Unerwünschte Telefonwerbung, was tun? Abmahnung wegen sogenannter "cold calls"

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Vielen Verbrauchern ist es ein Dorn im Auge, dass sie in ihrer Freizeit mit Werbeanrufen belästigt werden oder sich für Zwecke der Marktforschung zur Verfügung stellen sollen. In den wenigsten Fällen haben sie ihr Einverständnis zu den Anrufen gegeben und fragen sich nun, was Sie unternehmen können.

Dazu muss geklärt werden, was Werbung eigentlich ist. Nach der einschlägigen europäischen Richtlinie ist Werbung „...jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes oder Handwerks oder freien Berufes mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern."

Der Begriff ist jedoch relativ weit gefasst. Auch Anrufe eines Unternehmers, in denen Sie zu Ihrer Zufriedenheit mit voran gegangenen Leistungen befragt werden, sind als Werbung einzustufen. Denn auch diese Anrufe dienen mittelbar der Absatzförderung des Unternehmers.

Die gleichen Grundsätze gelten nach Ansicht der Gerichte auch für telefonische Verbraucherumfragen, die von Marktforschungsunternehmen in gewerblichem Auftrag durchgeführt werden.

Wenn Sie also ohne Ihr Einverständnis zu Werbe- oder Marktforschungszwecken angerufen werden, steht Ihnen die Möglichkeit zu, den Anrufer abzumahnen. Eine solche Abmahnung umfasst immer auch die Abgabe einer sog. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung durch den Unternehmer. Damit verpflichtet er sich, Sie nicht mehr anzurufen und die entstandenen Anwaltskosten zu tragen, da er durch die Anrufe das Tätigwerden eines Rechtsanwaltes verursacht hat.

Erfragen Sie beim Anruf immer den Namen des Anrufers und in wessen Auftrag er handelt. Zu Protokollzwecken ist es sinnvoll, wenn Sie sich die Nummer des Anrufers und die Anrufzeit notieren. Denn die Telefonprovider sind ebenfalls zur Herausgabe von Namen und Anschriften des Anrufers gegenüber anspruchsberechtigten Stellen verpflichtet.

Da jeder Fall so individuell ist wie Sie auch, ersetzt dieser kurze Leitfaden keine persönliche Beratung, sondern soll Ihnen vorab eine Einschätzung Ihrer Situation ermöglichen und Sie bestärken, dass Sie einem derartigen Vorgehen nicht schutzlos ausgesetzt sind.

Rechtsanwalt Khan

Anwaltskanzlei Gerold, Rechtsanwälte vor Ort in Ronnenberg/Empelde und natürlich auch online unter www.kanzlei-gerold.de.


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