Verhaltensweisen im Ermittlungsverfahren und Strafverfahren - Bundesweite Strafverteidigung

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Ermittlungsverfahren, Vorläufige Festnahme, Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft

Sie hatten gerade eine Hausdurchsuchung eine Festnahme oder befinden sich in Untersuchungshaft und sind nun auf der Suche nach eine Kanzlei, die Ihre Rechte vertritt und sofort Ihre Fragen beantwortet?! Dann sind Sie bei uns in den besten Händen. Bundesweit sind wir für Ihre Fragen da. Wir beraten Sie sofort und handeln umgehend. Wir zeigen Ihre Verteidigung an, verhindern weitergehenden Schaden und lassen Sie wieder ruhiger schlafen. Wir bieten qualitative & bundesweite Strafverteidigung ohne Aufpreis.

Bundesweit, vor allem im Ruhrgebiet, und in den folgenden Städten:

Bochum, Bottrop, Dormund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Kleve, Wuppertal, Mülheim, an der Ruhr Oberhausen, Kleve, Mettmann, Köln, Krefeld, Velbert, Herne, Wanne, Siegen, Aachen, Marl, Witten, Recklinghausen und Wesel

besuche ich sofort die Person, welche sich in Polizeigewahrsam bzw. Untersuchungshaft befindet. Wenn Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben oder eine Anklage zum Amtsgericht, Schöffengericht oder Landgericht, dann nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit uns auf. Gegebenenfalls sollen Sie einen Pflichtverteidiger benennen oder sich zur Eröffnung des Hauptverfahrens äußern.

Sie können uns die Unterlagen unter info@rechtsanwalt-louis.de übermitteln oder einfach telefonisch Kontakt mit uns unter: 0201/310 - 4600 aufnehmen. 

Warum brauche ich einen Verteidiger im Strafverfahren? 

Sich selber in einem Strafverfahren zu verteidigen ist schlichtweg keine gute Idee.  Sie behandeln ja auch keinen schmerzenden Zahn selbst. Bedenken Sie, dass Richter, Staatsanwalt und Verteidiger die gleiche Sprache sprechen und sich häufig aus anderen Verfahren kennen. Dieses Vertrauensverhältnis führt dazu, dass eine gute Gesprächsbasis für Ihren Prozess geschaffen wird. Strafprozesse werden heute oft außerhalb vom Gerichtsaal geklärt. Absprachen gehören zum Alltag.

Der Grund hierfür ist recht einfach. Die Staatsanwaltschaften sind dermaßen überlastet, dass Sie froh sind, wenn Ihnen ein Verteidiger ein vernünftiges Angebot macht. Sie können somit die Akte schließen und sich der Nächsten widmen. So einfach kann das sein. Der Strafprozess wird zum Geben und Nehmen.

Nehmen Sie bitte im eigenen Interesse den Kontakt zu einem Verteidiger früh auf, um Ihre Chancen zu wahren. Ihre Beratung ist meine Aufgabe. Oft werden Verteidiger erst dann beauftragt, wenn es fast schon „zu spät" ist oder selber schon „rumgedoktort" wurde.

Selber dürfen Sie grundsätzlich Ihre Akte nicht einsehen, welche jedoch zum Beispiel wichtige Aussagen von Zeugen beinhalten kann. Der von Ihnen mandatierte Rechtsanwalt darf Akteneinsicht beantragen. Ziehen Sie nicht in den Kampf ohne zu wissen was Sie erwartet.

Die Gerichte sind überlastet. Tendenziell wollen sie schnell und effizient die Strafverfahren „abarbeiten". Dabei wird, wenn kein Verteidiger zur Stelle ist, oft über den Kopf des Angeklagten „hinweg entschieden". 

Der Verteidiger, der meist die Richter und Staatsanwälte kennt, kann schon im Vorfeld oder während der Verhandlung einen „Deal" im Sinne des Angeklagten aushandeln.

Es liegt auf der Hand liegt, dass der Strafverteidiger sein Wissen einsetzen kann, welches ja gerade dem Bürger fehlt, um ihn vor drohendem Unheil zu bewahren.

Das Schlussplädoyer des Anwaltes kann eine erhebliche Wirkung erzielen.

Sollten sie dennoch verurteilt werden, dann kann der Anwalt Sie über die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln umfassend aufklären.

Wann droht mir eine Hausdurchsuchung?

Die Staatsanwaltschaft und ermittelnde Beamte schlagen meist am frühen Morgen (gegen 7:00h) zu.

