwälte berät Sie gerne im Umgang mit Ihrem markenrechtliche Fall.

Foto(s): Oliver Eiben


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