Urteil des Landgerichts Berlin im Verfahren gegen den Berliner Judotrainer - 7 Jahre Freiheitsstrafe

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Heute folgte das Urteil des Landgerichts Berlin gegen den Berliner Judotrainer. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten umfangreiche Sexualstraftaten gegen Jugendliche und Kinder vorgeworfen. Das Urteil lautet 7 Jahre Freiheitsstrafe und die Fortdauer der Untersuchungshaft.


Die Hauptverhandlung zog sich seit dem Aptil 2020 durch die Monate und wurde auch durch Corona nicht gestoppt. In fast dreißig Hauptverhandlungsterminen wurden die Vorwürfe akribisch aufgeklärt. 


Gerade bei dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen muss das Gericht die Tatbestandsmerkmale des § 174 StGB auch feststellen. Die Schutzbefohlenenstellung ist gerade im Trainerbereich nicht eindeutig. Es geht hier um die konkrete Einwirkungsmöglichkeit auf die Jugendlichen und den erzieherischen Einfluss auf die Lebensgestaltung. Das Verhältnis geht meistens mit einem Über- und Unterordnungsverhältnis einher. 

Als Rechtsanwalt für Strafrecht kann man in derartigen Verfahren auf Seiten des Angeklagten als Strafverteidiger oder auf Seite der Geschädigte als Nebenklagevertreter tätig werden.

Rechte als Nebenklagevertreter


In Sexualstrafverfahren können sich die Geschädigten als Nebenkläger beteiligen und von einem Opferanwalt vertreten lassen. Die Interessen können so in einem Prozess durch den Anwalt mittels seines Fragerechts, Antragsrechts und dem Recht zum Schlussvortrag gewahrt werden. Denkbar ist auch ein Adhäsionsverfahren mit diesem Schmerzensgeld im Strafprozess geltend gemacht werden kann. 


Rechte als Strafverteidiger


Die Rechte als Strafverteidiger bzw. des Angeklagten sind vielseitig in der Strafprozessordnung geregelt. Vom zentralen Recht des Schweigens, über die Akteneinsicht bis zum Beweisantragsrecht ist der Strafverteidiger mit umfangreichen Gestaltungsrechten ausgestattet. Entscheident in diesen Verfahren ist die Vorbereitung und die taktische Besprechung mit dem Mandanten

Kanzlei für Sexualstrafrecht


Als Kanzlei für Sexualstrafrecht betreuen wir sowohl Geschädigte als auch Beschuldigte in Strafverfahren. Als Fachanwälte für Strafrecht verfügen wir über Kompetenz und Engagement für unsere Mandanten. Je früher Sie sich melden, desto effektiver kann die Vertretung gestaltet werden.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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