Jedoch gelten folgende gesetzlich festgelegte Durchsuchungszeiten: Vom 01.04. bis 30.09. von 4.00 Uhr bis 21.00 Uhr und im Winter vom 01.10. bis 31.03. von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten darf durchsucht werden, aber dies muss vom Amtsgericht gesondert angeordnet werden.

Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?

Unvermittelt stehen die ermittelnden Beamten, Staatsanwalt und ein Vertreter der Stadt vor Ihrer Tür. Gesucht wird nach Beweismitteln. Seien Sie nicht verwundert, wenn auch ein Hund zugegen ist. Drogenspürhunde sollen Rauschgift auffinden und werden dies im Zweifel auch. Gehen Sie davon aus, dass eine Hausdurchsuchung nicht ohne Grund erfolgt und das diese einen erheblichen Einschnitt in Ihre Privatsphäre bedeutet.

Öffnen Sie die Türe, denn sonst wird ein Schlüsseldienst dies für Sie erledigen. Jedoch befolgen Sie die nachstehenden Regeln und Sie verschlimmern nicht noch die Situation.

Die Staatsanwaltschaft wird Ihnen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Inhaltlich steht im Durchsuchungsbefehl gegen wen sich das Ermittlungsverfahren richtet, an welchem Ort durchsucht werden soll, ob ein bestimmtes oder generelles Beweismittel aufgefunden werden soll.

Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?

Widerstand gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme gefundener Gegenstände ist in aller Regel sinnlos. Sie sind jedoch lediglich dazu verpflichtet, die Maßnahme zu dulden. Eine Mitwirkungspflicht oder Auskunftspflicht besteht nicht. Verhalten Sie sich demnach kooperativ und höflich. Bedenken Sie, dass die Beamten im Zweifel auch nur Ihre Arbeit leisten.

Sollten Sie nicht selbst Beschuldigter des Ermittlungsverfahrens sein (sog. Drittdurchsuchung), dann händigen Sie das Beweismittel (meist Schriftstück) aus. Dies verhindert Zufallsfunde. Bestehen Sie darauf, dass nur der Staatsanwalt das Beweismittel liest, denn es muss gesondert im Durchsuchungsbeschluss bestimmt sein, dass auch Polizeibeamte zur Kenntnisnahme befugt sind.

Durchsuchungsbeschluss und Durchsuchungsprotokoll müssen Ihnen in Kopie übergeben werden.

Was mache ich nach einer Hausdurchsuchung?

Konsultieren Sie mich. Ich werde überprüfen, ob gegen den Durchsuchungsbeschluss eine Beschwerde zum Landgericht in Betracht kommt, oder welches weitere Vorgehen zu bestimmen ist.

Meist ist die Hausdurchsuchung das Erwachen, dass gegen Sie schon eine ganze Zeit ermittelt wurde. Vielleicht wurde Ihr Telefon bzw. Handy abgehört.

Gehen Sie jedenfalls davon aus, dass Sie nunmehr im Kreuzfeuer der Ermittlungen stehen. Ein Verteidiger ist demnach unabdingbar, denn er wird durch die Einholung der Akten, Ihnen von dem Stand der Ermittlungen gegen Sie berichten können.

Bei einer Hausdurchsuchung werden erfahrungsgemäß folgende Gegenstände sichergestellt: Handy, Dealergeld, Betäubungsmittel, Feinwaage, Verpackungsmaterial, CDs, Computer, Waffen und ähnliche Gegenstände.

Was tun bei einer vorläufigen Festnahme durch Polizei, BGS, Zoll oder Steuerfahndung?

Ein Familienmitglied oder Freund wurde aufgrund einer Straftat oder wegen eines Haftbefehls festgenommen?

Sie sind der Angehörigen (Vater, Mutter, Bruder, Tochter, Freundin) des Festgenommenen, der / die nun einen Anwalt suchen soll?

Dann sind Sie hier richtig: Im Notfall ist die Kanzlei Louis & Michaelis für Sie da.

Festnahme, Polizeigewahrsam, zwangsweise Unterbringung, Untersuchungshaft, Haftrichter, Untersuchungshaft, Polizei

Ich fahre umgehend zu der zuständigen Polizeiwache / Polizeikommissariat und werde mich dort mit Ihnen treffen. Vor Ort besprechen wir die Sachlage und ich werde die nötigen Schritte veranlassen, um eine Freilassung aus dem Polizeigewahrsam zu ermöglichen bzw. die Vorführung zum Haftrichter vorzubereiten.

