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Vaterschaftsfeststellung mit DNA-Test; Abstammungsgutachten!

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Biologische Vater? Kuckuckskind?

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie der biologische Vater Ihres Kindes sind. 

Sie sehen beim Anblick des Kindes vielmehr die Ähnlichkeit mit Ihrem „besten“ Freund, dem Exfreund Ihrer Frau oder dem Personaltrainer. Es kann natürlich auch sein, dass Sie mit einer Frau eine Affäre hatten und diese ungefähr nach 9 Monaten ein Kind geboren hat und Sie auch der mögliche Vater sein könnten. Vielleicht hat die Affäre oder die Ex die Schwangerschaft vor Ihnen verheimlicht. Sie sind jedenfalls die Zweifel und Fragen leid, wollen es endlich wissen und wieder ruhig schlafen. 

Abstammungsgutachten

Heute ist das einfacher und sicherer als Sie glauben. Mit einem einfachen DNA basiertem Abstammungsgutachten lässt sich ohne Zweifel (mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,98%) klären, ob Sie der biologische Vater eines Kindes sind oder nicht. Das kann man außergerichtlich oder gerichtlich in die Wege leiten. Wenn Sie glauben, der mögliche Vater ist eine bestimmte Person, dann kann man auch diese Person mit in den Test einbeziehen und ein für alle mal klären, wer der biologische Vater eines bestimmten Kindes ist. Dazu haben Sie und Ihr Kind das Recht. Es sind einige gesetzliche Voraussetzungen zu klären, um ein Gerichtsverfahren dafür einzuleiten. 

Wir können Sie gerne dabei unterstützen. 

Und Sie machen sich vielleicht auch Sorgen darüber, wie es nach dem Test weitergehen wird. Sollte sich bewahrheiten, werde ich das Kind dann sehen dürfen? Im Rahmen des Umgangsrechts lässt sich ein regelmäßiger Kontakt zum Kind beibehalten. 

Lassen Sie sich von Anfang an von einem Anwalt begleiten, damit Sie Fehler bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen vermeiden.

Sie können mich gerne als Ihren Rechtsanwalt beauftragen. Rufen Sie mich gerne an und lassen sich zur Beratung einen Termin geben 0221/169 908 69 (Rechtsanwalt Fevzi Dal).


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