Rechtsgebiet:
Erbrecht
Rechtstipp vom
27.10.2009
Frage: Unser Sohn will von uns den Pflichtteil, wie viel muss ich ihm
zahlen?
Antwort: Solange beide Eltern leben, überhaupt nichts! Ihr Sohn hat
einen Pflichtteil nach dem Vater und einen weiteren nach der Mutter. Die Zahlungsansprüche
entstehen aber erst, wenn der Vater oder die Mutter gestorben ist. Zu Lebzeiten der Eltern gibt es
keinen Pflichtteil.
Tipp: Wenn Kinder schon zu Lebzeiten Geld bekommen,
sollte immer schriftlich festgehalten werden, dass diese Zuwendung später auf den Pflichtteil
anzurechnen ist.
Wir beraten Sie in solchen Fragen gerne!
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