Urheberrechtliche Abmahnung vom Leo E-Commerce Ltd erhalten? Jetzt richtig handeln

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Die Leo E-Commerce Ltd lässt durch die Rechtsanwälte VON HAVE FEY regelmäßig Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberechtsverletzungen aussprechen. Konkret wird den Betroffene vorgeworfen, dass Sie Produktfotos/ Lichtbilder  der Marke „Schmuddelwedda“ bzw. der Bekleidung der Marke „Dreimaster“  im Internet bei Verkaufsanzeigen genutzt haben, ohne dass Ihnen die Rechte an diesen Fotos zustehen. In aller Regel sind Privatpersonen betroffen, die gebrauchte Kleidung der vorgenannte Marken bei Ebay, Vinted oder anderen Plattformen zum Kauf angeboten haben. Leider haben Sie nicht selber Fotos gemacht, sondern diese schlicht aus dem Internet kopiert.

Dies stellt in aller Regel eine Urheberrechtsverletzung dar.

In den Abmahnungen der Rechtsanwälte VON HAVE FEY werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, umfassende Auskunft zur Fotonutzung,  Zahlung von Lizenzgebühren (Schadenersatz) für die Fotonutzung sowie Ersatz der Rechtsanwaltskosten verlangt.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd

  • Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie die Abmahnung ernst
  • Beachten Sie die Fristen (es drohen teure Gerichtsverfahren)
  • Geben Sie nicht voreilig eine Unterlassungserklärung ab
  • Nehmen Sie nicht voreilig Zahlungen vor
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen Rechtsanwalt für Urheberrecht prüfen

Bei der Abgabe  einer Unterlassungserklärung sollte große Sorgfalt an den tag gelegt werden. Die beugefügten Unterlassungserklärungen sind oft zu weit gefasst. Auch wenn der Vorwurf zutrifft werden gerne zur hohe Forderungen geltend gemacht.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten stehen wir gerne zur Verfügung. Wir sind seit Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert und wissen worauf es ankommt. Wir vertreten deutschlandweit

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kanzlei{at]dr-schenk.net oder telefonisch unter 0421 56638780



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