Nachfolge in Familienunternehmen

  • 5 Minuten Lesezeit

1. Unternehmensnachfolge ist eine Herausforderung

In Ihrem Unternehmen steht ein Generationswechsel an? Familienunternehmen und inhabergeführte Firmen sind etwas Besonderes. Neben viel Arbeit steckt noch mehr Herzblut in der eigenen Firma. Darum will die große Mehrheit der Deutschen ein bestehendes Familienunternehmen weiterführen. 

Häufig bestehen hierbei typische Herausforderungen, z.B. ist entweder kein Nachfolger (m/w/d) vorhanden oder es gibt mehrere Interessenten bzw. der bisherige Inhaber (m/w/d) kann sich nicht von dem Unternehmen trennen. 

Die Familie kann in einem Familienunternehmen der größte Antriebsmotor, aber auch die größte Schwachstelle sein. Aus diesem Grund ist ein rechtzeitiger und reibungsloser Übergang auf einen geeigneten Nachfolger wichtig. Denn mit einem Generationswechsel soll nicht nur der Fortbestand des familiären Unternehmens gesichert werden. Auch der abgebende Unternehmer muss versorgt sein.

Daher sollte die Nachfolge frühzeitig geplant und durchgeführt werden. Denn auch in den besten Familien gibt es Streit, insbesondere wenn es um viel Geld und Emotionen geht.

2. Die Unternehmensnachfolge rechtzeitig angehen

  1. Planen Sie mindestens 5 Jahre im Voraus
  2. Ermitteln Sie den Wert Ihrer Firma und überprüfen Sie Ihre Altersversorgung
  3. Prüfen Sie die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Nachfolge
  4. Wählen Sie den Nachfolger sorgfältig aus und gehen Sie dabei auch auf seine Vorstellungen ein
  5. Stellen Sie klare Regeln zwischen Ihnen und Ihrem Nachfolger während der Übergangsphase auf
  6. Übertragen Sie Kompetenzen ggf. schrittweise     
  7. Planen Sie Ihre persönliche Zukunft   

3. Verschiedene Wege zur Nachfolge          

Finden Sie die Möglichkeit, die zu Ihnen passt:

a. Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

  • Gilt als familien- und unternehmerfreundlichste Lösung
    • Übergabe des Unternehmens zu Lebzeiten des Inhabers
    • Vorteil: bestmögliche Gestaltungsmöglichkeit und Rechtssicherheit unter Einbeziehung aller Beteiligten
  •  Schenkungsvertrag / Übergabevertrag
    • Übergabe der Firma vom bisherigen Inhaber auf den Nachfolger vereinbaren
    • Versorgung des bisherigen Inhabers regeln
    • Ausgleich weichender Familienmitglieder klären
      • Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
      • Regelung von Zugewinnausgleichsansprüchen des Ehegatten
    • Ggf. schrittweise Übertragung, um Fähigkeiten des Nachfolgers zu prüfen

b. Verkauf an einen Mitarbeiter, Wettbewerber oder Investor

  •  Share-Deal:
    • Verkauf eines Teils oder aller Anteile an einer Kapital- oder Personengesellschaft
  • Asset Deal:
    • Die einzelnen Wirtschaftsgüter des Unternehmens werden verkauft
  • Management-Buy-Out (MBO):
    • Ein Mitarbeiter, der in dem zu erwerbenden Unternehmen tätig ist, übernimmt die Firma
  • Management-Buy-In (MBI):
    • Betrieb wird von externen Führungskräften oder Existenzgründern übernommen
  • Details zum Unternehmensverkauf können Sie in diesem Rechtstipp lesen.

c. Vererbung durch Testament oder Erbvertrag

  • Testament und Erbvertrag haben Vorrang gegenüber der gesetzlichen Erbfolge
  • Regelmäßig Einsetzung des Nachfolgers als Alleinerben zur Vermeidung einer streitanfälligen Erbengemeinschaft (oder ggf. spätere Bestimmung des Nachfolgers durch einen Dritten, wenn Nachfolger noch nicht feststeht)
  • Abstimmung mit den Nachfolgeregelungen im Gesellschaftsvertrag  
  • Ggf. Anordnung von Testamentsvollstreckung, insbesondere bei minderjährigen Nachfolgern
  • Kompensation weichender Familienmitglieder durch Vermächtnisse
  • Abgabe von Pflichtteilsverzichten

4. Häufige Fragen bei der Nachfolge (FAQ)

a. Wie übergebe ich das Familienunternehmen?

Für die Übergabe eines Unternehmens gibt es verschiedene Möglichkeiten. Als familien- und unternehmerfreundlichste Lösung gilt die Schenkung zu Lebzeiten des Inhabers. Daneben kann das Unternehmen an einen Mitarbeiter, Wettbewerber oder Investor verkauft werden. Als weitere Möglichkeit kommt auch die Vererbung des Unternehmens durch Testament oder Erbvertrag in Betracht.

b. Kann man ein Unternehmen unentgeltlich überschreiben?

