Untersuchungshaft beim Tatvorwurf der Steuerhinterziehung- schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

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Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung werden dem Beschuldigten zumeist erst im Rahmen einer Hausdurchsuchung oder der Festnahme aufgrund eines Haftbefehles bekannt gegeben. 

Besonders die Verhaftung und anschliessende Verbringung in die Untersuchungshaft sind das für den Betroffenen belastendste Szenarium. Er wird massiv unter Druck gesetzt, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern und ein Geständnis  abzulegen und zugleich bleibt durch die Überrumpelung keine Zeit, vorsorgende Entscheidungen im privaten und unternehmerischen Bereich zu treffen.

Bei allem seelischen Druck sollten aber folgende Verhaltensregeln eingehalten werden.

Es sollte auf keinen Fall Widerstand geleistet werden. So groß das Unverständnis und Entsetzen über den Eingriff in die persönliche Freiheit auch sein mag, die Ermittlungsbehörden werden nicht durch eine körperliche Auseinandersetzung sondern nur mit juristischen Argumenten in die Schranken verwiesen.

Lassen Sie sich daher den Haftbefehl zeigen. Ist dieser nicht gegeben, kann es sich eventuell nur um eine vorläufige Festnahme handeln. 

Genauso wichtig ist es, schnellstmöglich einen erfahrenen Verteidiger mit der anwaltlichen Vertretung zu beauftragen. Dieses Recht ist - wenn dieses zunächst verweigert wird – notfalls gegenüber dem Richter einzufordern. Auf gar keinen Fall sollte man sich mit dem gerichtlich vorgeschlagenen Pflichtverteidiger einverstanden erklären. Diese leben eben von der Beiordnung durch die Gerichte und sind meist weder fachlich noch menschlich in der Lage die Beschuldigten angemessen zu verteidigen. 

Schweigen Sie zu den Tatvorwürfen. Das Ermittlungsverfahren ist erst am Anfang und dies ist der schlechteste Zeitpunkt für eine Einlassung. Schweigen darf und wird nicht zu Lasten des Beschuldigten gewertet. Oft behaupten Polizisten und Steuerfahnder etwas anderes, dieses dient aber nur dazu, den Beschuldigten zum Sprechen zu bringen.

Der Verteidiger wird bei der Verkündung des Haftbefehls einen Termin der mündlichen Haftprüfung beantragen. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden. Das hat zur Folge, dass dem Verteidiger schnellstmöglich die Ermittlungsakte überlassen wird und er sich einen Überblick über die Tatvorwürfe verschaffen und Verteidigungsstrategie entwickeln kann.

Als Haftgrund in solchen Verfahren kommen meist die Flucht- und/oder Verdunkelungsgefahr in Betracht.

Bei beiden kann auch eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls gegen Erfüllung geeigneter Massnahmen erreicht werden. Eine konkrete Vorgehensweise kann aber nur mit Kenntnis der Ermittlungsakte vorgeschlagen werden. Ein qualifizierter Vortag über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten verbunden mit einer fundierten juristischen Bewertung der bisherigen Ermittlungsergebnisse ist aber fast immer der Schlüssel zum Weg zurück in die Freiheit.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Seine Kanzlei hat Standorte in Berlin, Kiel  sowie Cottbus.

Er verteidigt bundesweit in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren und hat bei der überwiegenden Anzahl  eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erreicht. Selbst bei einer Verurteilung war fast immer  eine Lösung zur Wahrung der persönlichen Freiheit der Mandanten gefunden.

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie diese einfach per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Diese hat ihren Hauptsitz in Berlin und Niederlassungen in Kiel sowie Cottbus.

Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist für Sie völlig kostenlos und ohne Verpflichtung.

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