Was tun bei einer vorläufigen Festnahme durch Polizei, BGS, Zoll oder Steuerfahndung?

Sollten Sie selber zukünftig in eine solche Lage kommen, dann:

Lehnen Sie jegliche Festnahme bzw. Verbringung auf eine Dienststelle ab.

Sobald eine vorläufige Festnahme ausgesprochen wird, müssen Sie den Anweisungen Folge leisten.

Verhalten Sie sich kooperativ, höflich, bleiben Sie ruhig und schweigen Sie eisern.

Ist eine Belehrung erfolgt?

Kontaktieren Sie mich.

Die Polizei kann Sie bis zum nächsten Tag, also bis zu 48 Stunden, festhalten. Dies sollte Sie jedoch nicht mürbe machen. Schweigen Sie und lassen Sie sich zunächst beraten.

Entweder werden Sie sodann wieder auf freien Fuß gesetzt oder ein Haftrichter muss einen Haftbefehl erlassen. Diese Entscheidung sollte in Gegenwart eines Rechtsanwaltes geschehen.

Anwalt im Ermittlungsverfahren!

Ich kann als Strafverteidigerin für Sie Akteneinsicht beantragen. Eine  Vorladung zum Vernehmungstermin (Beschuldigtenvernehmung / Zeugenvernehmung) werde ich absagen und mich nach erfolgter Akteneinsicht gegebenenfalls schriftlich für Sie äußern. Ich berate Sie in Bezug auf die anstehende erkennungsdienstliche Behandlung.

Bei einer Vernehmung gilt nämlich das Prinzip:  „Alles, was Sie von nun an sagen, kann (und wird) gegen Sie verwendet werden". Ohne rechtliche Beratung kann Ihnen dieses Prinzip später teuer zu stehen kommen. Das gleich gilt, wenn Sie sich schriftlich zu dem Vorwurf äußern sollen. Übergeben Sie das Schreiben einem Rechtsanwalt.

Sollten Sie dennoch ohne Anwalt eine polizeiliche Vernehmung wahrnehmen wollen, dann gilt der Grundsatz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold". Reden Sie sich nicht um „Kopf und Kragen".  Durch die Verweigerung der Aussage entstehen Ihnen keine Nachteile im späteren Verfahren.

Nach Akteneinsicht kann ich unter Umständen eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens erwirken. Mit einer Einstellung endet eine große Zahl meiner betreuten Verfahren. 

Denken Sie daran, dass zunächst lediglich ein Anfangsverdacht gegen Sie besteht. Dieser könnte haltlos sein.

Letztendlich ist hervorzuheben, dass das Ermittlungsverfahren eine Reihe wichtiger Einflussmöglichkeiten bietet. Werden diese versäumt, dann können diese in einem späteren Teil des Verfahrens nicht mehr nachgeholt werden. Lassen Sie sich also frühzeitig einen Termin geben, um Ihre Chancen voll zu wahren.

Bei durchschnittlichen Fällen kann unsere Kanzlei für sich verzeichnen, dass wir einen erheblichen Teil der betreuten Fälle mit einer Einstellung des Verfahrens beenden können. Dies ist kein Zufall, kein Glück, sondern ein schlichter Arbeitserfolg, welcher auf Erfahrungen basiert. Die Einstellung des Verfahrens hat zur Folge, dass Sie nicht vorbestraft sind.

Aktuelle Statistiken belegen auch, dass die zeitige Einschaltung eines Verteidigers die Chance auf  einen Freispruch deutlich erhöht.

Ich kann schon im Vorfeld über die Aussichten auf den Ausgang des Verfahrens beraten und aktiv darauf hinarbeiten.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine amtsrichterliche Verfügung, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung ergeht. Kurz, Sie sollen durch den Strafbefehl ohne Gerichtsverhandlung bestraft werden.

Diese Methode dient in erster Linie der Entlastung der Strafgerichte.

Verhängt werden darf grundsätzlich höchstens eine Geldstrafe oder u.U. eine Freiheitsstrafe mit Bewährung bis zu einem Jahr. Gerade letzteres ist meist ein großer Schock für den Empfänger und sollte sofort einer anwaltlichen Überprüfung unterzogen werden. Denken Sie daran, dass Sie ab 90 Tagessätze bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe als „vorbestraft" gelten. Solche Strafen werden in das Führungszeugnis aufgenommen.

