(Unwirksame) Nebenkostenabrechnung: Darauf sollten Mieter und Vermieter achten!

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Ein leidiges Thema: die Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter hat eine Menge Arbeit und der Mieter ist in vielen Fällen unzufrieden. Es hilft nichts. Der Vermieter ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erstellen. Kleine Fehler können schon zu erheblichen finanziellen Einbußen beim Mieter führen.

Sinn und Zweck der Abrechnung

Wofür wird die Betriebskostenabrechnung überhaupt benötigt? In der Regel zahlt der Mieter einen Vorschuss auf die Betriebskosten. Die Folge ist, dass der Mieter nicht weiß, ob er zu viel oder zu wenig bezahlt. Die Betriebskostenabrechnung soll genau diese Frage klären. Sie soll am Ende des Abrechnungszeitraumes anschaulich verdeutlichen, welche laufenden Kosten entstanden sind. Sie zeigt auch auf, ob es ein Guthaben für den Mieter gibt. Gibt es hierbei etwas zu beachten?

Verständlichkeit der Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung muss auf den ersten Blick verständlich sein. Viele Mieter haben jedoch keine Ausbildung zur Erstellung und Prüfung einer Betriebskostenabrechnung genossen. Aus diesem Grund gilt: Die Abrechnung muss so klar sein, dass jeder Mieter die Abrechnung gedanklich und rechnerisch überprüfen kann. Gibt es deswegen auch Mindestangaben?

Mindestangaben in der Abrechnung

Die Betriebskostenabrechnung muss folgende Mindestangaben enthalten:

  • Abrechnungszeitraum und Zeitpunkt der Erstellung;
  • Angabe der abzurechnenden Wohnung;
  • Kenntlichmachung des Ausstellers;
  • Zusammenstellung der Gesamtkosten;
  • Angabe und Erläuterung des Umlageschlüssels;
  • Berechnung des Anteils des Mieters;
  • Abzug der Vorauszahlungen;
  • geordnete und klare Gliederung der Abrechnungspositionen;

Folgen bei Missachtung 

Die Folgen der Missachtung sind für den Mieter erfreulich. Formell fehlerhafte Abrechnungen können die gesetzliche Frist nicht wahren. Die Folge ist, dass in vielen Fällen die Nebenkostenabrechnung zu spät kommt. Der Vermieter kann in diesen Fällen keine Nachzahlung fordern. Jedoch muss auch beachtet werden, dass die Rechtsprechung in den letzten Jahren die Anforderungen immer mehr gelockert hat. Die Folge ist, dass viele Betriebskostenabrechnungen noch als formell wirksam angesehen werden. Trotz allem lohnt sich in vielen Fällen die Betriebskosten genauer zu prüfen.

Hinweis für Mieter 

Sie sind der Auffassung, dass Ihrem Vermieter ein Fehler unterlaufen ist? In diesem Fall sollten Sie eine fachkundige Person wie einen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann Ihnen sagen, ob Ihre Auffassung richtig ist. Insbesondere kann diese Person Ihnen sagen, wie Sie sich nun verhalten sollen. Ein Fehler in dieser Situation kann gravierende finanzielle Folgen haben.

Hinweis für Vermieter

Sie sind sich nicht sicher, ob tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllt wurden. In diesem Fall sollten Sie eine fachkundige Person wie einen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann Ihnen sagen, ob Sie alle Anforderungen für eine ordnungsgemäße Abrechnung erfüllt haben. Insbesondere kann diese Person Ihnen sagen, wie Sie sich nun verhalten sollen. Ein Fehler in dieser Situation kann zu einem erheblichen finanziellen Verlust führen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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