Unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft: BaFin ordnet Herrn Miftar Rückzahlung eingenommener Gelder an

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Am 27. September 2016 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Herrn Emanuel Miftar, Waldmünchen bei Cham (Oberpfalz), mit Bescheid die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an. Die dazugehörige Meldung veröffentlichte die BaFin am 27. Dezember 2016. Die von Herrn Miftar eingenommenen Gelder müssen unverzüglich und vollständig an die betroffenen Investoren zurückgezahlt werden. Die Verfügung ist bestandskräftig.

Herr Emanuel Miftar habe laut BaFin unbedingt rückzahlbare Publikumsgelder angenommen, wodurch ein Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben wurde. In den vergangenen Monaten haben sich die Meldungen der BaFin zu unerlaubten Geschäften stark gehäuft, bei betroffenen Kleinanlegern ist deshalb Vorsicht geboten.

Möglichkeiten für Betroffene

Sofern betroffene Anleger ihre Gelder nicht zurückerhalten, sollten sie frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat einholen, um die möglichen Ansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Im Zuge einer fehlerhaften Anlageberatung könnten gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

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