Oftmals wird der Strafbefehl zum Beispiel bei Straßenverkehrsdelikte angewendet. Die Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, die erste Trunkenheitsfahrt sind Beispiele. Aber auch Körperverletzung, Beleidigung, Bafög-Betrug sind taugliche Delikte für einen Strafbefehl.

Sollten Sie einer Hauptverhandlung fern bleiben, dann kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft und mit Zustimmung des Gerichts auch ein Strafbefehl erlassen werden, um die "Sache zu erledigen".

Was kann und sollte ich beim Erhalten eines Strafbefehls machen?

Bewahren Sie unbedingt den Briefumschlag auf, denn er beinhaltet das Zustellungsdatum. Dies ist wichtig für die Einspruchsfrist.

Widerspruch können Sie nämlich binnen zwei Wochen nach Zustellung einlegen. Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Belehrung des Strafbefehls. Dieser Widerspruch sollte durch einen Strafverteidiger verfasst werden. In der Regel können Sie davon ausgehen, dass dieser dann auch volle Berücksichtigung finden wird. Bedenken Sie, dass Richter und Verteidiger die gleiche Sprache sprechen und sich häufig aus anderen Verfahren kennen.

Bei Versäumung der Frist kann dies den Strafbefehl rechtskräftig werden lassen. Eine Wiedereinsetzung des Verfahrens ist dann oft nicht mehr möglich.

Lassen Sie sich bitte frühzeitig einen Termin zur anwaltlichen Beratung unter 0201 - 310 4600 gegeben, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Strafbefehl zu prüfen. Denken Sie diesbezüglich an die Zweiwochenfrist.

Selbstverständlich setze ich die Anwaltskosten einer strafrechtlichen Vertretung bei einem Strafbefehl immer in Relation zu dessen Höhe. Logischerweise sollten Sie durch meine Verteidigung nicht noch "draufzahlen". Einzelheiten können telefonisch erfragt werden und werden für den Einzelfall vereinbart.

Was passiert, wenn Sie eine Anklageschrift durch ein Gericht erhalten?

Mit der Zustellung haben Sie damit zu rechnen, dass Sie in der nächsten Zeit eine Ladung zur Hauptverhandlung erhalten und sich dort als Angeklagter verantworten zu müssen.

In diesem Fall sollten Sie umgehend mit mir Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Ich werde Akteneinsicht beantragen und nötige Anträge stellen. Bedenken Sie, dass Strafverteidiger die Sprache der Richter kennen und im Zweifel den Richter auch kennen. Ein großer Vorteil, den Sie sich zu Nutzen machen sollten.

Gegebenenfalls werde ich beantragen, dass die Anklage nicht zugelassen wird. Damit endet das Verfahren in diesem Verfahrensabschnitt.

Mit der Zustellung der Anklage kann folgendes vom Gericht bestimmt werden:

"Ihnen soll ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Sie können binnen einer Woche einen - Essener - Anwalt Ihrer Wahl benennen. Anderenfalls wird das Gericht von Amts wegen Ihnen einen Pflichtverteidiger beiordnen."

Dann sollten Sie sich mit mir in Verbindung setzen, wenn ich vertrete regelmäßig Mandanten vor Amts- und Landgerichten Essen im Ruhrgebiet und auch Bundesweit als Pflichtverteidiger.

Die Frage, ob Sie mich als Pflichtverteidiger „beiordnen" lassen können, erfragen Sie einfach telefonisch bei mir und ich leite bei Bedarf einen Antrag an das zuständige Gericht weiter. Ein Anruf aus dem deutsche Festnetz 0201 - 310 4600 ist Ihr Einsatz.

Was passiert, wenn der Angeklagte einfach nicht zur Hauptverhandlung kommt?

Es kommt nicht selten vor, dass der Angeklagte erst überhaupt nicht zu einer Hauptverhandlung kommt. Davon ist jedoch dringend abzuraten, denn er wird seine Situation dadurch nicht verbessern. Es besteht die  Pflicht zu erscheinen.

Sollten Sie dennoch der Hauptverhandlung fernbleiben, dann müssen Sie dies entschuldigt tun.

Wenn Sie nämlich der Hauptverhandlung unentschuldigt fernbleiben, wird das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen, bzw. eine polizeiliche Vorführung zum nächsten Termin erwirken.

Spätestens jetzt sollten Sie sich einem Strafverteidiger anvertrauen. Gehen Sie davon aus, dass Sie bei der nächsten Polizeikontrolle zunächst von der Polizei festgehalten werden. Dazu muss es jedoch nicht kommen, da Sie sich zunächst einem Rechtsanwalt anvertrauen können.

