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Unterstützungen für gerechtfertigte Kosten und sonstige Unterstützungen- ​Förderungen in Kroatien

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Steuerliche Unterstützungen sind nicht die einzigen Unterstützungen, die dasInvestitionsförderungsgesetz vorsieht, sondern es gibt auch die folgenden Arten von Unterstützungen für Empfänger.

Unterstützungen für gerechtfertigte Kosten für neue Arbeitsplätze imZusammenhang mit dem InvestitionsvorhabenBeispielsweise erhält ein Unterstützungsempfänger, der die Schaffung neuerArbeitsplätze im Zusammenhang mit einem Investitionsprojekt in Landkreisensicherstellt, in denen die registrierte Arbeitslosenquote mehr als 15 % beträgt, einenicht erstattungsfähige finanzielle Unterstützung für die gerechtfertigten Kosten derSchaffung neuer Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der Investition in Höhe von biszu 30 % der förderfähigen Kosten für die Eröffnung eines neuen Arbeitsplatzes,maximal jedoch 9.000,00 EUR pro neu eröffnetem Arbeitsplatz.

Unterstützungen für gerechtfertigte Ausbildungskosten im Zusammenhang mitdem InvestitionsvorhabenDem Unterstützungsempfänger wird eine nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützungfür die Ausbildung von Arbeitnehmern an neuen Arbeitsplätzen im Zusammenhangmit dem Investitionsvorhaben gewährt, die gemäß den Vorschriften über staatlicheAusbildungsunterstützung gewährt wird.

Unterstützungen für:

a) Entwicklungs- und InnovationsaktivitätenDiese Unterstützungen werden für folgende Investitionsvorhaben bewilligt:– Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten, die die Entwicklung neuer undwesentliche Verbesserungen bestehender: a) Produkte; b) Produktionsserie; c)Produktionsprozesse; d) Produktionstechnologien beeinflussen.

b) unternehmensunterstützende Aktivitäten- Zentren der Geschäftstätigkeit; Logistik- und Vertriebszentren; Zentren für dieEntwicklung von Informations- und Kommunikationssystemen und Software

c) Dienstleistungsaktivitäten mit hohem Mehrwert- kreative Dienstleistungsaktivitäten; Aktivitäten nachhaltigerTourismusdienstleistungen

Unterstützungen für den Kapitalkosten des InvestitionsvorhabensDas Investitionsvorhaben, für das Unterstützungen zu den Kapitalkosten desInvestitionsvorhabens bewilligt werden, stellt eine Investition in das Anlagevermögendes Unterstützungsempfängers in Höhe von mindestens 5.000.000,00 Euro dar, mit der Voraussetzung, mindestens 50 neue Arbeitsplätze im Zusammenhang mit demInvestitionsprojekt zu schaffen. Die Kapitalkostenunterstützungen beziehen sichausschließlich auf Investitionsvorhaben in der produzierenden und verarbeitenden
Industrie, also auf Investitionsvorhaben in den Produktions- undVerarbeitungstätigkeiten dieses Gesetzes.Beispielsweise erhält ein Unterstützungsempfänger, der ein Investitionsvorhaben inLandkreisen umsetzt, in denen die registrierte Arbeitslosenquote über 15 % liegt,eine Kapitalkostunterstützung, eine nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung in Höhe von 20 % der förderfähigen Investitionskosten in Anlagevermögen:a) Kosten für den Bau einer neuen Fabrik oder Industrieanlageb) Kosten für den Kauf neuer Maschinen oder Produktionsanlagen im Gesamthöchstbetrag von bis zu 1.000.000,00 EUR mit der Maßgabe, dass derAnteil der Investitionen in Maschinen oder Produktionsanlagen mindestens 40 % des Gesamtinvestitionswertes beträgt und mindestens 50 % der angeschafften Maschinen oder Produktionsanlagen müssen High-Tech-Geräte sein.

Unterstützungen für arbeitsintensive InvestitionsvorhabenEin Investitionsvorhaben, für das die Unterstützungen für arbeitsintensiveInvestitionsvorhaben bewilligt werden, stellt eine Investition in das Anlagevermögendes Unterstützungsempfängers dar, die die Schaffung von mindestens 100 neuen Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab Beginn der Investition ermöglicht. So erhält beispielsweise ein Unterstützungsempfänger, der die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben in Landkreisensicherstellt, in denen die registrierte Arbeitslosenquote mehr als 15 % beträgt, eine nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung in Höhe von maximal 2.250,00 EUR pro neuen Arbeitsplatz.

Unterstützungen für die wirtschaftliche Aktivierung inaktiver Vermögenswerteder Republik KroatienInaktives Eigentum im Sinne dieses Gesetzes sind Grundstücke und/oder Gebäudeim Eigentum der Republik Kroatien, die vom für die Verwaltung des Staatseigentumszuständigen Ministerium verwaltet werden und die nicht in Betrieb sind und aufdenen keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird. Inaktive Immobilien im Eigentumder Republik Kroatien, für die die Absicht besteht, durch die wirtschaftliche Aktivierung inaktiver Immobilien im Eigentum der Republik Kroatien die Unterstützung für Investitionsprojekte zu verwenden, gelten nicht als inaktive Vermögen im Eigentum der Republik Kroatien, wenn es ungeklärte vermögensrechtliche Beziehungen gibt, auch Grundstücke, die mit Belastungen jeglicher Art belastet sind, und Grundstücke, die den Status von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder touristischen Flächen haben. Das Investitionsprojekt, für das eine Unterstützung zur wirtschaftlichen Aktivierunginaktiver Vermögenswerte der Republik Kroatien genehmigt wird, stellt eine Investition in das Anlagevermögen des Unterstützungsempfängers in Höhe von mindestens 3.000.000,00 Euro unter der Bedingung der Erstellung von mindestens 15 neue Arbeitsplätze im Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt innerhalb von drei Jahren ab Beginn der Investition.

Unterstützung bei der Modernisierung von Geschäftsprozessen –Automatisierung, Robotisierung und Digitalisierung von Produktions- und Verarbeitungsprozessen Bei dem Investitionsvorhaben, für das eine Unterstützungen zur Modernisierung von Geschäftsprozessen bewilligt wird, handelt es sich um eine Investition in das Anlagevermögen des Unterstützungsempfängers in Höhe von mindestens 500.000,00 EUR unter der Voraussetzung, dass der Ausgangszustand der Arbeitnehmer des Unterstützungsempfängers während der gesamten Nutzungsdauerder Unterstützung erhalten bleibt, und zwar nicht kürzer als die Mindestdauer der Erhaltung des betreffenden Investitionsvorhabens, für das die Unterstützung zur Modernisierung von Geschäftsprozessen verwendet werden soll.Bei Investitionen im Wert von mehr als 3.000.000,00 EUR wird der Gewinnsteuersatz für den Unterstützungsempfänger um 100 % des vorgeschriebenen Gewinnsteuersatzes für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ab Beginn der Investition gesenkt.



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