Urteil: Preiserhöhungen der voxenergie GmbH unwirksam!

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Wegen steigender Beschaffungskosten auf dem Energiemarkt haben viele Energieversorger derzeit Probleme, die mit ihren Kunden vereinbarten Tarife einzuhalten. Einige Unternehmen haben die Verträge ihrer Kunden daher fristlos gekündigt, denn die Weitergabe dieser Beschaffungskosten an die Kunden ist wegen vereinbarter (eingeschränkter) Preisgarantien mit den Kunden zumeist nicht möglich.

Andere Energieversorger gehen einen anderen Weg: Trotz vereinbarter (eingeschränkter) Preisgarantien erhöhte die voxenergie GmbH bis heute in einer Vielzahl von Fällen die Tarife ihrer Kunden um ein Vielfaches. Kunden berichten davon, dass der vereinbarte Arbeitspreis von der voxenergie GmbH teilweise mehr als verdreifacht wurde. Auch der vereinbarte Grundpreis wurde teilweise mehr als verdoppelt.


Verstoß gegen die Preisgarantie

Damit verstößt die voxenergie GmbH gegen die vertraglich vereinbarte (eingeschränkte) Preisgarantie, weshalb die Preiserhöhungen unwirksam sind. Im Rahmen einer eingeschränkten Preisgarantie dürfen nur sog. "hoheitliche Kosten", also z.B. Steuererhöhungen oder die EEG-Umlage an den Kunden weitergegeben werden. Die EEG-Umlage ist zuletzt aber sogar beispielsweise weggefallen, sodass die Tarife der Kunden eher hätten gesenkt werden müssen. Dennoch erhöhte die voxenergie GmbH die Tarife um ein Vielfaches.


Verstoß gegen Transparenz

Die Preiserhöhungen sind aber selbst ohne eine solche Preisgarantie unwirksam. Denn Verbraucher müssen über Preiserhöhungen sehr transparent und verständlich informiert werden. Die Preiserhöhungsschreiben der voxenergie GmbH erwähnen auf der Vorderseite aber meist nicht einmal explizit, dass sich der Tarif des Kunden ändern wird. Die voxenergie GmbH behauptet vielmehr, sie würde ihre Kunden über die "aktuelle Situation auf dem Energiemarkt informieren" wollen, was keinen unmittelbaren Rückschluss auf eine stattfindende Preiserhöhungen zulässt. Auf der Rückseite findet sich dann in einer unübersichtlichen Tabelle mit einer Vielzahl von Preisbestandteilen versteckt die eigentliche Tarifänderung. Dies genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Information über die Preiserhöhung, weshalb die Preiserhöhung auch aus diesem Grunde unwirksam ist.


Ausweg Sonderkündigung?

Eine Preiserhöhung - ob wirksam oder nicht - berechtigt den Kunden dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt der Preiserhöhung zu kündigen (sog. Sonderkündigungsrecht, vgl. § 41 Abs. 5 S. 4 EnWG). Insofern sollte es den Kunden der voxenergie GmbH eigentlich möglich sein, sich von den Verträgen aufgrund der enormen Preiserhöhungen unproblematisch zu lösen.

Das Problem: Die voxenergie GmbH informiert ihre Kunden häufig nicht früh genug über eine Preiserhöhung, sodass die Sonderkündigung nicht mehr bis zum Inkrafttreten der Preiserhöhung erklärt werden kann. Teilweise erhalten Kunden gar keine Information über eine Preiserhöhung und stellen diese erst viel später fest. Wird dann die Sonderkündigung noch erklärt, wird diese von der voxenergie GmbH oft als verfristet - das heißt zu verspätet - abgelehnt.


Urteil gegen Voxenergie: Preiserhöhungen unwirksam!

In einem unserer Klageverfahren wurde nun vom Landgericht Berlin festgestellt, dass sämtliche in dem Vertragsverhältnis von der voxenergie GmbH vorgenommenen Preiserhöhungen (genannt: Preisbestimmungen) unwirksam sind und dass eine vom Kunden erklärte Sonderkündigung wirksam war. Das hat zur Folge, dass die voxenergie GmbH den Kunden für eine erhebliche Zeit kostenlos belieferte, weil sie nach der wirksamen Sonderkündigung keine Ansprüche für die Energiebelieferung mehr geltend machen durfte und dass die voxenergie GmbH für die Zeit davor eine Schlussrechnung zu den ursprünglich vereinbarten Tarifen erstellen muss, weil sämtliche Preiserhöhungen unwirksam sind.


Probleme mit Voxenergie?

Haben auch Sie Preiserhöhungen von der voxenergie GmbH erhalten? Haben Sie versucht, sich von dem Vertrag zu lösen, aber die voxenergie GmbH lehnt das ab? Häufig können wegen der unwirksamen Preiserhöhungen außerdem noch erhebliche Beträge zurückverlangt werden.

Zu den Möglichkeiten, sich von einem Vertrag mit der voxenergie GmbH zu lösen und zur Durchsetzung Ihrer Rechte wegen rechtswidriger Preiserhöhungen berate ich Sie gerne.

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/gas-heizkosten-gasz%c3%a4hler-7311286/


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