Verkehrskontrolle im Auto - Wie müssen Sie sich verhalten? Was dürfen Sie verweigern?Anwältin klärt auf

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„Allgemeine Verkehrskontrolle – Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte!“ 

Früher oder später gerät fast jeder Autofahrer in eine Verkehrskontrolle. Die wenigsten wissen, welche Maßnahmen sie befolgen müssen und was bei einer Verkehrskontrolle verweigert werden darf. 

Wie müssen Sie sich verhalten? Was dürfen Sie verweigern? Was müssen Sie befolgen? Als Anwältin & Strafverteidigerin kläre ich Sie über Ihre Rechte und Pflichten bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle auf. 

Wann dürfen Verkehrskontrollen durchgeführt werden?

Allgemeine Verkehrskontrollen sind zweckgebunden und dienen der Überprüfung des Fahrzeugs und des Fahrers. Diese dürfen lediglich von der Polizei durchgeführt werden und zwar jederzeit, überall und ereignisunabhängig. Wichtig dabei ist, dass die Polizei als solche erkennbar für den Fahrer ist (z.B. durch die Uniform). 

Anlassbezogene Kontrollen können hingegen auch von Beamten in Zivil durchgeführt werden. Hierbei geht es nämlich darum, sich dem mutmaßlichen Täter nicht zu erkennen zu geben. 

Aber warum sollte man überprüft werden, wenn kein Verdacht besteht? 

Die allgemeine Verkehrskontrolle ist eine präventive Maßnahme für die Sicherheit im Straßenverkehr. Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr muss sich einer Verkehrskontrolle unterziehen, wenn man von der Polizei dafür angehalten wird.  

Doch wie müssen Sie sich verhalten? Was dürfen Sie verweigern und was müssen Sie befolgen? Anwältin klärt auf. 

Wie sollten Sie sich bei einer Verkehrskontrolle verhalten? 

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch die Polizei müssen Sie nicht alles tun, was von Ihnen verlangt wird. Als Anwältin für Strafrecht erkläre ich Ihnen, was Sie tun müssen und was Sie verweigern können. 

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle müssen Sie grundsätzlich nur anhalten, Ihre Führerschein- und Fahrzeugpapiere vorzeigen und bei Verlangen das Warndreieck und den Verbandskasten überprüfen lassen. 

Haltegebot der Polizei befolgen

Zunächst ist es wichtig, das Haltegebot der Polizei zu befolgen. Blinker setzen, rechts ranfahren und Motor abstellen. Aussteigen müssen Sie nur auf Aufforderung. Werden Sie aufgefordert auszusteigen, führt eine Verweigerung zu einem Bußgeld i.H.v. 20 €. 

Ausweispflicht der Polizisten

Ob die Polizisten Ihnen ihren Dienstausweis zeigen müssen, hängt vom Bundesland ab, in dem Sie kontrolliert werden. 

In Bayern sieht das Polizeiaufgabengesetz (PAG) in Art. 6 eine Pflicht der Polizeibeamten vor, sich auf Verlangen auszuweisen. 

Was muss ich tun? Welche Anweisungen muss ich befolgen? 

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle müssen Sie grundsätzlich nur anhalten, Ihre Führerschein- und Fahrzeugpapiere vorzeigen und bei Verlangen das Warndreieck und den Verbandskasten überprüfen lassen. 

D.h. die Polizei darf bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle:

  • Sie anhalten und auffordern, Ihr Fahrzeug zu verlassen
  • Ausweis, Führerschein und Fahrzeugschein verlangen
  • Warndreieck und Verbandskasten kontrollieren

Die Polizei darf grundsätzlich nicht (ohne Ihre Zustimmung)

  • In die Augen leuchten für einen Pupillentest 
  • eine Alkoholkontrolle über ein Messgerät durchführen (Atemalkoholtest)
  • Sie auffordern, auf einer Linie zu laufen oder Ihre Nase zu berühren
  • Ihr Fahrzeug durchsuchen

Alle diese Aufforderungen können Sie verweigern. 

Wichtig ist, dass Sie keiner Durchsuchung des Fahrzeugs oder der mitgeführten Taschen zustimmen müssen, die über einer Überprüfung des Fahrzeugzustandes oder der Beladung hinausgeht. Genau wie bei einer Blutentnahme (die Sie verweigern können) wäre die freiwillige Zustimmung hierbei fatal, da die Maßnahme gerichtlich nicht mehr überprüfbar ist. 

„Wissen Sie, warum Sie angehalten wurden?“ Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!

Sie müssen sich nicht selbst belasten! Sie haben das Recht, zu Schweigen. Machen Sie davon Gebrauch!

„Wissen Sie, warum Sie angehalten wurden?“ Diese Frage stellen viele Polizeibeamte bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Auf diese Frage reagieren Sie im besten Fall mit einem Schulterzucken oder der Antwort: "Dazu möchte ich mich nicht äußern."

Haben Sie die Polizei darüber informiert, wer Sie sind und Ihre Papiere vorgezeigt, haben Sie Ihre Pflichten bei einer Verkehrskontrolle erfüllt.

Alle weiteren Fragen können Sie verweigern, z.B. mit dem freundlichen Satz: "Ich möchte mich hierzu nicht äußern".

Im Zweifel: Anwalt anrufen!

Es ist Ihr Recht, in jeder Phase eines Strafverfahrens Ihren Anwalt zu Rate zu ziehen. 

Tipp: Führen Sie stets auf einem Zettel die Telefonnummer Ihres Anwalts für Strafrecht mit sich! So umgehen Sie, Ihr Handy vor den Polizeibeamten zu entsperren. 



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