Oktober 2024: Abmahnung Catprint MEDIA GmbH (Uli Stein) durch Frau Gebler-Fleischhacker erhalten? Das ist zu tun!
- 3 Minuten Lesezeit
Auch im Oktober 2024 sind weitere Uli Stein-Abmahnungen (Catprint Media GmbH) im Umlauf. Wir möchten mit diesem Beitrag Hilfestellung für Betroffene geben.
Vermehrt erreichen uns in den letzten Wochen und Monaten Abmahnungen der Catprint MEDIA GmbH aus Garbsen aufgrund von angeblichen Urheberrechtsverletzungen an den Cartoons des berühmten deutschen Cartoonisten Uli Stein. Ausgesprochen werden diese Abmahnungen von der Rechtsanwaltskanzlei Gebler-Fleischhacker.
Erst vor wenigen Tagen wurde mir wieder eine Uli-Stein-Abmahnung vorgelegt. Das Abmahnschreiben betrifft den Vorwurf einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung auf Facebook. Erst heute (31.10.2024) hat uns wieder eine Anfrage bezüglich einer solchen Uli Stein-Abmahnung erreicht (das Abmahnschreiben datiert übrigens vom 15.10.2024).
Die Catprint MEDIA GmbH behaupte, sie sei seit dem 01.08.1997 berechtigt, Nutzungsrechte an den Cartoons von Uli Stein zu geben als auch im eigenen Namen die Rechte des Urhebers Uli Stein aus Urheberrechtsverletzungen geltend zu machen. Der Catprint MEDIA GmbH soll das ausschließliche Nutzungsrecht an den Cartoons von Uli Stein gehören.
Konkreter Inhalt der Uli Stein-Abmahnung
In der Abmahnung wird Ihnen vorgeworfen, unberechtigter Weise, also ohne vorherige Zustimmung, die Cartoons von Uli Stein öffentlich zugänglich zu machen und/oder zu vervielfältigen. Als Nachweis für Ihre Urheberrechtsverletzung wird ein Web-Link auf Ihre Seite benannt sowie die betroffene Zeichnung in der Abmahnung gezeigt. Meist handelt es sich um ein oder mehrere Zeichnungen, die gleichzeitig abgemahnt werden. Ferner liegt der Abmahnung eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung und eine Vollmacht bei.
Forderungen der Catprint MEDIA GmbH
Zunächst werden Sie mit der Abmahnung seitens der Catprint MEDIA GmbH aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine Auskunft darüber zu erteilen, wie lange Sie den in der Abmahnung beschriebenen Cartoon (oder Cartoons) von Uli Stein öffentlich zugänglich machen. Im Nachgang berechnet der Abmahner anhand der Auskunft die Höhe des Schadensersatzes. Dabei wird von 50,00 € pro Monat ausgegangen. Dieses wird pro Uli Stein Cartoon einzeln berechnet. In einem uns bekannten Fall wurde der Empfänger des Abmahnschreibens aufgefordert, die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 30.000,00 € bis 35.000,00 € zu tragen, was einem Betrag von 1.626,49 € inkl. MwSt. entspricht.
Was tun im Falle einer Uli Stein-Abmahnung?
Falls auch Sie mit einer Abmahnung der Catprint MEDIA GmbH konfrontiert sind, empfehlen wir Ihnen, besonnen zu reagieren und keine vorschnellen Auskünfte zu erteilen. Es ist ratsam, keinen direkten Kontakt zu den Abmahnern herzustellen und keine Zahlungen vorzunehmen. Die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte ebenfalls nicht unüberlegt unterzeichnet und zurückgesendet werden. Des Weiteren ist zu prüfen, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob diese berechtigt ist. In dieser Angelegenheit kann Ihnen ein erfahrener Fachanwalt für Urheberrecht weiterhelfen.
Bitte nehmen Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist ernst und kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt. Uns liegen mehrere Gerichtsentscheidungen vor, in welchen die Catprint MEDIA GmbH Forderungen wegen Urheberrechtsverletzung eingeklagt hat.
Wenn Sie auch eine Abmahnung der Catprint MEDIA GmbH über Rechtsanwältin Frau Gebler-Fleischhacker wegen der öffentlich Zugänglichmachung und/oder Vervielfältigung eines Cartoons oder mehreren Cartoons von Uli Stein erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.
Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum günstigen Festpreis an.
Auch wenn das Ergebnis usnerer Prüfung ergeben sollte, das die Vorwürfe in der Abmahnung leider berechtigt sind, können wir für Sie eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erreichen und die geforderten Kosten deutlich reduzieren.
Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen
Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben zu und wir lassen Ihnen gerne unverbindlich eine kostenlose schriftliche Ersteinschäzung zukommen.
Oder rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 0471/483 99 88 0 an oder senden Sie uns das Abmahnschreiben unverbindlich per E-Mail (info@drnewerla.de) zu.
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