Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag der WVG Medien GmbH

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1. Ausgangslage

Aktuell liegen mir urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag der WVG Medien GmbH aus Hamburg vor.

Konkret geht es um Filesharing über sog. P2P-Tauschbörsen. Den Adressaten wird vorgeworfen, eine Folge der Serie „The Walking Dead“ anderen Nutzern von Filesharing-Systemen zum Download angeboten zu haben. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Vernichtung der streitgegenständlichen Datei, Schadensersatz nach der Lizenzanalogie, sowie Aufwendungsersatz. Das Schreiben selbst enthält ein Vergleichsangebot in Höhe von 800 €. Zur Bezahlung wird eine kurze Frist gesetzt. Dem Schreiben ist außerdem ein Entwurf einer Unterlassungsverpflichtungserklärung in zwei Varianten beigefügt. Diese betreffen zum einen den Fall der Täterhaftung und zum anderen den Fall der Störerhaftung.

2. Handlungsmöglichkeiten

Beachten Sie unbedingt die in der Abmahnung gesetzten Fristen, um Zusatzkosten zu vermeiden. Ignorieren Sie die Abmahnung also nicht.

Keinesfalls sollten Sie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben oder voreilig Kontakt zu den Anwälten der Gegenseite aufnehmen. Die beigefügte Unterlassungserklärung stellt nur einen möglichen Entwurf dar und kann für Sie rechtlich nachteilig sein.

Im Internet finden sich zahlreiche Muster-Unterlassungserklärungen. Auch hier ist Vorsicht geboten, denn diese Unterlassungserklärungen haben mit dem konkreten Fall nichts zu tun und können für Sie nur Nachteile haben.

3. Fazit

Ob eine Haftung als Störer oder als Täter in Betracht kommt, bedarf generell einer Überprüfung im Einzelfall.

Als Täter kommen Sie grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzung begangen haben. Sofern sich eine andere Person Ihres Internetanschlusses bedient hat, so kommt allenfalls eine Störerhaftung in Betracht, sodass Sie dann allenfalls für Anwalts- und Ermittlungskosten aufkommen müssen. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten, sich von einer Haftung freizuzeichnen.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Abwehr einer Abmahnung? Sprechen Sie mich an. Ich berate Sie gerne bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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