Vererben in der Patchworkfamilie - Kniffliges Vorhaben mit anwaltlicher Beratung sicher bewältigen

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Familiäre Verhältnisse sind nicht immer klar und einfach, schließlich kommt es regelmäßig zu komplizierten Beziehungen der Familienangehörigen untereinander; das kommt oft in Patchworkfamilien vor.

Dabei kann man sich nicht pauschal auf das Gesetz und die gesetzlichen Regelungen verlassen, denn das Erbrecht in Deutschland wird tatsächlichen Verhältnissen nicht immer gerecht. Es behandelt leibliche Kinder und Stiefkinder unterschiedlich. Das  hat Folgen für Kinder und Stiefkinder als Erben.

Stiefkindern steht tatsächlich kein gesetzliches Erbrecht gegenüber der Stiefmutter oder dem Stiefvater zu. Eine Erbeinsetzung von Stiefkindern bedarf einer ausdrücklichen Benennung im Testament oder Erbvertrag. Fehlt eine namentliche Erbeinsetzung, geht das Stiefkind im Erbfall leer aus und erhält letztlich nichts. Stiefkinder erhalten auch keinen Pflichtteil.

Wenn Sie Stiefkinder haben, müssen Sie ein Testament aufsetzen, falls dem Stiefkind ein Teil Ihres Vermögens hinterlassen und am Nachlass beteiligt werden soll. Dabei müssen Sie angeben, ob das Stiefkind im Todesfall Erbe werden soll oder nur mit einem Vermächtnis bedacht werden soll. Beides hat Vor- und Nachteile, über die wir Sie gerne informieren. So vermeiden Sie nicht nur Unklarheiten, sondern später auch Streitereien unter den Hinterbliebenen.  

Bringen beide Ehegatten eigene Kinder mit in die Ehe und es gibt wechselseitig Stiefkind-Stiefelternteil-Beziehungen empfiehlt sich das Aufsetzen eines „Berliner Testaments“, die Einsetzung von Vor- und Nacherben oder eines Erbvertrags, damit für alle Familienmitglieder sichergestellt ist, dass sie am Erbe beteiligt werden. Sonst hängt es vom reinen Zufall ab, wer Erbe wird und wer leer ausgeht, da dann die Reihenfolge der Todesfälle darüber entscheidet, wohin das Vermögen wandert.

Sie sollten sich daher verschiedene mögliche Szenarien in der Abfolge der Todesfälle innerhalb der Familie Gedanken machen und sich fragen, ob die daraus resultierenden Folgen für die Verteilung des Vermögens tatsächlich so gewollt sind.

Wir können eine solche Analyse der Sach- und Rechtslage vornehmen. Das ist in allen Fällen sinnvoll, wenn sich Familienverhältnisse verändert haben sollten. Wenn dies nicht der Fall ist oder Unklarheiten bestehen, sollten Sie sich informieren und mit einem entsprechenden Testament für gerechte Verhältnisse sorgen.

Dabei kann man bei Stiefkindern und sonstigen Familienangehörigen auch über vermeintlich ungewöhnliche Wege zur Vermeidung von Erbschaftsteuer nachdenken.

Durch eine Adoption kann man den familienrechtlichen Status von Stiefkindern, aber auch von Neffen, Nichten und sogar Schwiegerkindern in den von eigenen Kindern ändern, was im Rahmen der Bemessung der Erbschaftsteuer dazu führt, dass die adoptierten Personen von hohen Freibeträgen und niedrigen Steuersätzen profitieren. Die adoptierte Person zahlt dann keine oder eine viel geringere Erbschaftsteuer.

Auch volljährige Personen können in Deutschland adoptiert werden.

Das hat den zusätzlichen Vorteil, dass die adoptierte Person sowohl in Bezug auf die leiblichen Eltern von den hohen Freibeträgen und den niedrigen Steuersätzen profitiert, als auch bei der Erbschaft auf den Adoptivelternteil.
Der Adoptierte spart dann also doppelt die Erbschaftsteuer. Gerade die Adoption von volljährigen Stiefkindern kann sich lohnen.

Wir informieren Sie diesbezüglich und wegen anderen Fragen aus dem Bereich des Erbrechts gerne. Setzen Sie sich unbedingt mit uns in Verbindung, wenn es um Ihre Nachlassplanung geht. 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. 


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