Urheberrecht | Crystalis Entertainment UG | WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Bitte beachten Sie, dass der Beitrag lediglich der allgemeinen Information dient. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
I. Zur vorliegenden Abmahnung
Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegt ein Abmahnschreiben der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor, in welchem diese angibt, im Auftrag der Crystalis Entertainment UG (haftungsbeschränkt) zu handeln. Mit der Abmahnung wird der Abgemahnten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung bezüglich des Werks „Ash vs. Evil Dead S01E01“ (TV-Serie) begangen zu haben. Unter Fristsetzung wird die Abgemahnte dazu aufgefordert, Schadenersatz zu zahlen sowie eine Unterlassungserklärung abzugeben.
II. Was Sie zu Unterlassungserklärungen unabhängig von I. wissen sollten!
Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie unter Umständen sehr viele Jahre binden und für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen sowie mögliche Strafzahlungen nach sich ziehen. Deshalb empfiehlt sich vorerst die Hinzuziehung eines auf dem Gebiet des Urheberrechts tätigen Rechtsanwalts, damit dieser prüft, ob eine Unterlassungserklärung umgangen werden kann.
III. Muss der Abmahnung eine Vollmacht beigefügt sein?
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist eine Originalvollmacht nicht nötig, soweit der Abmahnung ein Angebot auf Abschluss eines Unterlassungsvertrags beigefügt ist.
Ein solches Angebot kann dabei bereits in der Abmahnung selbst enthalten sein, wenn ein Rechtsbindungswille erkennbar ist und die Abmahnung hinreichend bestimmt ist.
Etwas anderes gilt aber, wenn Zweifel an der Vertretungsmacht des Vertreters des Abmahners bestehen. Dann kann die Abgabe einer Vollmachtsurkunde von der Vorlage einer Vollmachtsurkunde, insbesondere einer Geldempfangsvollmacht, abhängig gemacht werden (BGH vom 19.05.2010, Az.: I ZR 140/08).
IV. Abmahnung erhalten? Rufen Sie an!
Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon bei Abmahnungen an, welche jedoch vom Beratungsinhalt und -umfang keine vollständige Erstberatung ist.
- Besonders vertiefte Kenntnisse im Urheberrecht.
- Die Kanzlei nimmt Mandate aus dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an.
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