Verbraucherschutzzentralen: Widerrufsrecht für Kreditverträge von Verbrauchern!

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Verbraucher aufgewacht: Preiswerte Zinsen für Folgefinanzierung nutzen? Widerrufen Sie Ihren alten Darlehensvertrag! Lassen Sie die Widerrufsbelehrung von einer Verbraucherschutzzentrale prüfen. Die Kosten sind niedrig. Einmalige Chancen für Darlehensnehmer.

Nachdem tausende von Darlehensverträgen ab November 2002 unrichtige Widerrufsbelehrungen enthalten und Millionen von Darlehensnehmern ggf. wechseln können, haben sich die Verbraucherschutzzentralen mit einem unseres Erachtens hervorragenden Service auf dem Marktplatz Recht positioniert.

Entgegen einem im Regelfall geringen Entgelt prüfen die Verbraucherzentralen, ob Unrichtigkeiten in Ihren Widerrufsbelehrungen dazu führen, dass Sie ihr Widerrufsrecht heute noch ausüben können. Dies kann im Zweifel auch noch sehr erfolgreich nach jahrelangen Zahlungen an die Bank greifen.

Wer als Verbraucher nicht schläft, lässt sich diese Chance nicht entgehen. Verhandlungen mit Banken können wirklich auch ohne Anwalt teilweise zu erstaunlichen Ergebnissen führen, wie uns berichtet wurde.

Also nur keine Scheu. Wenden Sie sich zuerst an eine Verbraucherschutzzentrale. Wir haben hervorragende Auswertungen der Verbraucherzentrale Hamburg oder Sachsen erhalten. Mit dem Ergebnis der Überprüfung können Sie dann ohne weiteres selbst Verhandlungen mit ihren Banken führen.

Diese Verträge haben nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg Fehler in den Widerrufsbelehrungen:

Hier findet man die Verträge mit Datumsangaben, und einer Mitteilung, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder nicht:

http://www.vzhh.de/baufinanzierung/341621/vzhh_Kreditwiderruf_Auswertung_Jun2014.pdf.

Wir wissen, welche Belehrung fehlerhaft sein kann oder prüfen dies im Kundeninteresse. Alle anderen Interessierten, sollten sich an die für sie zuständigen Verbraucherschutzzentralen wenden.

Dabei finden sich äußerst interessante Informationen auf den Seiten der Verbraucherzentralen, so auch der Verbraucherzentrale Sachsen unter

https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/baudarlehen-widerruf-vorfaelligkeitsentschaedigung.

Die insoweit zitiert werden darf:

Einige Gerichte haben bereits zugunsten von Kunden geurteilt, die schon gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zurückverlangen zu dürfen (LG Karlsruhe Urteil vom 11.04.2014, Az. 4 O 395/13) oder ihren laufenden Vertrag jetzt noch widerrufen zu können (LG Ulm, Urt. v. 25.04.2014 – Az.: 4 O 343/13). Wie die Gerichte im Einzelfall entscheiden werden, hängt vor allem von der konkret verwendeten Widerrufsbelehrung und dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab.

Und dies ist der rechtliche Grundsatz:

Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Rechts zum Widerruf nicht zu beeinträchtigen, darf die Widerrufsbelehrung grundsätzlich keine anderen Erklärungen enthalten, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Belehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken oder den Verbraucher verwirren können (BGH v. 13.01.2009 – XI ZR 118/08 Tz. 14; BGH v. 10.03.2009 - XI ZR 33/08 Tz. 14; BGH v. 15.02.2011 – XI ZR 148/10 Tz. 10).

Auch die Verbraucherzentrale Hessen bietet diesen Service an und zwar unter:

http://www.verbraucher.de/link1029851A,

oder die Verbraucherzentrale Bremen, die darüber berichtet, dass es mitunter angeblich nicht einfach sein soll, eine Anschlussfinanzierung für Widerrufswillige zu finden.

http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/kreditinstitute-verweigern-anschlussfinanzierung

Allerdings gibt es durchaus auch Banken, die sich ggf. sogar auf Anschlussfinanzierungen spezialisiert haben. Unbestätigten Berichten unserer Mandanten zur Folge sollen angeblich einige Raiffeisenbanken oder Sparkassen sich derartiger Anschlussfinanzierungen widersetzten. Angeblich tut dies auch eine unsere Kanzlei bekannte Privatbank ...

Unsere Mandanten haben bislang immer eine Anschlussfinanzierung bekommen.

Auch andere Sites haben sich zwischenzeitlich dieser Thematik angenommen, z.B.:

http://www.finanztip.de/fileadmin/images/Kredit/Baufinanzierung/Widerrufsbelehrung/20150310_fehlerhafte_Widerrufsbelehrungen.pdf.

Helfen diese Anlaufstellen nicht und ist Ihre Bank zu Verhandlungen nicht bereit, helfen Anwälte.

Aber achten Sie darauf, dass auch vor einer unbedachten Ausübung des Widerrufsrechtes in manchen Fällen zu warnen sein kann. Dies ist aber immer nur dann der Fall, wenn z.B.

  • Gerade eben eine Veräußerung der finanzierten Immobilie stattfindet und die Bank den Widerruf zurückweist, Sie zur lastenfreien Übereignung an Ihren Käufer verpflichtet sind und die Bank die Löschungsbewilligung nicht erteilt,
  • oder bei relativ jungen Darlehen, die sehr günstige Konditionen im Vergleich zum damals zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Übrigen marküblichen Zinssatz vergeben.

Dass der Darlehensnehmer im Regelfall mit einem Widerruf „besser fährt“, ggf. ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Darlehen ermöglicht wird oder im allerbesten Fall sogar Zinsendifferenzen und Nutzungen erstattet werden, mag für unzählige Fälle gelten, nicht aber für Ausnahmekonstellationen.

MJH Rechtsanwälte, gerne können Sie uns Ihren Vertrag vorab via Mail übermitteln. Das kostet nichts.

Erkennen wir Chancen, empfehlen wir die Durchführung einer Erstberatung, mit welcher umfangreich über Pro und Contra in Ihrem Fall unterrichtet wird, was Kosten i.H.v. max. 226,10 € zum Entstehen kommen lässt. Oder Sie beauftragen unsere Kanzlei mit der Ausübung des Widerrufsrechtes gegenüber Ihrer Bank.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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