Vater, ich will den Pflichtteil!

Rechtsgebiet: Erbrecht
Rechtstipp vom 27.10.2009

Frage: Unser Sohn will von uns den Pflichtteil, wie viel muss ich ihm zahlen?

Antwort: Solange beide Eltern leben, überhaupt nichts! Ihr Sohn hat einen Pflichtteil nach dem Vater und einen weiteren nach der Mutter. Die Zahlungsansprüche entstehen aber erst, wenn der Vater oder die Mutter gestorben ist. Zu Lebzeiten der Eltern gibt es keinen Pflichtteil. 

Tipp: Wenn Kinder schon zu Lebzeiten Geld bekommen, sollte immer schriftlich festgehalten werden, dass diese Zuwendung später auf den Pflichtteil anzurechnen ist. 

Wir beraten Sie in solchen Fragen gerne!


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