Unfall mit einem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug - Strafbarkeits- und Haftungsrisiken

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Unfall mit einem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug ? Macht sich der Halter strafbar, wenn er sein Fahrzeug in Deutschland nicht ummeldet und :wer zahlt eigentlich im Schadensfall ?


In Deutschland besteht für alle zugelassenen Fahrzeuge eine Pflichtversicherung. Jeder Fahrzeughalter ist also verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme vorzuhalten. Tut er dies nicht, so macht er sich strafbar. Dies hat seinen Grund: das Statistische Bundesamt zählte alleine im Jahr 2021 ca. 2,3 Million Verkehrsunfälle. Der Großteil dieser Verkehrsunfälle beinhaltet nur Sachschäden, also den typischen Blechschaden, ohne dass Personen zu Schaden kommen. Die Regulierung von derartigen Verkehrsunfällen ist allzu häufig zeitraubend und nervenaufreibend.

Was aber passiert, wenn ein Fahrzeug mit ukrainischem Kennzeichen in Deutschland geführt wird und ggf. in einen Verkehrsunfall verwickelt ist?

Die humanitäre Lage in der Ukraine zwingt viele Menschen, aus ihrem Land zu fliehen. Vielfach verlassen die betroffenen Personen und Familien ihr Land mit dem eigenen Fahrzeug. Die Fahrzeuge wurden selten oder gar nicht umgemeldet und haben ukrainische Kennzeichen.

Bis Ende Mai 2022 wurden Schäden, die bei Unfällen mit ukrainischen unversicherten Fahrzeugen entstanden sind, durch eine Sonderinitiative automatisch aufgefangen. Bis dahin galt ein pauschalierter Versicherungsschutz aus der Versichertengemeinschaft durch das „Büro Grüne Karte e.V“. Die in der Ukraine formal noch zugelassenen Fahrzeuge waren daher bis Ende Mai 2022 auch in Deutschland durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt und damit auch pflichtversichert. Der Halter konnte sich also auch nicht strafbar machen.

Mittlerweile müssen sich die ukrainischen Fahrzeughalter in Deutschland selbst um eine Haftpflichtversicherung kümmern. Hier können schnell Strafbarkeitsrisiken für die Halter der Fahrzeuge entstehen. Denn all diejenigen, die sich nach dem 31. Mai 2022 nicht selbst um eine Versicherung gekümmert haben, fahren jetzt ohne Versicherungsschutz und verstoßen damit gegen das Pflichtversicherungsgesetz, machen sich also fortlaufend strafbar. Dabei gibt es grundsätzlich drei verschiedene Wege, das Fahrzeug zu versichern und damit auch der Strafbarkeit zu entgehen.

Die an sich auf der Hand liegende Lösung der Ummeldung der Fahrzeuge nach Deutschland scheitert häufig an formalen Kriterien, entweder an der notwendigen TÜV-Vorstellung oder aber an den vorzulegenden Papieren.

Die Fahrzeuge können allerdings auch mit ukrainischen Kennzeichen weiterhin über das Büro Grüne Karte e.V. versichert werden, wenngleich die Versicherungsprämien hier recht hoch sind.

Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Grenzübertritt in die EU einen sogenannten Grenzvertrag abzuschließen, der dann EU-weit gilt.

Für eine der Möglichkeiten sollte sich der jeweilige Halter allerdings zwingend entscheiden, da andernfalls neben den Strafbarkeitsrisiken auch nicht zu unterschätzende Haftungsrisiken entstehen, die bei einem Verkehrsunfall schnell unübersichtlich hoch werden können.

Haben Sie Fragen? Melden Sie sich einfach unter mehlhorn@kmzp.de



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