Urheberrechtliche Abmahnung der HKMW Rechtsanwälte für PerfectX oHG

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Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der HKMW Rechtsanwälte für die PerfectX oHG vor. HKMW Rechtsanwälte sitzt in Köln, während für die PerfectX oHG eine Adresse in Hamburg angegeben wird.


Vorwurf: Verletzung des Urheberrechts durch Nutzung eines Lichtbildes

Gegenstand der Abmahnung ist die Verletzung des Urheberrechts durch die Nutzung eines  Lichtbildes im Internet auf der Plattform Ebay. Das Urheberrecht unterscheidet zwischen Lichtbildwerken (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz) und Lichtbildern (§ 72 Urheberrechtsgesetz), welche beide nach dem UrhG geschützt sind. Ein Lichtbildwerk ist ein Lichtbild, bei dem die notwendige Schöpfungshöhe erreicht wird – vereinfacht gesagt müssen Lichtbildwerke einen künstlerischen Wert haben. Im vorliegenden Fall handelt es sich dagegen wohl um eine einfache Ablichtung, für welche aber immerhin Leistungsschutz beansprucht werden kann.


Die Ansprüche der PerfectX oHG 

HKMW Rechtsanwälte machen für ihre Mandantin, die PerfectX oHG folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassungsanspruch
  • Auskunftsanspruch
  • Schadensersatzanspruch
  • Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten der Abmahnung

Dabei wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung befindet sich am Ende des Abmahnschreibens.


Abmahnschreiben der HKMW Rechtsanwälte für die PerfectX oHG nicht ignorieren

Wer ein vergleichbares Abmahnschreiben der HKMW Rechtsanwälte für die PerfectX oHG erhalten hat, sollte die Forderungen der Gegenseite nicht ignorieren. Denn bei Verstreichenlassen der Frist droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens (Antrag auf einstweilige Verfügung, gerichtliches Mahnverfahren oder Klageerhebung), wodurch weitere -durchaus hohe- Kosten entstehen würden. Diese Kosten hat normalerweise der „Verlierer“ des Rechtsstreits zu tragen. Auch kann der vorgeworfene Verstoß eine Straftat darstellen, ein Umstand, auf den in Abmahnschreiben gerne hingewiesen wird.

Allerdings sollten Abgemahnte auch nicht leichtfertig oder vorschnell die Forderungen der Gegenseite erfüllen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Abgemahnte sich über die Bedeutung und die Reichweite der von ihm abgegebenen Unterlassungserklärung nicht im Klaren ist. So treffen ihn sofort nach der Abgabe der Unterlassungserklärung bestimmte Pflichten. Technischer Aufwand ist nötig, was vielen Laien und auch manchen Rechtsanwälten nicht bewusst ist. Immer wieder kommt es vor, dass der sogenannte Unterlassungsschuldner nach der Abgabe der Unterlassungsverpflichtung alleine aus Unwissenheit eine Vertragsstrafe zahlen muss.


Prüfung durch spezialisierten Rechtsanwalt empfohlen

Empfänger einer urheberrechtlichen Abmahnung sollten die Rechtslage von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Basierend auf der Prüfung kann gemeinsam mit dem Abgemahnten eine Strategie für das weitere Vorgehen abgestimmt und eine Modifikation der Unterlassungserklärung erarbeitet werden.


Kostenlose Ersteinschätzung bei urheberrechtlichen Abmahnungen

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bieten eine kostenlose Ersteinschätzung bei urheberrechtlichen Abmahnungen. Abgemahnte profitieren davon, dass das Urheberrecht zu unseren Schwerpunkten gehört. Ich selbst bin u.a. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Durch die Erfahrung in diesem Rechtsgebiet sind nicht nur viele der auftretenden Rechtsprobleme, sondern sogar auch häufig die Mandanten und Anwälte der Gegenseite bekannt. Dadurch kann eine individualisierte Verteidigung entwickelt werden. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Abgemahnte die Abmahnung und ihre Kontaktdaten an info@wd-recht.de schicken oder die Abmahnung über das Direkthilfe-Formular hochladen. Anschließend meldet sich einer unserer Anwälte für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Kontaktdaten: Tel: 0251 20 86 80 – 30 | Fax: 0251 20 86 80 – 50 | info@wd-recht.de |

Bürozeiten: Mo – Fr 09.00 – 12.00 h und 14.00 – 18.00 h


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