"UNDRY Asset Management GmbH"-Gesicherte Gelder auf Konten-Durchsetzung von Ansprüchen

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Die "UNDRY Asset Management GmbH", angeblich aber tatsächlich nicht geschäftsansässig in Linz, Österreich, brachte viele Anleger unter dem Vorspiegeln einer angeblichen Fondsbeteiligung bzw. Übertragungen von Aktien dazu, erhebliche Geldbeträge auf österreichische Bankkonten zu überweisen. So überwiesen Anleger beispielsweise auf Konten der Volksbank Oberösterreich AG, der Ersten Bank der österreichischen Sparkassen AG oder der BAWAG P.S.K. AG.

Nachdem versprochene Auszahlungen an die Anleger nicht erfolgten und der Kontakt zu UNDRY Asset Management GmbH nicht mehr möglich war, wandten sich zahlreiche Anleger an die Berliner Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte um ihre Ansprüche auf Rückforderung und Schadenersatz geltend zu machen. AdvoAdvice Rechtsanwälte berichteten auch bei anwalt.de darüber.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klevenhagen macht im Auftrag seiner Mandanten die zivilrechtlichen Ansprüche nicht nur gegen die Straftäter, sondern auch gegen die Banken geltend, die für die UNDRY Asset Management GmbH Konten zur Verfügung gestellt und somit das System der Straftäter erst ermöglicht haben.

Aufsichtsbehörden warnten erst spät

Erst sehr spät warnten auch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) am 1.7.2020 vor der UNDRY Asset Management GmbH.  Die Kanzlei AdvoAdvice berichtete auch hier ausführlich.

Gelder auf Konten beschlagnahmt

Zwischenzeitlich entwickelt sich eine dynamische Situation. AdvoAdvice Rechtsanwälte stehen im Kontakt mit Ermittlungsbehörden. Inzwischen zeigen beispielsweise die Ermittlungen des Landeskriminalamtes Oberösterreich erste Erfolge. So wurden bei Banken dort noch vorhandene Anlegergelder auf den betreffenden Konten per Gerichtsbeschluss des Landesgerichts Linz durch Beschlagnahmung gesichert. Auch sind die Ermittlungsbehörden sowohl in Österreich als auch in Deutschland den Straftätern auf der Spur. Anders als in vielen vergleichbaren Fällen von Internetbetrug und Cybercrime spielte sich das Tatgeschehen in Deutschland bzw. in Österreich ab und auch die „Spur des Geldes” führt nach Deutschland und andere europäische westeuropäische Länder.

So haben von AdvoAdvice Rechtsanwälten aus Berlin vertretene Anleger kürzlich die Nachricht erhalten, dass von ihnen eingezahlte Anlegergelder gerichtlich gesichert werden konnten. Dadurch kann die Rückführung der Gelder für die Mandanten in Angriff genommen werden.

Entschädigung der Anleger als realistisches Ziel

Diese Umstände sorgen dafür, dass neben der Verfolgung der Straftäter auch eine Rückführung von bereits verloren geglaubten Anlegergeldern möglich erscheint.

„Man kann es tatsächlich als “Glück im Unglück” bezeichnen, dass sich das bisher von uns recherchierte und durch die Strafverfolgungsbehörden ermittelte Tatgeschehen wohl in Österreich und Deutschland ereignet hat. Zu fragen bleibt allerdings, inwieweit die kontoführenden Banken ihren Warn- und Hinweispflichten und den notwendigen Plausibilitätsprüfungen rechtzeitig und umfassend nachgekommen sind. Zwar konnten bereits Anlegergelder gesichert und durch Bemühungen der Banken zurückgeholt werden. Allerdings muss es das Ziel sein, eine umfassende Schadenskompensation für unsere Mandanten zu erreichen. Hier sind wir derzeit auf vielen Ebenen tätig.” sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klevenhagen, der mit seinem Team bei AdvoAdvice diesen Komplex federführend bearbeitet.



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