Was kann der Strafverteidiger gegen eine Anklageschrift und den Eröffnungsbeschluss machen?

Ich überprüfe, ob diese Mängel aufweisen, denn die Form und der Inhalt der Anklageschrift und des Eröffnungsbeschlusses müssen korrekt sein. So kann unter Umständen eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden.

Insbesondere will ich einen immer wiederkehrenden Fehler in Anklageschriften hervorheben. Die Tat als solches muss in der Anklage hinreichend „konkretisiert" werden.

Eine Anklage hat Ihren Sinn und Zweck darin, eine konkrete Tat, an einem konkreten Tag, bzw. in einem konkreten Zeitraum, festzuhalten. Ein bestimmter Lebenssachverhalt wird also angeklagt. Die gesetzlichen Merkmale, welche für eine Vielzahl von Fällen gelten sollen, sollten nunmehr auf die Ihnen vorgeworfene Tat (Sachverhalt) ausgelegt werden. Der Sachverhalt soll demnach in den konkreten Paragraphen „gepresst" werden. Gelingt dies nicht, dann ist die Anklage meist fehlerhaft.

Hier zeigt sich deutlich, dass Strafverteidigung einen Blick für das Detail bedeutet. Jedes Schriftstück des Mandanten muss mit Sorgfalt überprüft werden.

Lohnt es sich gegen einen Strafbefehl Einspruch zu erheben?

Die Praxis zeigt, dass dies in der Regel der Fall ist.

Der beauftrage Rechtsanwalt fordert zunächst die Akte an.

Ein Anwalt kann sodann den Einspruch dahingehend erfolgreich begründen, dass das Verfahren eingestellt wird. Es kommt somit zu keiner Bestrafung und keiner Hauptverhandlung.

Meist ist schon die Strafe überhöht. In einer Hauptverhandlung kann diese sodann möglicherweise korrigiert werden.

In manchen Fällen kann ein Verfahren auch mit einem Freispruch beendet werden.

Diese Möglichkeiten sollten Sie unbedingt überprüfen lassen.

Was passiert, wenn ich Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen?

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird anberaumt, wenn Sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen.

In dieser können Sie bzw. Ihr Rechtsanwalt den Einspruch begründen. Meist wird jedoch schon im Vorfeld der Einspruch, bzw. dessen Tendenz, durch den Rechtsanwalt begründet werden.

Sie haben auch die Möglichkeit den Einspruch gegen den Strafbefehl in der Hauptverhandlung wieder zurückzunehmen. Dies sollte erwogen werden, wenn das Gericht den Hinweis dazu erteilt.

Die Staatsanwaltschaft und das Gericht sind an den Antrag des Strafbefehls nicht gebunden. Das bedeutet, dass Sie auch härter bestraft werden können, wenn Sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen.

In der Regel werden Sie jedoch nur härter bestraft, wenn Sie, ohne einen ersichtlichen Grund, Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen. Dies kommt meist dann vor, wenn der Bürger, ohne einen Strafverteidiger zu konsultieren, in die Schlacht zieht.

Wie kann ich Rechtsanwältin Heike Michaelis als Pflichtverteidiger beiordnen lassen?

Ich kann mich von Anfang an als Pflichtverteidiger beiordnen lassen. Spätestens mit der Zustellung der Anklage kann folgendes vom Gericht bestimmt werden:

"Ihnen soll ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Sie können binnen einer Woche einen - Essener - Anwalt Ihrer Wahl benennen. Anderenfalls wird das Gericht von Amts wegen Ihnen einen Pflichtverteidiger beiordnen."

Dann sollten Sie sich mit mir in Verbindung setzen, wenn ich vertrete regelmäßig Mandanten vor Amts- und Landgerichten Essen im Ruhrgebiet und auch Bundesweit als Pflichtverteidiger.

Die Frage, ob Sie mich als Pflichtverteidiger „beiordnen" lassen können, erfragen Sie einfach telefonisch bei mir und ich leite bei Bedarf einen Antrag an das zuständige Gericht weiter. Ein Anruf aus dem deutsche Festnetz 0201 - 310 4600 ist Ihr Einsatz.

Sollten Sie jedoch das Gericht entscheiden lassen, wer Ihr Verteidiger sein soll, der soll sich später nicht ärgern, wenn er mit diesem unzufrieden ist. Bedenken Sie auch, dass Sie einen Pflichtverteidiger nur in großen Ausnahmen (z.B. bei einem Vertrauensbruch) wechseln können.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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