UPDATE: Marken- Abmahnung der Pumpkin and Honey Bunny UG durch Kanzlei Meissner & Meissner wg "Veni Vedi Vino"

  • 1 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Aktuell liegen uns wieder Markenabmahnungen der Firma Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch die Kanzlei Meissner & Meissner zur Prüfung vor. Es geht diesmal um die Marke „Veni, Vedi, Vino“.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten. 

Zum Hintergrund


Die Pumpkin and Honay Bunny UG (haftungsbeschränkt) ist Inhaberin diverser Marken.

Bereist in der Vergangenheit lagen uns u.a. Abmahnungen wegen der Marken „PARTY ANIMAL“ und „Stormriders“ zur Prüfung vor. 

Wir berichteten hier bereist ausführlich auch zu anderen Marken:

https://e-commerce-kanzlei.de/marken-abmahnung-der-pumpkin-and-honey-bunny-ug-durch-kanzlei-meissner.html


Auch aktuell liegt uns wieder eine Markenabmahnung wegen der Marke „Veni Vedi Vino“ zur Prüfung vor.

Von der Abmahnung betroffen sind Onlinehändler die eine entsprechende Bezeichnung benutzen.

Zunächst wird Auskunft zur Vorbereitung eines weiteren Schadensersatzanspruchs verlangt. Darüber hinaus wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht. 

Zu guter Letzt wird die Erstattung von Anwaltsgebühren i.H.v. 1.777,- Euro verlangt (Streitwert: 50.000,- Euro).


Wir helfen Ihnen!


Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt. Hier bleibt zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine eingeschränkte, sprich modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Auch sollte die Auskunft nicht vorschnell erteilt werden, da diese Grundlage einer weiteren Schadensersatzforderung bildet. Hier sollte juristisch geprüft werden, wie strategisch weiter vorzugehen ist. 

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren.


Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema