Valsartan – Krebsrisiko durch Verunreinigungen gestiegen

  • 2 Minuten Lesezeit

Für Blutdruck-Patienten war die Nachricht ein Schock: Zahlreiche Medikamente zur Senkung des Blutdrucks mit dem Wirkstoff Valsartan sind mit potenziell krebserregenden Substanzen verunreinigt.

Ging es im Juli noch um Valsartan des chinesischen Herstellers Zhejiang Huahai hat sich der Skandal in den folgenden Wochen noch ausgebreitet. Auch bei dem ebenfalls aus China stammenden Herstellers Zhejiang Tianyu wurden Verunreinigungen mit wahrscheinlich krebserregenden Stoffen festgestellt. Zudem habe die US-amerikanische Aufsichtsbehörde FDA auch beim indischen Hersteller Hetero Labs Limited Verunreinigungen gefunden, berichtete die „Deutsche Apotheker Zeitung“ online. Allerdings seine nicht alle Produkte des Herstellers betroffen und die Verunreinigungen mit NDMA seien nicht so hoch wie bei den Produzenten aus China.

Das Valsartan ist mit NDMA (Dimethyl-N-nitrosamin) verunreinigt. NDMA zählt zur Gruppe der Nitrosamine. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat einen großen Teil der N-Nitrosamine als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. „Blutdruck-Patienten haben Blutdrucksenker mit Valsartan zum Teil über Jahre eingenommen. Ihr Risiko an Krebs zu erkranken, ist durch die die Einnahme gestiegen. Auch wenn – glücklicherweise – noch keine Krebserkrankung diagnostiziert wurde, ist diese Situation für die Betroffenen psychisch belastend. Schon allein daraus können sich Ansprüche auf Schmerzensgeld ergeben“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

In Deutschland könnten etwa 900.000 Menschen vom Valsartan-Skandal betroffen sein. „Es kommt nicht darauf an, wie stark das Risiko der Betroffenen an Krebs zu erkranken, gestiegen ist. Die Tatsache, dass es zu solchen Verunreinigungen überhaupt gekommen und dies nicht aufgefallen ist, bevor die Medikamente in den Verkehr gebracht wurden, ist ein Skandal. Die betroffenen Patienten dürfen jedoch nicht zum Spielball der Pharmaindustrie werden. Dementsprechend können sie prüfen lassen, ob Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend gemacht werden können“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/

Kanzleiprofil

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Beiträge zum Thema