Medienrecht|Warner Bros. Entertainment Inc.|Kanzlei Frommer Legal|Filesharing|Filmwerk

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Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zu der in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Abmahnung

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegt eine Abmahnung aus dem Jahr 2019 vor. Die vorliegende Abmahnung wurde von der Kanzlei Waldorf Frommer (z.Zt. Frommer Legal) im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. (Sitz: Burbank, Kalifornien, USA) versendet. Grund für das Tätigwerden der Kanzlei, sei das Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung. Daher bewegen wir uns im Rahmen des Urheber- bzw. Medienrechts. Der Film „Pokémon Detective Pikachu“ soll von dem Angeschriebenen durch ein Filesharing-Programm angeboten und Dritten zum Download zur Verfügung gestellt worden sein. Der Angeschriebene habe damit die Verwertungsrechte des Urhebers verletzt. Daher wird dieser zur Zahlung eines Schadens- und Aufwendungsersatzes und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

II. Die Bezeichnungen einer Unterlassungserklärung

Die Bezeichnung für eine Unterlassungserklärung kann variieren. Möglicherweise wird ein Angeschriebener dazu aufgefordert eine:

  • strafbewehrte Unterlassungserklärung,
  • Unterlassungsverpflichtung,
  • Unterlassungsverpflichtungserklärung,
  • Vertragsstrafenverpflichtungserklärung oder
  • Unterwerfungserklärung

abzugeben. 

Jedoch ist Vorsicht geboten!

Nicht in jedem Fall empfiehlt es sich eine Unterlassungserklärung abzugeben.  Beigefügte Unterlassungserklärungen sollten von einem Anwalt überprüft werden. Auch die Abmahnung selbst kann Fehler enthalten. Generell empfiehlt es sich immer einen auf das IT- und Urheberrecht spezialisierten Anwalt zu kontaktieren, welcher den Sachverhalt mit dem Mandaten bespricht, um weitere Schritte gemeinsam zu planen und die verschiedenen Schreiben überprüft.

III. Die Urheber bei einem Film

Da bei der Produktion eines Filmes nicht nur eine Person mitwirkt, stellt sich oft die Frage, wer ist der Urheber des Filmes. Gerade für die persönliche geistige Schöpfung, welche für den Werkschutz vorliegen muss, sind bei einem Filmwerk mehr als eine Person verantwortlich. Aus diesem Grund sind neben dem Regisseur, Drehbuchautor und Filmkomponist auch Kameraleute sowie Kostüm- und Maskenbildner als Urheber eines Filmwerkes anzusehen. Nicht als Filmurheber sind die Personen am Filmset einzuordnen, die nur auf Anweisungen hin tätig werden. Ein Filmwerk wird oft auf Grund der Vielzahl an Urhebern auch als „Miturheberwerk“ bezeichnet.

IV. Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie sofort die AID24 Rechtsanwaltskanzlei an!

Bei Erhalt einer solchen Abmahnung sollte geprüft werden, ob diese rechtmäßig ist. Als Service der AID24 Rechtsanwaltkanzlei wird Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon bei Abmahnungen angeboten, welche jedoch vom Beratungsinhalt und -umfang keine vollständige Erstberatung darstellt.

  • Besonders vertiefte Kenntnisse im IT-Recht und Urheberrecht,
  • Mandanten gegen Abmahngegner seit mehr als 10 Jahren vertreten,
  • In vielen Fällen konnten wir sehr erhebliche Fehler im Abmahnschreiben finden, somit war keine Zahlung zu leisten und keine Unterlassungserklärung von unseren Mandanten abzugeben,
  • Viel Erfahrung mit Abmahnungen bei Filesharing.

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