Verbraucher sämtlicher Kreditinstitute haben nur noch wenig Zeit, Darlehensverträge zu widerrufen!

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Ärztekammer Westfalen-Lippe muss noch bis Juni 2016 mit der Ausübung des „ewigen Widerrufs“ rechnen

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe benutzte insbesondere zwischen den Jahren 2005 und 2008 in mehreren Fällen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen gegenüber Verbrauchern. Wird ein Verbraucher von seinem Kreditinstitut falsch über sein Widerrufsrecht belehrt, so beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist niemals zu laufen. Dies hat zur Folge, dass Verbraucher gegenüber ihrem Kreditinstitut auch noch nach Jahren die Möglichkeit haben, den Vertrag zu widerrufen.

Eine Widerrufsbelehrung ist unter anderem dann fehlerhaft, wenn der Verbraucher die vom Gesetzgeber im Jahr 2002 vorgegebenen Textbausteine nicht verwendet. Das Kreditinstitut genießt bei Fehlern dann regelmäßig keinen sog. Musterschutz.

Verbraucher können von dem „Widerrufsjoker“ profitieren

Die Kunden der Ärztekammer Westfalen-Lippe können durch den „Widerrufsjoker“ profitieren, da sie bei Ausübung des „ewigen Widerrufs“ eine Menge Geld sparen können.

Dies liegt zum einem daran, dass die Bank im Fall eines Widerrufs regelmäßig nicht dazu berechtigt ist, vom Kunden die sog. Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Die Bank darf diese nur im Fall einer vorzeitigen Kündigung des Kunden erheben. um die daraus resultierenden Leistungsausfälle zu kompensieren. Die Fälligkeit der Vorfälligkeitsentschädigung hat zur Folge, dass eine Umschuldung in diesen Fällen wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

Anders sieht es jedoch bei der Ausübung des Widerrufs aus – hier muss der Kunde die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen; er spart zudem noch durch die heute historisch tiefen Zinsen.

Durch die Abweichungen vom gesetzlichen Muster besteht kein Vertrauensschutz der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Aufgrund der Abweichungen von dem gesetzlichen Muster steht der Ärztekammer Westfalen-Lippe kein Vertrauensschutz zu. Die steht nur solchen Kreditinstituten zu, die die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung unverändert übernommen haben. Dieses Vertrauen basiert auf dem Gedanken, dass das übernehmende Kreditinstitut nicht für etwaige Fehler des Gesetzesgebers haften muss.

Jedoch weicht die Widerrufsbelehrung der Ärztekammer Westfalen-Lippe in einigen Aspekten von der gesetzlichen Vorlage ab.

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe benutzte in ihrer Belehrung den Hinweis, dass die Frist „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ beginne. Nach ständiger Rechtsprechung reicht die Formulierung „frühestens“ nicht dazu aus, um den Fristbeginn ohne weiteres zu erkennen. Der Fristbeginn könnte demnach von weiteren Voraussetzungen abhängen – diese werden dem Verbraucher jedoch nicht aufgeführt.

Verbraucher werden außerdem über Fristen innerhalb des Rückgewährschuldverhältnisses im Unklaren gelassen

Der Verbraucher wird unter der Überschrift „Widerrufsfolgen“ richtig belehrt, dass die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren sind. Allerdings wird dem Verbraucher verschwiegen, innerhalb welcher Fristen Rückgewähransprüche auszugleichen sind. Die Angabe ist für die Ausübung des Widerrufsrechts wesentlich, da der Verbraucher einerseits seine eigene Liquidität planen und andererseits berücksichtigen muss, dass unterschiedliche Fristen für die Rückzahlung der noch offenen Darlehensvaluta durch den Darlehensnehmer und für die Rückzahlung der bereits gezahlten Raten durch den Darlehensgeber laufen. Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung ist es u.a. ein wesentliches Interesse des Verbrauchers, unmissverständlich und ohne weitergehende eigene Nachforschungen darüber informiert zu werden, innerhalb welcher Frist der Unternehmer die Erstattung etwaiger Zahlungen an den Verbraucher vorzunehmen hat.

Gesetzesbeschluss macht „Widerrufsjoker“ schon bald unmöglich

Durch einen im Januar von der schwarz-roten Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf, der seit dem 01. April 2016 in Kraft ist, ist der „Widerrufsjoker“ schon ab dem 21. Juni 2016 nicht mehr durchsetzbar. Die Gesetzesneuerung sieht eine Frist von einem Jahr und 14 Tagen auch bei fehlerhaft erfolgten Widerrufsbelehrungen vor. Dadurch soll mehr Rechtssicherheit geschaffen werden – was sich jedoch zulasten der Verbraucher auswirkt. Die Ausübung des Widerrufsrechts für einen in der Vergangenheit geschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag ist jedoch aufgrund einer Übergangsregelung nur noch bis zum 21.06.2016 letztmalig möglich. Den Verbrauchern bleiben demnach nicht viel mehr als vier Wochen Zeit, um ihre Immobiliendarlehensverträge zu widerrufen. Die Zeit rennt – widerrufen Sie Ihre Verträge bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe, bevor es zu spät ist

Werdermann | von Rüden bieten kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen – erfolgreich Vertrag bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe widerrufen

Die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten professionelle Beratung und vor allem eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen der Ärztekammer Westfalen-Lippe auf ihre Widerrufbarkeit. Durch die bundesweite Übernahme entsprechender Mandate hat sich die Kanzlei Werdermann | von Rüden in den letzten Jahren bundesweit einen exzellenten Ruf unter anderem auf diesem Gebiet erarbeitet. Weitere Informationen dazu, vor allem zur kostenlosen Erstprüfung, finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!


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