Unrechtmäßige Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung – Jetzt Geld zurückholen

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Eine private Krankenversicherung bietet diverse Vorteile. Der Beitrag, den die Versicherungsnehmer zu zahlen haben, ist aber nicht garantiert, sondern wird regelmäßig angepasst. Die Beitragsanpassungen (BAP) gehen auf verschiedene Faktoren zurück, die sich im Lauf der Zeit immer wieder ändern können. Aktuare oder Versicherungsmathematiker kalkulieren unter Berücksichtigung dieser Faktoren die Beiträge in der privaten Krankenversicherung. Dabei müssen sie verschiedene gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Wird gegen diese Vorgaben verstoßen, sind die Beitragserhöhungen unwirksam und die Versicherungsnehmer können die zu viel gezahlten Beträge zzgl. Zinsen rückwirkend für drei Jahre zurückfordern.

Die Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung fallen von Versicherer zu Versicherer oder auch von Tarif zu Tarif unterschiedlich aus. Der Versicherer muss die Erhöhung der Prämien begründen. Ansonsten kann eine Beitragserhöhung unwirksam sein. Zudem muss die Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung von einem unabhängigen Treuhänder abgesegnet werden. Zuletzt bezweifelten verschiedene Gerichte, dass die Unabhängigkeit der Treuhänder gegeben ist und erklärten die Beitragserhöhungen für unwirksam. In den Fokus gerieten dabei besonders die Axa und die DKV.

Das Landgericht Potsdam entschied, dass die Axa Krankenversicherung über Jahre die Beiträge zur privaten Krankenversicherung unrechtmäßig erhöht habe (Az.: 6 S 80/16). Der Treuhänder, der die Beitragserhöhung bewilligen muss, sei nicht unabhängig gewesen, da er einen überwiegenden Teil seiner Einkünfte von dem Versicherungskonzern bezogen habe. Damit bestätigte das Landgericht das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Potsdam (Az.: 29 C 122/16). Auch das Landgericht Berlin hielt die Prämienerhöhungen der Axa Krankenversicherung für unzulässig und erklärte sie für unwirksam, weil der Treuhänder nicht unabhängig gewesen sei (Az.: 23 O 264/16 und 23 O 78/16).

Das Landgericht Frankfurt/Oder urteilte schließlich, dass die Beitragserhöhungen der DKV-Krankenversicherung unwirksam seien und begründete dies mit der mangelnden Unabhängigkeit des Treuhänders (Az.: 14 O 203/16).

„Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sie zeigen allerdings die klare Tendenz auf, dass die Treuhänder häufig in einer gewissen Abhängigkeit zu den Versicherungskonzernen stehen und die Prämienerhöhungen deshalb unwirksam sind. Das betrifft sicher nicht nur die Axa oder DKV, sondern auch andere private Krankenversicherer“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Privat Krankenversicherte haben daher gute Aussichten, sich zu viel gezahlte Prämien von den Versicherungsunternehmen zurückzuholen – und zwar rückwirkend für einen Zeitraum von drei Jahren. „Die Verjährungsfrist von drei Jahren muss dabei im Auge behalten werden. Wurden die Beiträge z. B. im Jahr 2015 zu Unrecht erhöht, müssen die Forderungen auf Rückerstattung noch bis Ende 2018 geltend gemacht werden, damit sie nicht verjähren“, so Rechtsanwalt Seifert.

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