Verjährung im Dieselskandal

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Verjährung im Dieselskandal

Es herrscht viel Unklarheit über Verjährungen im Dieselskandal und der Interessierte findet teilweise widersprüchliche Informationen.

Wann verjähren meine Ansprüche als Betroffener vom Dieselskandal?

Welche Fahrzeugmarken und -modelle sind betroffen?

Verjährungsfrist bei Ansprüchen gegen Ihren Autohändler

Wenn Sie von Ihrem Autohändler Schadenersatz verlangen, dann haben Sie Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung des Kaufvertrages (Lieferung einer mangelhaften Sache). Hatten Sie einen Gebrauchtwagen gekauft, beträgt die Verjährungsfrist in der Regel ein Jahr nach Kaufdatum. Bei einem Neuwagen beträgt die Frist meist zwei Jahre. Für beide Fälle gibt es allerdings eine Ausnahme: Hat der Autohändler einen Mangel – also zum Beispiel das Nichteinhalten der Abgasnorm – an Ihrem Fahrzeug arglistig verschwiegen, verlängert sich die Frist auf drei Jahre. Diese Ausnahme dürfte sicherlich sehr selten vorkommen. Aber: Inzwischen gehen Gerichte auch davon aus, dass sich Autoverkäufer die arglistige Täuschung der Kunden durch den Autohersteller zurechnen lassen müssen. Sie können also als Betroffener des Dieselskandals probieren, auch nach 2018 noch Schadenersatz von Ihrem Autoverkäufer zu fordern.

Verjährungsfrist bei Ansprüchen gegen den Autohersteller

VW, Skoda, Opel, Audi, Mercedes, Porsche etc. sind diejenigen Diesel-Hersteller, gegen die Sie als Betroffener vorgehen können. Hier ist es mit der Verjährungsfrist einfacher: Es gilt eine einheitliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Es spielt hier auch keine Rolle, ob Sie einen Gebrauchtwagen oder einen Neuwagen besitzen. Ebenso unwichtig sind das Kaufdatum bzw. das Datum der Übergabe Ihres Dieselfahrzeugs an Sie. Wichtig ist nur der Zeitpunkt der Kenntnis, also der Zeitpunkt, an dem Sie gewusst haben, dass Ihr Diesel-Fahrzeug vom Skandal betroffen sein könnte und Sie einen Anspruch auf Schadenersatz haben. Diese Frist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem Sie erfahren haben, dass Ihr Fahrzeug betroffen ist, was sich sicherlich als vorteilhaft erweist. Trotzdem sollten Sie auch hier vorsichtig sein. Besonders, wenn Sie einen VW-Diesel haben, da der VW-Skandal schon 2015 publik wurde.

Sie möchten Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Autohändler oder dem Hersteller geltend machen? Hier empfiehlt es sich, professionelle Hilfe zu holen. Nicht alle Dieselfahrzeuge sind vom Abgasskandal betroffen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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