Ja, dies kann im Wege einer Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge geschehen. Dabei wird ein Übergabevertrag abgeschlossen, in dem insbesondere die Übertragung des Unternehmens auf den Nachfolger, die Versorgung des bisherigen Inhabers sowie die Kompensation weichender Familienmitglieder geregelt werden.

c. Kann ich mein Unternehmen verkaufen?

Ja, als Käufer kommen vor allem Mitarbeiter, Wettbewerber oder Investoren in Betracht. Fehlt ein Kaufinteressent, kann ein M&A-Berater bei der Vermittlung eines geeigneten Nachfolgers helfen. 

Der Kaufinteressent sollte eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen, bevor er Zugang zu den Daten des Unternehmens erhält (sog. Non Disclosure Agreement – NDA). 

Die Eckdaten des Verkaufs werden häufig in einer Absichtserklärung festgehalten (sog. Letter of Intent). Der Kaufinteressent wird das Unternehmen dann in der Regel eingehend prüfen (sog. Due Diligence). Auf Basis der Ergebnisse wird der Unternehmenskaufvertrag verhandelt.

Details zum Unternehmensverkauf können Sie in diesem Rechtstipp lesen.

d. Welche Formalitäten müssen eingehalten werden?

Je nachdem, welche Rechtsform die Firma hat und ob Anteile oder einzelne Wirtschaftsgüter übertragen werden, können die Vereinbarungen entweder privatschriftlich abgeschlossen werden (z.B. Übertragung eines Einzelunternehmens ohne Grundstück) oder müssen notariell beurkundet werden (z.B. Übertragung von GmbH-Anteilen). 

Für ein Testament ist kein Notar erforderlich, Erbverträge müssen dagegen notariell beurkundet werden. Bei relevanten Vermögenswerten empfiehlt sich in jedem Fall eine umfassende juristische Beratung.

e. Wie kann sich der bisherige Inhaber absichern?

Der bisherige Inhaber sollte seine Versorgung regeln, z.B. durch Vereinbarung einer Rente, einer Gewinnbeteiligung oder eines Kaufpreises. 

Bei Schenkungen kann ein Widerrufsvorbehalt zugunsten des bisherigen Inhabers aufgenommen werden für den Fall, dass der Nachfolger den Zweck der Nachfolge erheblich verfehlt.

f. Was versteht man unter einer Notfallplanung?

Die Nachfolgeplanung sollte zum einen die private Nachfolge durch Testament bzw. Erbvertrag ggf. mit Sorgerechtsverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, sowie eine betriebliche Notfallplanung durch Testament bzw. Erbvertrag, Erbregeln im Gesellschaftsvertrag, geschäftliche Vollmachten und einen Notfallordner (mit Verträgen, Anweisungen, Passwörtern etc.) umfassen.

g. Wie lange dauert die Übertragung des Familienunternehmens?

Dies ist abhängig vom Einzelfall und der vorherigen Planung des abgebenden Unternehmers. Von der Idee bis zur Durchführung der Nachfolge sollten Sie im Regelfall einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren einplanen.

h. Was passiert, wenn ich mehrere Erbberechtigte habe?

Wenn eine lebzeitige Übertragung des Unternehmens nicht zustande kommt, können Sie ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen. Diese haben Vorrang gegenüber der gesetzlichen Erbfolge. So können Sie einen Nachfolger für die Firma bestimmen und die Kompensation weichender Familienmitglieder regeln.

i. Was passiert mit den Mitarbeitern bei der Unternehmensnachfolge?

Die Mitarbeiter werden grundsätzlich vom neuen Inhaber übernommen, der die bestehenden Arbeitsverträge fortführt.

5. Beratung und Begleitung bei der Nachfolge in Familienunternehmen

Ist die nächste Generation bereit für die Übernahme Ihres Unternehmens? Als erfahrene Anwälte für Gesellschaftsrecht kennen wir uns mit der Neuordnung von Familienunternehmen aus. Egal ob Schenkung, Vererbung oder Verkauf – wir beraten Sie umfassend. 

Gerade Familienunternehmen zeichnen sich durch Traditionsbewusstsein und eine besonders nachhaltige Erfolgsorientierung aus. Auf diesem Weg muss auch die Nachfolgeregelung erfolgen: Optimiert und mit Blick auf die zukünftigen Generationen. Dabei müssen Sie auch eine gerechte Verteilung der Vermögens und die Sicherung des abgebenden Unternehmers beachten.        

Als erfahrene Anwälte für Gesellschaftsrecht in Frankfurt am Main erleichtern wir Ihnen den Transformationsprozess. Wir beraten Sie zu verschiedenen Möglichkeiten einer Unternehmensnachfolge in Ihrem Unternehmen. Gemeinsam finden wir den zu Ihnen passenden Weg für Ihre Unternehmensnachfolge. So erreichen Sie das Beste für Ihr Unternehmen und die Familie.


Mit besten Grüßen, RA Dr. Rainer Freudenberg, LL.M.

Foto(s): Freudenberg Law


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